In den letzten Tagen melden sich bei dem BSZ e.V. vermehrt Besitzer
Abgas manipulierter Fahrzeugen welche Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
erhalten haben, weil sie das Update noch nicht haben aufspielen lassen. Die
Behörde droht darin die Stilllegung an.
Dagegen können Sie
sich wehren!
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat Ende Februar in einer
Eilentscheidung verfügt, dass eine Stilllegungsverfügung nicht sofort umgesetzt
werden kann.
Wichtig:
VW-Käufer müssen parallel gegen den Händler bzw. Volkswagen
gerichtlich vorgehen.
Im zitierten Fall hatte der Käufer Widerspruch gegen die
Stilllegungsverfügung eingelegt. Normalerweise wird die Verfügung sofort
umgesetzt. Dagegen hatte sich der Betroffene in einem Eilverfahren gewandt. Die
Karlsruher Richter sind der Auffassung, dass in diesem Fall das private
Interesse des Nutzers das öffentliche Interesse an der Luftreinhaltung
überwiege.
- Sie
sollten deshalb der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal
beitreten und sich von einem BSZ e.V. Vertrauensanwalt beraten lassen,
wenn Sie so ein Schreiben vom KBA erhalten.
Die Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von
Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, entsprachen zum Zeitpunkt
der Zulassung und des Kaufes den seinerzeit geltenden Regeln
„Es darf nicht sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß
zugelassenes Auto gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen
Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs
sanktioniert werden. Wo bleiben da die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz“,
empört sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.
Es ist nicht
nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden
nicht.
Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem
als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US
Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit
Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert
haben. Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so
sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die
Betrogenen, sagt Roosen.
Der Betrug kann doch
nicht einfach durch eine andere Rechtsnorm mehr oder weniger legalisiert
werden.
- Die
amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass
ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
- In
Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard
Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
Jetzt hat endlich
einmal ein Gericht Klartext gesprochen:
- Das
Landgericht Siegen hat nämlich entschieden, dass die Installation von
Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren
Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel
sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt.
- Außerdem
sei der Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein
Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet
sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen
Auswirkungen auftreten würden.
- Das
Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und
stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe.
- Die
Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das
Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da
der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr
deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.
- Die
Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf
anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe
scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu
erzielen.
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Interessengemeinschaft VW-Abgasskandal und nehmen Sie die kostenlose
Erstberatung durch einen sachkundigen BSZ®
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