Dienstag, August 01, 2017

Handlungsoptionen für EN Storage GmbH Anleger nach Insolvenz

Nachdem Anleger der EN-Storage GmbH bis zum 19.07.17 Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden konnten, stellt sich die Frage, ob sie jetzt auf ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die EN-Storage AG hat 3 Anleihen emittiert, zudem konnten Anleger Direktinvestments tätigen. Gegen die Verantwortlichen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen.

Eine Rechtsanwältin einer Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei, erklärt: „Jetzt heißt es handeln. Anleger der EN-Storage GmbH sollten schnellst möglich einen mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt konsultieren und mit der Prüfung etwaiger Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Prospektverantwortliche betrauen.“

Anlageberater haben ihren Kunden gegenüber diverse Pflichten zu erfüllen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig: Ein Anleger muss zutreffend und vollständig über die Risiken eines Kapitalanlagemodells aufgeklärt werden, bevor er sich hieran beteiligt. Aufzuklären ist über sämtliche anlagerelevanten Umstände wie etwa mögliche Verlustrisiken etc.

Neben den Anlageberatern haften jedoch auch Prospektverantwortliche, sollte sich herausstellen, dass der der Anlageentscheidung zu Grunde liegende Prospekt fehlerhafte Angaben enthält.

Der Schadensersatz ist darauf gerichtet, die Anleger so zu stellen, als hätten sie sich an der Investition nicht beteiligt. Der Anleger erhält dann das in die Anlage investierte Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und muss im Gegenzug die ihm verbleibenden Rechte auf die Haftenden übertragen.

Geschädigten Anlegern ist zu empfehlen, sich an eine im Bereich des Kapital- und Anlagerechts spezialisierte Kanzlei wenden. Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines entsprechenden Vorgehens. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall eine anwaltliche Beratung.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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