Jahr für Jahr wird in Deutschland Vermögen im Wert von über
200 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt!
Aufgrund der hohen Freibeträge ist kaum ein Erbe
erbschaftssteuerpflichtig. Erbschaften aus Unternehmensvermögen sind von der
Erbschaftssteuer quasi befreit. Diese faktische Befreiung von
Unternehmensvermögen von der Erbschaftssteuer ist eine Privilegierung der
reichsten Bevölkerungsgruppe, die kaum zu erklären ist. Dieser Zustand hat mit sozialer
Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Die
bereits entstandene massive Vermögenskonzentration durch eine ungerechtfertigte
Privilegierung der Erben fördert die
Chancenungleichheit in bedenklichem Ausmaß.
Diese soziale Ungleichheit der Vermögensverteilung wird von
Generation zu Generation weitergetragen und trägt dazu bei, dass man sich in
vielen Fällen bereits aus der gesellschaftlichen Solidarität ausgeklinkt hat. Das
führt auch dazu, dass zumindest ein Teil der Bevölkerung unsere demokratische
Ordnung hinterfragt.
ad-infinitum möchte verhindern
oder doch zumindest dazu beitragen, dass Reichtum in der Folge der Generationen
in den Händen weniger kumuliert und allein aufgrund von Herkunft oder
persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwächst.
Es gibt bereits wohlhabende
Menschen die sich bewusst sind, das sie eigentlich zu viel haben!
Die Bewegung ad-infinitum wendet sich an
wohlhabende Menschen mit dem Aufruf, sich für den sozialen Wandel, nicht auf
den Staat zu verlassen, sondern selbst aktiv zu werden. Mit der entsprechenden
Großzügigkeit können sie hier für eine progressive soziale Veränderung sorgen.
Was tun, wenn man
einen Teil seines Erbes für den sozialen Wandel einsetzen möchte?
Ganz einfach man lässt sich einen weniger begüterten Erben vermitteln. Die Idee ist genau so
einfach wie genial:
Wenn man seine Wohnung durch Vermittlung oder seinen
Lebenspartner erfolgreich per Heiratsvermittlung suchen kann, warum soll man
nicht auch durch eine Erbschafts- und Erbenvermittlung zu einem geeigneten
Erben kommen.
Wer einen nicht durch Reichtum gesegneten Erben sucht kann
sich bei ad infinitum in eine Vermittlungskartei eintragen lassen.
Auf der Internetseite www.ad-infinitum.online
können die Bewerbungsprofile der
Erbanwärter eingesehen werden.
So unterschiedlich die Persönlichkeiten der Erblasser sind,
haben Sie doch in der Regel übereinstimmende Motive und auch Anlässe einen
geeigneten Erben zu suchen. Oft sind keine oder nur ungeeignete Erben
vorhanden, kein Familienmitglied will die Unternehmensnachfolge antreten,
niemand aus der Familie will eine mögliche Pflege übernehmen, niemand will die
Haustiere versorgen oder kann auch nicht die liebevoll restaurierte
Oldtimerflotte pflegen geschweige den unterhalten.
In diesen Fällen
schlägt die Stunde der Erbenvermittlung.
So gehört zum Beispiel die persönliche individuelle
Alterspflege durch einen selbst ausgewählten Erben als Versorgungsmodell zu den
flexibelsten Möglichkeiten seinen Lebensabend nach den eigenen Wünschen zu
gestalten.
Erst bei Tod des Erblassers fällt das Vermögen oder ein Teil
davon an den selbst ausgewählten Erben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein
ad-infinitum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht als Treuhänder der
Erbe. Das bietet sowohl dem Erblasser als auch dem Erben die notwendige
Sicherheit, dass die vereinbarten Bedingungen jeweils eingehalten werden.
Die Vorteile der Erbvermittlung können alle Erblasser und
Erbschaftsbewerber nutzen, egal ob ein kleines oder großes Vermögen, ein
Groß-oder Kleinbetrieb, ein Kunstwerk, eine Sammlung, nur Bargeld oder nur
Sachwerte vererbt werden.
Grundsätzlich hat jeder, unter Beachtung der vom Gesetzgeber
gesetzten Grenzen, das Recht, die Erben seines Vermögens selbst zu bestimmen.
Damit nach einer Erben-Vermittlung die optimale Gestaltung
zum tragen kommt, wird die komplette erbrechtliche und steuerrechtliche
Abwicklung von Fachanwälten für Steuerrecht und Erbrecht durchgeführt.
Erblasser können sich
durch ad-infinitum einen Erben vermitteln lassen.
Mail an: info@ad-infinitum.online
Wer seine persönliche
Situation durch eine Erbschaft verbessern möchte und dafür auch eine
entsprechende Leistung anzubieten hat, kann bei ad-infinitum seine persönliche
Kurzbewerbung einstellen.
Menschen die eigentlich gar kein Erbe zu erwarten haben
können sich um eine Erbschaft bewerben. Wer eine Erbschaft machen möchte,
kann sich bei ad-infinitum online eine persönliche Kurzbewerbung einstellen.
ad-infinitum
Vorstand Horst Roosen
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online
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Telefon 06071- 9816810
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e-mail: info@ad-infinitum.online
Internet: www.ad-infinitum.online
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