Mittels einer Staatshaftungsklage wollen Dieselfahrer ihr
vermeintliches Recht einklagen.
Wer soll da eigentlich verklagt werden? Der Staat, wer ist
das? Ist das Volk der Staat? Ist unsere Regierung der Staat? Wenn das
Volk den Staat ausmacht, dann wären die Dieselfahrer gleichzeitig Kläger und
Beklagte. Und natürlich auch Richter, denn da ergeht ein Urteil ja auch im
Namen des Volkes.
Die Klage der Dieselfahrer, folgt man diesem Gedankengang,
würde sich somit gegen alle Bürger, die keinen Diesel fahren richten. Der Teil
des Staatsvolkes der nicht mit einem Diesel die Luft verpestet würde mit solch
einer Klage zur Kasse gebeten werden. Absurd!
Die eigentlichen Verursacher des Desasters, die Autobosse,
würden ungestraft davon kommen und mit dem eingeklagten Geld viele, viele Autos
an die obsiegenden Kläger verkaufen können
Geprellte US Autokäufer verlangten Schadensersatz und die
Rücknahme der Fahrzeuge, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Die amerikanischen Behörden präsentierten
Volkswagen für das illegale Verhalten eine Rechnung im zweistelligen
Milliardenbereich. VW bekannte sich schuldig
und akzeptierte alle Auflagen. Käufer
von Volkswagen- und Audi-Modelle mit Dieselmotoren können ihre Fahrzeuge nun an
VW zurückverkaufen. Autokäufer die ihre
Autos nicht wieder an Volkswagen verkaufen möchten, erhalten eine Entschädigung
von mindestens 5100.- US-$ um einen verminderten Wiederverkaufswert auszugleichen.
Zusätzlich haben Sie Anrecht auf ein kostenloses Softwareupdate.
Die amerikanischen
Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor
Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es
spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu
tun. In der offiziellen Sprachregelung ist daher das Wort Betrugssoftware tabu,
wenn überhaupt wird von einer Schummel-Software gesprochen. Das klingt eher
nach lässlicher Sünde und kann leichter vergeben werden.
Als Autokäufer ist man
doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause
tragen kann.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in
Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn
die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar
rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als
Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar,
dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis
produzieren sollte als nach Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas
verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt
untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist
erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei
einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman
Herzog heranziehen:
„Was ist dies für ein
Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“
Der Bundesverkehrsminister hätte Bußgelder gegen die
Autokonzerne verhängen können, und zwar bis zu 5000.- Euro pro Fahrzeug. Aber
er tat und tut es auch heute nicht! Unsere oberste Klimaschützerin,
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich sogar bei hohen Beamten des Staates
Kalifornien über die dort geltenden strengen Stickoxid-Grenzwerte des Staates
beschwert.
Die Amis haben sich darüber doch sehr gewundert, die
Deutschen Autobosse waren begeistert.
Die Autofahrer sollten trotzdem nicht den Staat, sondern die
Autoindustrie in Haftung nehmen. Die Betroffenen können Ihren Ärger über das
Verhalten der Regierung bei der kommenden Bundestagswahl deutlich zum Ausdruck
bringen.
Für bessere Luft in den Städten sollen nun Fahrverbote
sorgen. Irre!!
Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem
schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!
Betroffene
Autobesitzer sollten sich, ehe sie etwas unternehmen und dann später eventuell
Nachteile in Kauf nehmen müssen, auf alle Fälle von einem Anwalt
rechtlich beraten lassen.
Für viele betroffene Dieselfahrer kommt nun das BSZ e.V.
Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte wie
gerufen.
Keine
Massenabfertigung! Individuelle Einzelfallberatung!
Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose
Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht einen
leichteren und schnellen Zugang zu rechtlicher Beratung!
Und so funktioniert das Angebot:
Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „Diesel
Solidarpakt“.
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe
selbst bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten
sollte. Die Fördermitgliedschaft ist zeitlich nicht begrenzt.
Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder
Briefpost Ihre Adresse und Kommunikationsdaten. Danach erhalten Sie innerhalb
von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr
Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne auch den„bitte
zahlen Button“ verwenden.
(PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Sie können unter dem Stichwort „Diesel Solidarpakt“
auf unser Bankkonto überweisen:
Bank: Sparkasse Dieburg
IBAN: DE 44 5085 2651 0132 1009 00 BIC
HELADEF1DIE
oder per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen