Freitag, August 11, 2017

So können Verbraucher den Wertverlust ihres Fahrzeugs vermeiden.

Viele Autobanken, darunter die VW-Bank und ihre Zweigstellen für Seat, Skoda und Audi, haben nach Einschätzung einer bekannten Stuttgarter Wirtschafts- und BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ihre Privatkunden nicht korrekt über das Widerrufsrecht informiert.

Die Folge: Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt nicht zu laufen. Verbraucher können deshalb auch vor Jahren abgeschlossene Verträge noch widerrufen.

Wer kann vom Widerruf profitieren?

Der Widerruf eines Autokredits ist besonders für die vom „Dieselskandal“ betroffenen PKW-Käufer interessant. Den Besitzern dieser Fahrzeuge drohen nicht nur Fahrverbote in Großstädten. Sie müssen außerdem mit empfindlichen Verlusten beim Verkauf ihrer PKWs rechnen. Diese Nachteile können  durch den Widerruf des Autokredits vermieden werden. Aber auch alle anderen Autobesitzer, die den Kauf finanziert haben, können vom Widerruf des Darlehensvertrages profitieren. Was sie beachten müssen, erklärt ein Rechtsanwalt dieser Wirtschaftskanzlei.

Viele Widerrufsinformationen sind fehlerhaft

Die Verbraucherinformationen zu zahlreichen ab 11. Juni 2010 geschlossenen Autokreditverträgen sind fehlerhaft. Teils fehlen Angaben, zu denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist. Teils sind die Informationen unvollständig, widersprüchlich oder verwirrend. Solche Verträge können Kreditnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Der Widerruf ist nach Einschätzung der Kanzlei oft leichter durchzusetzen als Sachmangelrechte oder Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

Für wen lohnt sich der Widerruf?

Lohnend ist der Widerruf, wenn Autokauf und Kreditvertrag aus einer Hand kamen und wenn der Autohändler den Vertrag zur Finanzierung des Auto`s vermittelt hat. Bei einem wirksamen Widerruf hat die Bank alle bisher bezahlten Darlehensraten und auch die eventuell geleistete Anzahlung zurück zu erstatten. Lediglich die meist geringen Darlehenszinsen darf die Bank behalten.

Wurde der Kreditvertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, muss der Kunde aufgrund einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung sogar weder einen Ausgleich für die von ihm gefahrenen Kilometer, noch eine Entschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs leisten. Er hat lediglich seinen PKW zurückzugeben. Bis dahin hat der Verbraucher sein Auto damit aber nahezu kostenlos genutzt. Bei bis 12. Juni 2014 abgeschlossenen Kreditverträgen muss der Kunde eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer zahlen.

Das Angebot dieser BSZ e.V. Vertrauenskanzlei

Wir haben in den vergangenen fünf Jahren mehr als 1000 Fälle aus dem Kreditrecht erfolgreich bearbeitet. Das Bankrecht gehört zu den zentralen Schwerpunkten der Kanzlei. Unsere Expertise haben wir zuletzt durch eine von uns erstrittene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber kündigen.

Interessierten Kreditnehmern bietet der BSZ e.V. durch  die Rechtsanwälte folgenden Service an:

  • Wir überprüfen die Widerrufsinformation im Kreditvertrag – kostenfrei.
  • Wir holen gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ein – ebenfalls kostenfrei
  • oder wir kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs.
  • Wir erklären für den Kreditnehmer den Widerruf und führen den damit verbundenen Schriftverkehr mit der finanzierenden Bank.
  • Auf Wunsch des Kreditnehmers machen wir seine Ansprüche gerichtlich geltend.
Für viele Verbraucher kommt nun dieses BSZ e.V. durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.

Und so funktioniert das Angebot:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Autofinanzierung Widerrufsrecht“

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten sollte.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.


Sie können unter dem Stichwort „Autofinanzierung Widerrufsrecht“ auf unser Bankkonto überweisen:

Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00    BIC HELADEF1DIE

oder per Post (Schein im Briefumschlag)

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829



Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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