Freitag, Mai 11, 2018

Droht Ihnen das Kraftfahrt-Bundesamt KBA mit Stilllegung Ihres Fahrzeugs?

In den letzten Tagen melden sich bei dem BSZ e.V. vermehrt Besitzer Abgas manipulierter Fahrzeugen welche Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten haben, weil sie das Update noch nicht haben aufspielen lassen. Die Behörde droht darin die Stilllegung an.

Dagegen können Sie sich wehren!

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Ende Februar in einer Eilentscheidung verfügt, dass eine Stilllegungsverfügung nicht sofort umgesetzt werden kann.

Wichtig:

VW-Käufer müssen parallel gegen den Händler bzw. Volkswagen gerichtlich vorgehen.

Im zitierten Fall hatte der Käufer Widerspruch gegen die Stilllegungsverfügung eingelegt. Normalerweise wird die Verfügung sofort umgesetzt. Dagegen hatte sich der Betroffene in einem Eilverfahren gewandt. Die Karlsruher Richter sind der Auffassung, dass in diesem Fall das private Interesse des Nutzers das öffentliche Interesse an der Luftreinhaltung überwiege.

  • Sie sollten deshalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal beitreten und sich von einem BSZ e.V. Vertrauensanwalt beraten lassen, wenn Sie so ein Schreiben vom KBA erhalten.

Die Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, entsprachen zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den seinerzeit geltenden Regeln

„Es darf nicht sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto  gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleiben da die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz“, empört sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht.

Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben. Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Roosen.

Der Betrug kann doch nicht einfach durch eine andere Rechtsnorm mehr oder weniger legalisiert werden.

  • Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

  • In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.

Jetzt hat endlich einmal ein Gericht Klartext gesprochen:

  • Das Landgericht Siegen hat nämlich entschieden, dass die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt. 

  • Außerdem sei der Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen Auswirkungen auftreten würden.

  • Das Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe.

  • Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.

  • Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Beantragen Sie den Beitritt zur BSZ® e.V. Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal und nehmen Sie die kostenlose Erstberatung durch einen sachkundigen BSZ®  e.V. Vertrauensanwalt in Anspruch!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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