Für viele Autofahrer kommt nun das
BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte wie gerufen.
Autofahrer die dafür ein Knöllchen
erhalten haben, sollten jetzt nicht vorschnell bezahlen. Ein Urteil des OLG
Frankfurt räumt den Geblitzten nämlich jetzt gute Chancen für einen
erfolgreichen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Das funktioniert aber
nur dann, wenn die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist.
„Die Richter haben nun endlich
einmal klar gesagt, dass die Verkehrsüberwachung der Verkehrssicherheit und
nicht dem wirtschaftlichen Interesse zu dienen hat“, freut sich Horst Roosen,
Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein aus dem Hessischen
Dieburg.
Hintergrund ist, dass viele Kommunen
sich privater Dienstleister bedienen, die aber so das Gericht, dabei vom
wirtschaftlichen Interesse geleitet sein könnten. Die Kommune ist aber zwingend
gehalten Beweisermittlung und Beweisführung selbst zu erbringen. Private
Dienstleister darf sie nur als Helfer für assistierende Tätigkeiten
beauftragen.
Viele Kommunen haben Blitzer
aufgestellt die sie aber selbst überhaupt nicht bezahlt haben und nunmehr die
Raten dafür von den kassierten Bußgeldern bezahlen. Die Bezahlung der
Messgeräte durch die Bußgelder ist aber unzulässig.
Mit diesem Urteil dürfte wohl auch
der Unsitte viele Kommunen, Einnahmen aus Bußgeldern von noch nicht einmal
begangenen Verkehrsverstößen, mit einem festen Betrag in den kommunalen
Haushalt einzuplanen, ein Riegel vorgeschoben sein.
Viele in Hessen aufgestellte Blitzer
werden von privaten Unternehmen betrieben die natürlich auch die gewonnenen
Daten auswerten. Geblitzte Autofahrer sollten deshalb nicht voreilig bezahlen,
sondern von einem Anwalt prüfen lassen, ob dem Bußgeldbescheid erfolgreich
widersprochen werden kann.
Für viele Autofahrer kommt nun das
BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte
wie gerufen.
Das ab sofort gültige
BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte“ ermöglicht
Verbrauchern leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!
Und so funktioniert das Angebot:
- Werden
Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.
- Sie
leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst
bestimmen können, der in diesem Fall 20.- Euro nicht unterschreiten
sollte. Die Fördermitgliedschaft
ist zeitlich nicht begrenzt. Ebenso ist die Anzahl der Beratungen
nicht begrenzt.
- Sie
nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost das anstehende
Rechtsproblem.
- Danach
erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes
mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern
können.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte“ kann per Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei
dem BSZ e.V. gestellt werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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