Jedes Jahr gibt es mehr und mehr Opfer mieser Anlageberatung
und fragwürdiger Anlageprodukte. Die
Schadenshöhe wächst scheinbar ungebremst. Treffen kann es offensichtlich jeden
- auch Finanzspezialisten.
Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den
Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften,
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht
der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.
- Geschädigte Anleger können hier
außergerichtliche und gerichtliche Rechtsansprüche ohne eigenes
Kostenrisiko durchsetzen.
- Wer sofort Geld benötigt, kann
seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.
Gerade in letzter Zeit
fand durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere
Geldvernichtung statt.
Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht
selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren. Den Unternehmen des
Kapitalmarkts gelingt es immer wieder
mittels raffinierter Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der
Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge schamlos auszunutzen.
So konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Anleger auch
überwiegend darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch
anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von
Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der
Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen
Produktpalette.
Prominente Beispiele gibt es genug; sie können in der
Tagespresse nachgelesen werden. Für die Milliardenschäden bei den Banken,
Kapitalanlegern und Steuerzahlern zeichnen nicht nur unfähige und unseriöse Marktteilnehmer
sondern oft auch die erste Garnitur der internationalen Anlagebetrüger-Clique verantwortlich. Diese
„kriminelle Oberschicht“ kann ganze Finanz- und Staatssysteme erschüttern.
In vielen Fällen sind es auch die Unternehmen des „seriösen
Finanzmarkts“ die Millionen von Menschen
mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen,
Sparbuchverträgen und Anlagen in Fonds sowie überteuerten und unnötigen
Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Schlechte
Anlageberatung findet übrigens nicht nur am Bankschalter sondern auch im Wohnzimmer statt.
Immer wider gehen
geschädigte Anleger bereitwillig auf das Angebot der Anlagebetrüger ein, die
bestehenden Verträge abzuändern.
In der Regel zum erheblichen Nachteil für die Anleger. Da
die Hoffnung zuletzt stirbt, glauben die Kapitalanleger lieber den Versprechen
der Betrüger, als den Warnungen und Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder
Rechtsanwalt.
Anleger sollten bei Kapitalanlageentscheidungen
ihrem eigenen gesunden Menschenverstand vertrauen und nicht den oft leeren
Worthülsen der Anlageberater, die Anleger in einer trügerischen Sicherheit wähnen lassen. So assoziiert der unbedarfte Anleger mit einer
Kapitalgarantie regelmäßig Schutz, also ein Instrument zum Schutze des
eingesetzten Kapitals. Doch das Gegenteil wird wohl oft der Fall sein.
Kapitalgarantie suggeriert doch, dass Kapitalverlusten ein Riegel vorgeschoben
sei. Doch dies wird wohl angesichts der immer komplizierter werdenden Anlageprodukte
eine Illusion bleiben und von einem
Rückgang der Kapitalvernichtung durch miese Anlageprodukte ist Deutschland noch
weit entfernt.
Der BSZ ® e.V. kann Anlegern nur raten: Seien Sie
vorsichtig, wenn markige Worte aus den Mündern der Anlageberater verlauten.
Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.
V. (BSZ®) setzt sich seit dem Jahr 1998 gezielt und erfolgreich für die
Interessen geschädigter Kapitalanleger ein. Um seinen hohen Qualitätsansprüchen
an diese Arbeit gerecht zu werden, arbeitet er als eingetragener Verein mit
spezialisierten, langjährig erfahrenen und erfolgreichen Vertrauensanwälten und
Kooperationspartnern zusammen.
Kapitalanleger die
glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen
wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen
zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice
anschließen.
- Es
können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche finanziert werden.
- Wer
sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der
Finanzierer verkaufen.
Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig,
verfügt über ein Netzwerk von
Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften in
Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge
Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener
rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen
Gerichtsverfahren auszuloten.
- Bevor
eine Annahme eines Falles durch eine der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend
geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V.
Solidargemeinschaft unentgeltlich.
- Wird
der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten
übernommen!
- Wird
das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!
Wenn Sie Ihren
Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie
folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag
bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchten, welche konkreten
Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“
beantragen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und
Verkauf beantragen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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