Donnerstag, August 17, 2017

Wertpapierbetrug: Betrug und Nachfolgebetrug mit Billigaktien!

Mitunter lassen sich Investoren, die durchaus wissen was Penny-Stocks sind und wie ein Pump and Dump Schema funktioniert, trotzdem von betrügerischen Wertpapierverkäufern über den Tisch ziehen.

Die erste Garnitur der international vernetzten Wertpapierbetrüger arbeitet nämlich hochprofessionell und unterscheidet sich in nichts von den Managern  Deutscher Konzerne oder Führungskräften der großen Geschäftsbanken.  Dazu kommt, dass es dieser Clique immer gelingt ihre falschen Pressemitteilungen über internationale Business Ventures, bevorstehende Beteiligungen oder Börsengänge, auch in seriösen Wirtschaftspublikationen unterzubringen. Zusätzlich verbreitet man seine falschen Informationen über die bekannten großen Social Media Webseiten.

Man kann es eigentlich kaum glauben, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, aber auch mit E-Mail-Spamming werden Anleger geködert.  Es werden Millionen von Mails mit den bekannten Jubelinhalten über bevorstehende explodierende Aktienkurse verschickt. “Machen Sie jetzt ein Vermögen durch diese Insiderinformation“! Dass dieses E-Mail - Spamming nicht tot zu kriegen ist , liegt daran, dass es sich für die Betrüger lohnt!

In manchen Fällen werden sogar extra Ratingagenturen gegründet, die meist an ersten Adressen, wie zum Beispiel der Bahnhofstraße in Zürich residieren. Oft ist das aber nur eine Briefkastenadresse. Also reine Staffage! Aber es reicht in der Regel um die Papiere gut bewertet und seriös aussehen zu lassen.

Ist das Geschäft gelaufen, die Betrüger haben das erbeutete Geld über nicht mehr nachvollziehbare Transaktionen in das Ausland verschoben und die Investoren sitzen auf ihren wertlosen Aktien, beginnt der zweite Teil des Betrugs, die  Advance Fee Fraud Methode, auf Deutsch: Vorkassebetrug. 

Man macht sich die Tatsache zu Nutze dass, die betrogenen Aktienkäufer nun stinke sauer sind und darüber nachdenken wie Sie ihr in den Sand gesetztes Kapital wieder zurückerhalten können. Was liegt also näher die betrogenen Investoren weiszumachen, dass es tatsächlich eine solche Möglichkeit gibt.

Da gibt es viele Variationen, vom Ankauf der wertlosen Papiere bis zum Tausch gegen andere Aktien. In allen Fällen werden aber vorab Voraus Gebühren fällig. Die Glaubwürdigkeit und die Seriosität der Angebote wird durch das Auftreten (nicht vorhandener) erfolgreicher Großunternehmen, Makler, Anwaltskanzleien, weltweit verteilter Business Companies (Briefkastenfirmen) und Fake Banken, sichergestellt.

An den meisten solcher Aktionen sind in der Regel auch Rechtsanwälte beteiligt.

Meist sind das große scheinbar renommierte Wirtschaftskanzleien mit extrem hohen Stundenhonoraren. Die haben dafür zu sorgen, dass bei allen Aktionen rechtliche Probleme weitestgehend vermieden werden. Das erklärt auch, warum die Hintermänner solcher Betrügereien kaum einen Gerichtssaal von innen kennen lernen.  Sollte das in Ausnahmefällen doch einmal passieren, ist ja genügend Geld vorhanden um sich mit erstklassigen Strafverteidigern aus der Affäre zu ziehen.

Für die rechtliche Betreuung der Öffentlichkeitsarbeit und für die Bewerbung des Angebots werden teure Medienanwälte eingekauft. Die sorgen dann dafür dass die bestehenden Regeln und Gesetze, die für die Veröffentlichung von Informationen über öffentliche Medien und das Internet nicht zum Hindernis werden.

Wer sich fragt, warum sich eine solche Betrügerei meist sehr lange am Markt halten kann, der hat noch keine Bekanntschaft mit Abmahnanwälten gemacht. Sobald auch nur ein Anlegerschutzverein kritisch über das betreffende Geschäftsmodell berichtet, kann er mit einer Unterlassungserklärung rechnen.  Die dann im Raum stehenden Kosten und Vertragsstrafen sind so absurd hoch angesiedelt, dass Aufgeben für den Abgemahnten in der Regel, die einzige Überlebensoption ist. Dieses Abmahnunwesen ist eine aus dem Ruder gelaufene Paralelljustiz die sowohl dem Abmahnanwalt als auch deren Auftraggebern, aber nicht den Anlegern dient.

Der BSZ e.V. rät betrogenen Wertpapierkäufern auf jeden Fall Strafanzeige zu erstatten.

Damit haben die Anleger zwar nicht ihr verlorenes Geld zurück, aber Sie bringen zumindest einen Stein ins rollen, der andere Anleger vor Verlusten schützen kann.

Wenn Anwälte damit werben, prüfen zu wollen, wie sie Schadensersatz geltend machen können, dann sollten Sie wissen, dass diese Betrügereien meist international organisiert sind und das erbeutete Geld über verschlungene nicht nachvollziehbare Wege in irgend ein Steuerparadies versickert ist.

Hier lohnt es sich für Geschädigte meist einer Interessengemeinschaft anzuschließen, die Informationen sammelt und auswertet und mit für solche Fälle geeigneten Fachanwälten für Bank-und Kapitalmarktrecht zusammenarbeitet.


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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Penny-Stocks  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Penny-Stocks kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
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E-Mail:  bsz-ev@t-online.de



Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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