Erfolg für Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co.
Umweltfonds Zweite KG: LG Berlin verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz
wegen fehlerhafter Beratung.
Nach Auskunft einer BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin von einer auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten bundesweit tätigen BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat das
Landgericht Berlin mit Urteil vom 10.08.2017 einen Anlageberater zu
Schadensersatz verurteilt, da dieser nach den Feststellungen des Landgerichts
nicht darauf hingewiesen hatte, dass die Beteiligung an der TIV Trendinvest
GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG ebenso wenig wie die von ihm empfohlenen
Genussrechte an der TIV Cleantech Finance GmbH als Anlage für die
Altersvorsorge geeignet sind.
Der von dieser Kanzlei vertretene Anleger hatte auf
Empfehlung des Anlageberaters zunächst in eine Kommanditbeteiligung an der TIV
Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds Zweite KG investiert und später als
Ergänzung hierzu Genussrechte an der TIV Cleantech Finance GmbH gezeichnet. Erklärtes
Anlageziel war der Abschluss einer sicheren Anlage für die Altersvorsorge.
Hierfür waren die Anlagen nach den Feststellungen des
Gerichts nicht geeignet, weil sie mit zahlreichen Risiken für den Anleger
verbunden sind. So besteht insbesondere die Gefahr eines Totalverlustes des
investierten Kapitals, weshalb sie nicht dazu geeignet sind, eine
Rentenversorgungslücke sicher zu schließen. Deswegen hat das Gericht den
Berater wegen fehlerhafter Beratung zur Schadensersatzleistung verurteilt.
Bereits in 2015 und 2016 hat diese BSZ e.V.
Anlegerschutzanwältin für andere
TIV-Anleger ähnliche Urteile erstritten.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein
Anleger vor Abschluss einer Kapitalanlage über alle Risiken und
entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Darüber
hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen
Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich eine unterlassene
Risikoaufklärung in nur einem anlagerelevanten Umstand nachweisen oder ist die
Beratung nicht anlegergerecht, so besteht ein Anspruch auf Schadensersatz,
gerichtet auf Rückabwicklung der gesamten Anlage. Der Anleger erhält dann das
in die Beteiligung geleistete Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück
und überträgt dem Gegner die wertlos gewordene Anlage.
Neben den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin, die die
Anteile aus der Kommanditbeteiligung für die Anleger hält, zu einer solchen
Risikoaufklärung vor Zeichnung verpflichtet gewesen und kommt, falls eine
solche Aufklärung unterblieben oder nicht korrekt durchgeführt wurde, als
weitere zum Schadensersatz verpflichtete Anspruchsgegnerin in Betracht.
Vor dem Hintergrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung
empfiehlt es sich, den eigenen Fall von einem auf Kapitalmarkt- und Anlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Hier ist Eile geboten, da in
einer Vielzahl von Fällen die Anlagen in 2007 gezeichnet wurden, weshalb
Ansprüche in 2017 taggenau 10 Jahre nach der jeweiligen Zeichnung absolut
verjähren.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte reichen
aktuell für zahlreiche Anleger der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds
KG und der Nachfolgefonds weitere Klagen wegen fehlerhafter Beratung gegenüber
dem jeweiligen Anlageberater und oder der Treuhänderin ein. Die Anleger können
von den in den bisherigen Verfahren gesammelten Erfahrungen der Kanzlei
profitieren.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so
übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen
fehlerhafter Aufklärung oder Anlageberatung.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre
Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV
Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft TIV Trendinvest GmbH & Co.
Umweltfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
cllblinz
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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