Der BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. als Träger dieser
neuen Dienstleistung, verspricht seinen Fördermitgliedern bei Rechtsproblemen
bzw. Rechtsfragen eine kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte.
Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher
Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung und -Sicherheit zunimmt,
wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme.
Die hohen Gebühren und Kosten bei der
Rechtsdurchsetzung sind für einen nicht
geringen Teil der Bevölkerung unbezahlbar geworden, bedauert Horst Roosen,
Vorstand des BSZ® e.V.
Roosen verweist auf Studien nach denen sich jedem
Bundesbürger täglich mindestens drei Rechts-oder Finanzfragen stellen, die er
selbst nicht beantworten kann. Da die hohen Anwaltskosten gescheut werden, wird
das Problem meist intern mehr schlecht als recht gelöst oder das scheinbar
billigste Angebot im Internet wahrgenommen.
Für Betroffene plötzlich und
unerwartet eintretender Ereignisse, wie zum Beispiel ein Verkehrsunfall,
die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Auseinandersetzungen mit dem
Job-Center, Probleme mit dem Vermieter, Forderungen des Finanzamts, Probleme
mit der Krankenkasse oder unverständliche Behördenpost, stellt sich häufig die
Frage, wie sie sich nun verhalten sollen und was zu tun ist. An wen sollen sie sich wenden?
Guter Rat kommt meist
nicht via Werbepost oder aus dem persönlichen Umfeld sondern ausnahmslos von
einem auf das entsprechende Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!
Allerdings ist die Angst vor hohen Rechnungen bei den Rechtsuchenden
sehr ausgeprägt und hält viele Menschen davon ab den Gang zum Anwalt
anzutreten, obwohl das sie belastende Problem, eine anwaltliche Beratung mehr
als rechtfertigen würde. Der Rat eines Anwalts ist in jedem Falle wichtig, um
sich vor Nachteilen zu schützen. So können z.b. Schriftstücke vom Finanzamt Fristen in Gang setzen, bei deren Versäumung
Nachteile zu erwarten sind, denn Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!
Der engagierte Anwalt wird stets versuchen eine
außergerichtliche Lösung für den Mandanten zu finden. Allerdings ist das
anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche Streitbeilegung mitunter nicht sehr ausgeprägt. Auf der
anderen Seite wird auf die „Entlastung
der Gerichte“ gedrängt ohne sich wirklich an den Bedürfnissen der rechtsuchenden
Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Dadurch werden viele Betroffene vor
Gericht in einen Vergleich gedrängt den sie eigentlich nicht wollten und oft
auch nicht verstanden haben.
Da die Mandanten für einen Rechtsrat meist tief in die Tasche greifen
müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit
gewidmet werden, rät der BSZ® e.V.
Denn auch hier wird manchmal die Not
und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit
begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte.
Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl
angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es
sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit
einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.
Das ab sofort gültige
BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte“ ermöglicht
Verbrauchern leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!
Und so funktioniert das Angebot:
- Werden
Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.
- Sie
leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst
bestimmen können, der aber 75.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die
Fördermitgliedschaft ist zeitlich
nicht begrenzt. Ebenso ist die Anzahl der Beratungen nicht begrenzt.
- Sie
nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost das anstehende
Rechtsproblem.
- Danach
erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V.
Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen
Erstberatung erörtern können.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V.
Vertrauensanwälte“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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