Freitag, Juli 21, 2017

Nicht für jeden Rechtsrat muss man tief in die Tasche greifen.

Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. als  Träger dieser neuen Dienstleistung, verspricht seinen Fördermitgliedern bei Rechtsproblemen bzw. Rechtsfragen eine kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte.

Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung und -Sicherheit zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme.  Die hohen Gebühren und Kosten bei der Rechtsdurchsetzung  sind für einen nicht geringen Teil der Bevölkerung unbezahlbar geworden, bedauert Horst Roosen, Vorstand des BSZ® e.V.

Roosen verweist auf Studien nach denen sich jedem Bundesbürger täglich mindestens drei Rechts-oder Finanzfragen stellen, die er selbst nicht beantworten kann. Da die hohen Anwaltskosten gescheut werden, wird das Problem meist intern mehr schlecht als recht gelöst oder das scheinbar billigste Angebot im Internet wahrgenommen.

Für Betroffene plötzlich und  unerwartet eintretender Ereignisse, wie zum Beispiel ein Verkehrsunfall, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, Auseinandersetzungen mit dem Job-Center, Probleme mit dem Vermieter, Forderungen des Finanzamts, Probleme mit der Krankenkasse oder unverständliche Behördenpost, stellt sich häufig die Frage, wie sie sich nun verhalten sollen und was zu tun ist.  An wen sollen sie sich wenden?

Guter Rat kommt meist nicht via Werbepost oder aus dem persönlichen Umfeld sondern ausnahmslos von einem auf das entsprechende Fachgebiet spezialisierten Rechtsanwalt!

Allerdings ist die Angst vor hohen Rechnungen bei den Rechtsuchenden sehr ausgeprägt und hält viele Menschen davon ab den Gang zum Anwalt anzutreten, obwohl das sie belastende Problem, eine anwaltliche Beratung mehr als rechtfertigen würde. Der Rat eines Anwalts ist in jedem Falle wichtig, um sich vor Nachteilen zu schützen. So können z.b. Schriftstücke vom Finanzamt  Fristen in Gang setzen, bei deren Versäumung Nachteile zu erwarten sind, denn Unwissenheit schützt nicht vor Schaden!

Der engagierte Anwalt wird stets versuchen eine außergerichtliche Lösung für den Mandanten zu finden. Allerdings ist das anwaltliche Engagement für eine außergerichtliche Streitbeilegung  mitunter nicht sehr ausgeprägt. Auf der anderen Seite wird auf die  „Entlastung der Gerichte“ gedrängt ohne sich wirklich an den Bedürfnissen der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger zu orientieren. Dadurch werden viele Betroffene vor Gericht in einen Vergleich gedrängt den sie eigentlich nicht wollten und oft auch nicht verstanden haben.

Da die Mandanten für einen Rechtsrat meist tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl des richtigen Anwalts verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ® e.V.

Denn auch hier wird manchmal die Not und die Ratlosigkeit von Rechtsuchenden nur als Chance zum eigenen Profit begriffen. Allerdings gibt es weder schlechte Mandanten noch schlechte Anwälte. Nur die Partnerwahl ist mitunter falsch. Der durch diese falsche Anwaltswahl angerichtete Schaden beim Mandanten kann beträchtlich sein. Manchmal ist es sogar eine Art Gnadenstoß in den absoluten Ruin des Mandanten verbunden mit einem irreparablen Vertrauensmissbrauch gegen das Empfinden der Rechtsstaatlichkeit.

Das ab sofort gültige BSZ e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“  ermöglicht Verbrauchern leichteren Zugang zu rechtlicher Beratung!

Und so funktioniert das Angebot:

  • Werden Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.  

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der aber 75.- Euro nicht unterschreiten sollte. Die Fördermitgliedschaft  ist zeitlich nicht begrenzt. Ebenso ist die Anzahl der Beratungen nicht  begrenzt.

  • Sie nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost das anstehende Rechtsproblem.
  • Danach erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihr Problem innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu        

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