Ende Juni wurde bekannt, dass die Generali Versicherung und
die Geschädigten ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung mithilfe des Vereins
für Konsumenteninformation (VKI) einen Vergleich über 6,2 Millionen Euro
geschlossen haben.
Jedoch profitiert von diesem Vergleich nur eine der
Parteien: die Generali Versicherung. Die Kunden steigen als Verlierer aus und
der Öffentlichkeit werden wichtige Informationen vorenthalten. Was wird hier
verschwiegen? Und warum?
In Verkaufsbroschüren von Versicherungen ist es üblich, die
positiven Eigenschaften einer Versicherung besonders hervorzuheben. Doch die
Generali Versicherung AG hat dies aber übertrieben und falsche Tatsachen
verbreitet: In ihren Verkaufsunterlagen und Schreiben an Kunden finden sich
Versprechungen, die sie nicht einhalten konnte. Konkret geht es um die
fondsgebundenen Lebensversicherungen MaxxInvest und FlexPension, in deren
Unterlagen den Kunden „maximale Sicherheit“, „maximale Erträge“ und eine
hundertprozentige Kapital- und Höchststandgarantie des Fonds versprochen
wurden.
Falsche
Versprechungen, falscher Vergleich
Kurz vor Weihnachten 2015 wurden die Kunden der Generali in
persönlichen Schreiben folgendermaßen über ihre einst so erfolgsversprechend
angepriesene Anlage informiert: „Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet
– aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust.
Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit
– trotz Kapital- und Höchststandgarantie – zurückbekommen werden.“ Daraufhin
begannen die Verhandlungen der Geschädigten, vertreten vom VKI, mit der
Generali Versicherung AG, die Ende Juni in einem Vergleich um 6,2 Millionen
Euro endeten. Dieser stellt die Geschädigten zwar ruhig, aber noch lange nicht
zufrieden – und das zurecht.
Generali und VKI
verschleiern – werden Geschädigte getäuscht?
Denn 6,2 Millionen Euro klingen nach einer beträchtlichen
Summe, jedoch verheimlichen Generali und VKI der Öffentlichkeit, wie hoch der
Gesamtschaden war, wie viele Geschädigte es gab und welche Quote die
Geschädigten erhalten haben. Alle diese Informationen sind jedoch unabdingbar,
um einschätzen zu können, ob der Entschädigungsbetrag fair ist oder, wie in
diesem Fall anzunehmen, eben nicht. Generali und VKI rücken mit den Fakten und
Daten nicht heraus. Das macht stutzig, denn vor allem die VKI bemüht sich ja
sonst immer um Transparenz. Es stellt sich daher hier die berechtigte Frage:
Was gibt es zu verbergen?
Generali verbessert
ihr Image, Geschädigte bleiben weiterhin auf der Strecke
Laut Aussagen von Geschädigten erhalten sie nicht einmal die
volle Differenz zwischen Einzahl- und Rückkaufswert zurück. Zudem ist
anzunehmen, dass die Verträge weiterlaufen: Die Generali Versicherung AG kann
sich die „Entschädigung“ so wieder durch Kosten und Gebühren zurückholen. MMag.
Serkan Akman, erfahrener Anwalt der mit dem BSZ e.V. kooperierenden
Prozessfinanzierungsgesellschaft betont:
„Es liegen schon positive Urteile gegen die Versicherungen vor. Ich habe daher
Zweifel, dass der VKI Generali Vergleich für die betroffenen Geschädigten das
Maximum herausholt. Eine Prozessfinanzierung bringt den Geschädigten in der
Regel mehr Geld. Selbst nach Abzug der Kosten der Finanzierungsgesellschaft und
einer nur vierprozentigen Verzinsung des einbezahlten Geldes bleibt für die
Geschädigten oftmals eine höhere Entschädigung.“
Doe
Prozessfinanzierungsgesellschaft kämpft für Versicherungsnehmer, VKI kuschelt
mit Generali
Anstatt sich auf Vergleiche zu einigen, kämpft die Prozessfinanzierungsgesellschaft für
die Rechte der Geschädigten: Die Generali wird an den von ihnen versprochenen
Renditen festgenagelt, weil die Generali bereits bei Abschluss der
Versicherungen wusste, dass die versprochenen Renditen nach Abzug aller Kosten
nie erzielt werden können!
Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG
sind, dann holen Sie sich bei den Anwälten der, Prozessfinanzierungsgesellschaft professionelle Unterstützung.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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