Mittwoch, August 02, 2017

Geschädigte Kapitalanleger: Klagen ohne eigenes finanzielles Risiko oder Rechtsanspruch verkaufen!

Jedes Jahr gibt es   mehr und mehr Opfer mieser Anlageberatung und  fragwürdiger Anlageprodukte. Die Schadenshöhe wächst scheinbar ungebremst. Treffen kann es offensichtlich jeden - auch Finanzspezialisten.

Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.

  • Geschädigte Anleger können hier außergerichtliche und gerichtliche Rechtsansprüche ohne eigenes Kostenrisiko durchsetzen.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Gerade in letzter Zeit fand durch eine Reihe spektakulärer Anlagepleiten eine ungeheuere Geldvernichtung statt.

Die Geschädigten sind oft Kleinanleger, die dabei nicht selten ihre komplette Altersvorsorge verlieren. Den Unternehmen des Kapitalmarkts gelingt es immer wieder  mittels raffinierter Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge schamlos auszunutzen.

So konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter Anleger auch überwiegend darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Prominente Beispiele gibt es genug; sie können in der Tagespresse nachgelesen werden. Für die Milliardenschäden bei den Banken, Kapitalanlegern und Steuerzahlern zeichnen nicht  nur unfähige und unseriöse Marktteilnehmer sondern oft auch die erste Garnitur der internationalen  Anlagebetrüger-Clique verantwortlich. Diese „kriminelle Oberschicht“ kann ganze Finanz- und Staatssysteme erschüttern.

In vielen Fällen sind es auch die Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die  Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen, Sparbuchverträgen und Anlagen in Fonds sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Schlechte Anlageberatung findet übrigens nicht nur am Bankschalter sondern auch  im Wohnzimmer statt.

Immer wider gehen geschädigte Anleger bereitwillig auf das Angebot der Anlagebetrüger ein, die bestehenden Verträge abzuändern.

In der Regel zum erheblichen Nachteil für die Anleger. Da die Hoffnung zuletzt stirbt, glauben die Kapitalanleger lieber den Versprechen der Betrüger, als den Warnungen und Erklärungen des BSZ e.V. bzw. Polizei oder Rechtsanwalt.

Anleger sollten bei Kapitalanlageentscheidungen ihrem eigenen gesunden Menschenverstand vertrauen und nicht den oft leeren Worthülsen der Anlageberater, die Anleger in einer trügerischen Sicherheit  wähnen lassen.  So assoziiert der unbedarfte Anleger mit einer Kapitalgarantie regelmäßig Schutz, also ein Instrument zum Schutze des eingesetzten Kapitals. Doch das Gegenteil wird wohl oft der Fall sein. Kapitalgarantie suggeriert doch, dass Kapitalverlusten ein Riegel vorgeschoben sei. Doch dies wird wohl angesichts der immer komplizierter werdenden Anlageprodukte  eine Illusion bleiben und von einem Rückgang der Kapitalvernichtung durch miese Anlageprodukte ist Deutschland noch weit entfernt.  

Der BSZ ® e.V.  kann Anlegern nur raten: Seien Sie vorsichtig, wenn markige Worte aus den Mündern der Anlageberater verlauten. Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®) setzt sich seit dem Jahr 1998 gezielt und erfolgreich für die Interessen geschädigter Kapitalanleger ein. Um seinen hohen Qualitätsansprüchen an diese Arbeit gerecht zu werden, arbeitet er als eingetragener Verein mit spezialisierten, langjährig erfahrenen und erfolgreichen Vertrauensanwälten und Kooperationspartnern zusammen.

Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.

  • Es können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert werden.
  • Wer sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der Finanzierer verkaufen.

Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, verfügt über ein   Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften  in  Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen Gerichtsverfahren auszuloten.

  • Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V. Solidargemeinschaft unentgeltlich.

  • Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten übernommen!
  • Wird das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!

Wenn Sie Ihren Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten  Sie der  „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen.

Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf beantragen


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter


Keine Kommentare: