Freitag, Juli 21, 2017

Generali-VKI Vergleich: Werden Kunden getäuscht?

Ende Juni wurde bekannt, dass die Generali Versicherung und die Geschädigten ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung mithilfe des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) einen Vergleich über 6,2 Millionen Euro geschlossen haben.

Jedoch profitiert von diesem Vergleich nur eine der Parteien: die Generali Versicherung. Die Kunden steigen als Verlierer aus und der Öffentlichkeit werden wichtige Informationen vorenthalten. Was wird hier verschwiegen? Und warum?

In Verkaufsbroschüren von Versicherungen ist es üblich, die positiven Eigenschaften einer Versicherung besonders hervorzuheben. Doch die Generali Versicherung AG hat dies aber übertrieben und falsche Tatsachen verbreitet: In ihren Verkaufsunterlagen und Schreiben an Kunden finden sich Versprechungen, die sie nicht einhalten konnte. Konkret geht es um die fondsgebundenen Lebensversicherungen MaxxInvest und FlexPension, in deren Unterlagen den Kunden „maximale Sicherheit“, „maximale Erträge“ und eine hundertprozentige Kapital- und Höchststandgarantie des Fonds versprochen wurden.

Falsche Versprechungen, falscher Vergleich

Kurz vor Weihnachten 2015 wurden die Kunden der Generali in persönlichen Schreiben folgendermaßen über ihre einst so erfolgsversprechend angepriesene Anlage informiert: „Jede weitere Prämie, die Sie zahlen, bedeutet – aufgrund des regelmäßigen Abzugs der Kosten – voraussichtlich einen Verlust. Sie zahlen derzeit mehr in das Produkt ein, als Sie dafür am Ende der Laufzeit – trotz Kapital- und Höchststandgarantie – zurückbekommen werden.“ Daraufhin begannen die Verhandlungen der Geschädigten, vertreten vom VKI, mit der Generali Versicherung AG, die Ende Juni in einem Vergleich um 6,2 Millionen Euro endeten. Dieser stellt die Geschädigten zwar ruhig, aber noch lange nicht zufrieden – und das zurecht.

Generali und VKI verschleiern – werden Geschädigte getäuscht?

Denn 6,2 Millionen Euro klingen nach einer beträchtlichen Summe, jedoch verheimlichen Generali und VKI der Öffentlichkeit, wie hoch der Gesamtschaden war, wie viele Geschädigte es gab und welche Quote die Geschädigten erhalten haben. Alle diese Informationen sind jedoch unabdingbar, um einschätzen zu können, ob der Entschädigungsbetrag fair ist oder, wie in diesem Fall anzunehmen, eben nicht. Generali und VKI rücken mit den Fakten und Daten nicht heraus. Das macht stutzig, denn vor allem die VKI bemüht sich ja sonst immer um Transparenz. Es stellt sich daher hier die berechtigte Frage: Was gibt es zu verbergen?

Generali verbessert ihr Image, Geschädigte bleiben weiterhin auf der Strecke

Laut Aussagen von Geschädigten erhalten sie nicht einmal die volle Differenz zwischen Einzahl- und Rückkaufswert zurück. Zudem ist anzunehmen, dass die Verträge weiterlaufen: Die Generali Versicherung AG kann sich die „Entschädigung“ so wieder durch Kosten und Gebühren zurückholen. MMag. Serkan Akman, erfahrener Anwalt der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozessfinanzierungsgesellschaft  betont: „Es liegen schon positive Urteile gegen die Versicherungen vor. Ich habe daher Zweifel, dass der VKI Generali Vergleich für die betroffenen Geschädigten das Maximum herausholt. Eine Prozessfinanzierung bringt den Geschädigten in der Regel mehr Geld. Selbst nach Abzug der Kosten der Finanzierungsgesellschaft und einer nur vierprozentigen Verzinsung des einbezahlten Geldes bleibt für die Geschädigten oftmals eine höhere Entschädigung.“

Doe Prozessfinanzierungsgesellschaft kämpft für Versicherungsnehmer, VKI kuschelt mit Generali

Anstatt sich auf Vergleiche zu einigen, kämpft die Prozessfinanzierungsgesellschaft für die Rechte der Geschädigten: Die Generali wird an den von ihnen versprochenen Renditen festgenagelt, weil die Generali bereits bei Abschluss der Versicherungen wusste, dass die versprochenen Renditen nach Abzug aller Kosten nie erzielt werden können!

Wenn auch Sie Geschädigter der Generali Versicherung AG sind, dann holen Sie sich bei den Anwälten der, Prozessfinanzierungsgesellschaft professionelle Unterstützung.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter




Keine Kommentare: