Viele Autobanken, darunter die VW-Bank und ihre Zweigstellen
für Seat, Skoda und Audi, haben nach Einschätzung einer bekannten Stuttgarter
Wirtschafts- und BSZ e.V. Vertrauenskanzlei ihre Privatkunden nicht korrekt
über das Widerrufsrecht informiert.
Die Folge: Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt nicht zu
laufen. Verbraucher können deshalb auch vor Jahren abgeschlossene Verträge noch
widerrufen.
Wer kann vom Widerruf
profitieren?
Der Widerruf eines Autokredits ist besonders für die vom
„Dieselskandal“ betroffenen PKW-Käufer interessant. Den Besitzern dieser
Fahrzeuge drohen nicht nur Fahrverbote in Großstädten. Sie müssen außerdem mit
empfindlichen Verlusten beim Verkauf ihrer PKWs rechnen. Diese Nachteile können
durch den Widerruf des Autokredits
vermieden werden. Aber auch alle anderen Autobesitzer, die den Kauf finanziert
haben, können vom Widerruf des Darlehensvertrages profitieren. Was sie beachten
müssen, erklärt ein Rechtsanwalt dieser Wirtschaftskanzlei.
Viele
Widerrufsinformationen sind fehlerhaft
Die Verbraucherinformationen zu zahlreichen ab 11. Juni 2010
geschlossenen Autokreditverträgen sind fehlerhaft. Teils fehlen Angaben, zu
denen die Bank gesetzlich verpflichtet ist. Teils sind die Informationen
unvollständig, widersprüchlich oder verwirrend. Solche Verträge können
Kreditnehmer auch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen. Der Widerruf ist nach
Einschätzung der Kanzlei oft leichter durchzusetzen als Sachmangelrechte oder
Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.
Für wen lohnt sich der
Widerruf?
Lohnend ist der Widerruf, wenn Autokauf und Kreditvertrag
aus einer Hand kamen und wenn der Autohändler den Vertrag zur Finanzierung des
Auto`s vermittelt hat. Bei einem wirksamen Widerruf hat die Bank alle bisher
bezahlten Darlehensraten und auch die eventuell geleistete Anzahlung zurück zu
erstatten. Lediglich die meist geringen Darlehenszinsen darf die Bank behalten.
Wurde der Kreditvertrag nach dem 13. Juni 2014
abgeschlossen, muss der Kunde aufgrund einer verbraucherfreundlichen
Gesetzesänderung sogar weder einen Ausgleich für die von ihm gefahrenen
Kilometer, noch eine Entschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs leisten.
Er hat lediglich seinen PKW zurückzugeben. Bis dahin hat der Verbraucher sein
Auto damit aber nahezu kostenlos genutzt. Bei bis 12. Juni 2014 abgeschlossenen
Kreditverträgen muss der Kunde eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Auto
gefahrenen Kilometer zahlen.
Das Angebot dieser BSZ
e.V. Vertrauenskanzlei
Wir haben in den vergangenen fünf Jahren mehr als 1000 Fälle
aus dem Kreditrecht erfolgreich bearbeitet. Das Bankrecht gehört zu den
zentralen Schwerpunkten der Kanzlei. Unsere Expertise haben wir zuletzt durch
eine von uns erstrittene Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs im
Kreditrecht unter Beweis gestellt. Nach dem Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR
103/15) haben Banken keinen Anspruch auf eine pauschale
Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie einen Verbraucherkredit selber kündigen.
Interessierten
Kreditnehmern bietet der BSZ e.V. durch die
Rechtsanwälte folgenden Service an:
- Wir
überprüfen die Widerrufsinformation im Kreditvertrag – kostenfrei.
- Wir
holen gegebenenfalls eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung
ein – ebenfalls kostenfrei
- oder
wir kalkulieren die Kosten sowohl einer außergerichtlichen als auch einer
gerichtlichen Durchsetzung des Widerrufs.
- Wir
erklären für den Kreditnehmer den Widerruf und führen den damit
verbundenen Schriftverkehr mit der finanzierenden Bank.
- Auf
Wunsch des Kreditnehmers machen wir seine Ansprüche gerichtlich geltend.
Für viele Verbraucher
kommt nun dieses BSZ e.V. durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie gerufen.
Und so funktioniert das Angebot:
- Werden
Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Autofinanzierung
Widerrufsrecht“
- Sie
leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst
bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten
sollte.
- Sie
nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift
und Kommunikationsdaten.
- Nach
Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48
Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre
Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne den „bitte
zahlen Button“ verwenden.
Sie können unter dem Stichwort „Autofinanzierung
Widerrufsrecht“ auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC
HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.08.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen