Schiffsfonds und Schiffsfinanzierer befinden sich seit
mehreren Jahren in der Krise. Das einstige „Steuersparmodell“ droht unlängst
zum Auslaufmodell zu werden. Nicht wenigen Schiffsfonds droht die
Zahlungsunfähigkeit. Experten fürchten einen weiteren Anstieg der Insolvenzen.
Schiffsfondsanleger sind in der Regel als Kommanditisten an
einer in der Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG ausgestalteten
Beteiligung investiert. Der Kommanditist haftet im Gegensatz zum persönlich
haftenden Gesellschafter (Komplementär)
Gesellschaftsgläubigern gegenüber beschränkt auf den Betrag seiner vollständig
geleisteten Vermögenseinlage.
Anlegern zahlungsunfähiger Beteiligungen, die mit Ihrer
Kommanditeinlage förmlich Schiffbruch erlitten haben, droht nun weiteres
Ungemach. Der Insolvenzverwalter fordert diese zur Rückzahlung gewährter Ausschüttungen
auf.
„Nicht immer zu
Recht“, meint ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Nach einer
Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 entsteht ein
Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft nicht notwendigerweise automatisch, wenn
Einlagen aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der
Gesellschafter zurückbezahlt werden. Der Rückzahlungsanspruch entsteht danach
nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abrede.
„Kapitalanleger, die sich Rückforderungsansprüchen von
erhaltenen Ausschüttungen seitens der Gesellschaft oder eines
Insolvenzverwalters ausgesetzt sehen, sollten diese Forderung durch einen Fachanwalt
überprüfen lassen“.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen
einsetzen.
Sie können Ihre
Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:
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berg
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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