Dienstag, August 01, 2017

Datenschutzrechtliche Fragestellungen zur Verwendung und Nutzung der Blockchaintechnologie

Münchner Wirtschafts- und  BSZ e.V. Vertrauens-Kanzlei gründet Expertenteam für Kryptowährungen und die zu Grunde liegende Blockchaintechnologie. Grundsätzliche Fragen zum Datenschutz beim Einsatz von Blockchaintechnologien bis heute nicht geklärt.

Durch den umfangreichen Einsatz und verstärkte Investitionen im Bereich von Cryptocurrencies und der darauf basierenden Blockchaintechnologie treten nunmehr auch die ersten Fragen auf, wie es sich bei der Verwendung von Cryptocurrencies und Blockchain mit dem Datenschutz verhält.

Das System einer Blockchain ist auf der einen Seite besonders transparent und gleichzeitig wird die Identität der teilnehmenden Parteien durch professionelle Verschlüsselungstechniken (Kryptographie) verschleiert.

Die Daten der Blockchain werden als wesentliches Merkmal jeder Blockchain dezentral verwaltet und unterliegen keiner Aufsicht. In Blockchainsystemen entstehen trotz Anwendung der Kryptographie Verkehrsdaten aus der Netzkommunikation, die von technisch versierten Dritten beobachtet, gespeichert und ausgewertet werden können.

Da sich die Daten in der Blockchain, insbesondere die kryptographischen Identitäten, auch auf  natürliche Personen beziehen, sind die Grundsätze des deutschen Datenschutzes iSd. § 1 I BDSG auch hier grundsätzlich anwendbar.

Sobald Daten aus einer Blockchain durch einen Dritten verarbeitet werden, kommt es datenschutzrechtlich darauf an, ob dem für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, die  nur kryptographisch vorliegenden Informationen einer natürlichen Person zuzuordnen.

Soweit personenbezogene Daten Dritter an das System der Blockchain übertragen, oder aus der Blockchain erhoben werden, ist der Anwendungsbereich des Datenschutzrechts grundsätzlich eröffnet.

Es ist fraglich, ob die Nutzer der derzeit bestehenden Blockchainsysteme, gerade im Bereich von Cryptocurrencies in die Verarbeitung ihrer Daten bereits dadurch zugestimmt haben, dass sie das System der Blockchain verwenden. Da Daten, die einmal in der Blockchain gespeichert sind, aufgrund des Systems von Blockchains nicht mehr geändert, oder gelöscht werden können, stellt sich zudem die weitere Frage, ob hierin nicht auch ein Verstoß gegen das Recht auf Löschung personenbezogener Daten zu sehen ist.

Es gibt bereits mehrere Lösungsansätze, um die datenschutzrechtlichen Fragen der Blockchaintechnologie zu klären. Datenschutz-Overlays, Übertragung bekannter Konzepte aus dem Technischen Datenschutz. Allerdings sieht es derzeit danach aus, als wären die datenschutzrechtlichen Fragestellungen der neuen Blockchaintechnologie erst im Anfangsstadium der Entwicklung und keinesfalls geklärt.

Diese Wirtschaftskanzlei berät bereits diverse Startups und Unternehmen zu den Themenkreisen Bitcoins und Blockchain und verfolgt die weitere Entwicklung vor Allem auch in rechtlicher Hinsicht weiter.

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