Nachdem Anleger der EN-Storage GmbH bis zum 19.07.17
Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden konnten, stellt sich die Frage, ob
sie jetzt auf ihrem Schaden sitzen bleiben.
Die EN-Storage AG hat 3 Anleihen emittiert, zudem konnten
Anleger Direktinvestments tätigen. Gegen die Verantwortlichen hatte die
Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges
aufgenommen.
Eine Rechtsanwältin einer Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei,
erklärt: „Jetzt heißt es handeln. Anleger der EN-Storage GmbH sollten schnellst
möglich einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt konsultieren und mit der
Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und
Prospektverantwortliche betrauen.“
Anlageberater haben ihren Kunden gegenüber diverse Pflichten
zu erfüllen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig: Ein
Anleger muss zutreffend und vollständig über die Risiken eines
Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt.
Aufzuklären ist über sämtliche anlagerelevanten Umstände wie etwa mögliche
Verlustrisiken etc.
Neben den Anlageberatern haften jedoch auch
Prospektverantwortliche, sollte sich herausstellen, dass der der
Anlageentscheidung zu Grunde liegende Prospekt fehlerhafte Angaben enthält.
Der Schadensersatz ist darauf gerichtet, die Anleger so zu
stellen, als hätten sie sich an der Investition nicht beteiligt. Der Anleger
erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger
Ausschüttungen zurück und muss im Gegenzug die ihm verbleibenden Rechte auf die
Haftenden übertragen.
Geschädigten Anlegern ist zu empfehlen, sich an eine im
Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. Verfügt
ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen
Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in
jedem Fall eine anwaltliche Beratung.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage
GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
cllblinz
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen