Egal, ob Sie wenig oder viel Geld haben, wahrscheinlich
würden Sie gerne Ihr Geld sicher und lukrativ anlegen. Aber es besteht
dabei immer die Gefahr dass Sie Ihr Geld
verlieren. Glauben Sie keinem Anlageberater der Ihnen eine risikofreie Anlage
anbietet. Die gibt es nämlich nicht!
Der Graue Kapitalmarkt
zieht immer noch eine Ausplünderungsspur
quer durch Deutschland.
Bei jeder Investition gibt es Risiken. Die Versprechungen
von Höchstgewinnen in kurzer Zeit sind immer nur verführerische Märchen. Es
gibt niemanden der vorhersagen kann, wie sich eine Investition entwickeln wird.
Verstehen Sie die Ihnen angebotene Investition? Wenn nicht,
machen Sie sich schlau, bevor Sie investieren. Die bisherige Praxis hat
gezeigt, dass in vielen Fällen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung als
geschlossene Fondsbeteiligung Anleger sich für diese Art der Kapitalanlage
entscheiden, ohne die genaue Funktionsweise und Risiken verstanden zu haben.
Daher passt die Zeichnung einer Schiffsfondsbeteiligung oft nicht zu dem
vorsichtigen und risikoarmen Anlagezielen des Anlegers.
Erster Grund hierfür sind die Emissionsprospekte, die mit
häufig mehr als 100 Seiten Umfang dem Anleger keinen geordneten Überblick über
die Schiffsfondsbeteiligung bieten. Auf dieser Fülle von Seiten sind derart
vielfältige Informationen enthalten, dass der Anleger oft nicht in der Lage
ist, die relevanten Eigenschaften Risiken der Schiffsfondsbeteiligung zu
durchdringen.
Zweiter Grund für die falsche Anlageentscheidung sind sie
Beratungsgespräche mit den Anlageberatern bzw. Anlagevermittlern. Durch
geschickte Verhandlungstaktiken wird den Anlegern häufig suggeriert, die
empfohlene Schiffsfondsbeteiligung sei die perfekt auf die Anlageziele des
Anlegers passende Kapitalanlage. Eine ausreichende Risikodarstellung erfolgt
jedoch nur selten. Durch die
Überfrachtung des Prospekts wird es für den Anleger immer schwieriger, zu
beurteilen, ob die avisierte Kapitalanlage tatsächlich zu den eigenen
Anlagewünschen passt.
Nach dem die erste Welle von Prozessen zu den so genannten
,,Schrottimmobilien" gerade abgeklungen ist, werden den Anlegern schon
wieder Immobilien mit 100%-iger Finanzierung und „Vermietungsgarantie“ als
Altersvorsorge angeboten. Es finden sich auch immer wieder Banken welche
diese ganz erheblich überteuerten Immobilien finanzieren. Häufig handelt
es sich dabei um Wohnungen, die im Falle des Weiterverkaufes nicht einmal die
Hälfte der aufgenommenen Darlehenssumme erbringen.
In vielen Fällen
dürfte die finanzierende Bank gegenüber dem Käufer wegen schuldhafter
Verletzung ihrer Aufklärungspflicht haften.
Die Bank könnte dann keine weiteren Zahlungen auf das
Darlehen geltend machen und müsste bereits geleistete Zahlungen rückerstatten.
Im Gegensatz dazu könnte sie die Immobilie übertragen erhalten. Grund hierfür
könnte sein, dass die Bank über einen so genannten Wissensvorsprung verfügte,
der sie zur Aufklärung gegenüber dem Anleger verpflichtet hätte. Oft kann auch
festgestellt werden, dass die Bank mit dem Vermittler der Immobilie in so
genannter institutionalisierter Weise zusammengearbeitet hat. Nach der
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ergibt sich daraus die widerlegbare
Vermutung, dass die Bank Kenntnis von der arglistigen Täuschung durch den
Vermittler bzw. den Verkäufer über den wahren Wert der Wohnung hatte. Für die
Bank wird es in einem Prozess nicht sehr oft gelingen, diese Vermutung zu
widerlegen. Für viele geschädigte Anleger gibt es gute Möglichkeiten sich von
diesen Schrottimmobilien zu befreien.
Selbsternannte
„Finanzexperten“ sammeln bundesweit Milliarden
Euro bei Kleinanlegern ein.
Oft sind die Opfer, Menschen die kaum Geld zum Anlegen
haben. Für unbelehrbare Anleger ist mitunter die Staatsanwaltschaft schuld am scheitern eines Schneeballsystems.
Dass damit weitere Menschen vor dieser Geldvernichtungsmaschine bewahrt wurden
zählt für diese Leute scheinbar nicht.
So manche Anlagemodelle gehen wie mit einem Staubsauger über
das Land und haben am Schluß von Kleinanlegern Millionen von Euro abgesaugt!
Die staatlichen Aufseher und der mit
Steuergeld finanzierte Verbraucherschutz sieht diesem Treiben weitgehend stillschweigend
zug. So ist zum Beispiel der Prospekt von Infinus von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht, (Bafin) geprüft. Das hat bei den Anlegern
natürlich Vertrauen bewirkt. Dass die Bafin den Verkaufsprospekt nur daraufhin
prüft ob er den formalen Vorgaben entspricht, wissen die Anleger nicht. Ob die
Kunden mit dem Anlagemodell über den Tisch gezogen werden können, wird nicht
geprüft.
Eigentlich weiß jeder
Kapitalanleger, dass die Finanzprodukte nicht so einfach sind, wie sie im
Anlageprospekt dargestellt werden.
Aber viele glauben daran, was Ihnen da erzählt und zum Lesen
angeboten wird und so manch einer gibt
sich einer durchaus vermeidbaren Selbsttäuschung hin. Wird die Kapitalanlage notleidend,
läuft ein immer wiederkehrender Mechanismus ab:
Die Anleger warten ab und beobachten was die anderen machen.
Im Internet schlägt dann die Stunde der Anlegerschützer und
Anlegerschutzanwälte. Jetzt beginnt die Schlacht um die vorderen Positionen bei
Google. Da werden kostenpflichtige Anzeigen geschaltet und der Klickpreis
gegenseitig in die Höhe getrieben nur um an vorderster Stelle zu stehen und
möglichst viele betroffene Anleger einzusammeln. Extra Seiten nur für die jeweils betroffenen
Anleger werden ins Netz gestellt. Der Inhalt ist meist eine Sammlung bereits im
Netz veröffentlichter Berichte. Einzelne Anwaltskanzleien gründen
Interessengemeinschaften. Wozu? Ist der Anleger kein Mandant der Kanzlei
sondern lediglich Mitglied dieser Interessengemeinschaft? Wer erbringt dann die
notwendige Rechtsberatung?
Da gibt es
Anlegerschutzgurus die wollen die Anleger weismachen, dass sie über ein
unfehlbares Frühwarnsystem für notleidende Kapitalanlagen verfügen und genau
wissen welche Schritte nun einzuleiten sind und übersehen dabei aber, dass
Daten, Prognosen, Verknüpfungen schon
immer fehlerhaft sind. Das Extrakt
dieses Frühwarnsystems hat allenfalls statistischen Wert. Die armen Anleger werden überflutet mit
Informationen, unfehlbaren Schlussfolgerungen und verlockenden Verheißungen. Der Anleger verstrickt sich in der Datenflut
und flüchtet in seiner Not zu dem, der am meisten Verspricht und das ganze auch
noch umsonst anbietet! - Cui bono? Die
Rechnung kommt später!
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen
Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst
Roosen Vorstand des BSZ e.V. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben
und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren. Der
BSZ e.V. rät strikt davon ab, mit dem oder den Schädigern selbst zu verhandeln.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich
massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die
Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.
Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten
Anleger wehren. Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Kapitalanleger die
glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, ihnen
wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen
zugeht, können Sie sich der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice
anschließen.
- Es
können die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher
Rechtsansprüche finanziert werden.
- Wer
sofort Geld benötigt, kann seinen Anspruch auch direkt an einen der
Finanzierer verkaufen.
Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig,
verfügt über ein Netzwerk von
Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften in
Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge
Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener
rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen
Gerichtsverfahren auszuloten.
- Bevor
eine Annahme eines Falles durch eine der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend
geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V.
Solidargemeinschaft unentgeltlich.
- Wird
der Fall positiv bewertet und angenommen werden sämtlicher Kosten
übernommen!
- Wird
das Geld sofort benötigt, ist ein Ankauf des Rechtsanspruchs möglich!
Wenn Sie Ihren
Rechtsanspruch finanzieren lassen oder direkt verkaufen möchten, können Sie wie
folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
Finanzierung und Verkauf mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag
bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich
wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten für Sie
selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“
beantragen.
Hier können Sie den Beitritt zu der BSZ e.V.
Fördergemeinschaf BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und
Verkauf beantragen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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