Die Medien berichten dieser Tage, dass die
Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Daimler AG im Zusammenhang mit
mutmaßlich illegalen Abschalteinrichtungen ermittelt und nunmehr in diesem
Kontext auch Geschäftsräume der Daimler AG durchsucht und Unterlagen
beschlagnahmt hat.
Zunächst ist klarzustellen, dass es sich bislang nur um
einen bloßen Verdacht handelt, Daimler könnte derartige Abschaltvorrichtungen
verbaut haben, bewiesen ist noch nichts. Was die Unterlagenauswertung bringt,
ist noch nicht bekannt. Allerdings setzen richterliche Durchsuchungsbefehle
einen gewissen Anfangsverdacht voraus.
Auch mussten letztlich alle Autohersteller die gleichen
technischen Schwierigkeiten bewältigen, d. h. die Fahrzeuge hatten und haben
die immer strengeren gesetzlichen Emissionsvorschriften einzuhalten. Waren die
Mercedes-Techniker so viel besser als die VW-Ingenieure und haben eine „Lösung“
ohne „Schummelsoftware“ gefunden? Es ist dem traditionsreichen Stuttgarter
Autobauer zu wünschen, da es für ihn sonst sehr teuer werden dürfte. Momentan
allerdings werden vor dem Hintergrund der staatsanwaltschaftlichen
Durchsuchungen größere Zweifel wach.
Ein BSZ e.V. Vertrauensanwalt von einer auf Verbraucherschutzrecht
spezialisierten Kanzlei mit Standorten in München und Berlin möchte im Rahmen
dieses Artikels versuchen, die für die Verbraucher und Fahrzeugeigentümer sich
ergebenden (juristischen) Fragen zu beantworten, die sich stellen, falls der Verdacht
zur Gewissheit werden sollte, Daimler habe bei Dieselfahrzeugen illegale
Abschaltvorrichtungen verbaut.
1. Was sind solche
Abschaltvorrichtungen?
Diese Vorrichtungen (d. h. die Motorsteuerungen, genauer die
Motorsteuerungssoftware) sind in der Lage zu erkennen, ob ein Auto sich auf
einem Prüfstand befindet und einen Abgastest absolviert. Wird dies vom Fahrzeug
erkannt, so schaltet die Software in einen anderen Betriebsmodus, bei dem es zu
einer höheren Abgasrückführung und damit zu einem gegenüber dem normalen
Fahrbetrieb verminderten Schadstoffausstoß kommt. Das jedenfalls war das
Prinzip, wie die unzulässige Software in Fahrzeugen des VW-Konzerns arbeitet.
2. Warum gibt es
solche Abschaltvorrichtungen?
Für VW gilt: Die Abschaltvorrichtungen sollten wohl dazu
dienen, Kosten zu senken und mögliche technische Probleme zu umgehen. Teure
technische Lösungen, die die Stickoxidemissionen um bis zu 90 % reduzieren
können - zu nennen ist hier insbesondere die AdBlue-Technologie - wurden
eingespart. Durch scheinbar umweltfreundliche Prüfstandwerte wurde ein
vermeintlicher Wettbewerbsvorteil erzielt.
Zudem wird das Abgasrückführungssystem (AGR-System) weniger
stark belastet, wenn es oft abgeschaltet ist. Techniker äußerten den Verdacht,
dass es bei permanentem Betrieb des AGR Systems zu einem zu starken Rußbefall
kommen könnte, der sich negativ auf die Dauerhaltbarkeit auswirken könnte. Es
wird insoweit über vorzeitige Motorschäden spekuliert.
Bei permanentem Betrieb könnte zudem ein erhöhter
Wartungsaufwand erforderlich sein, da der Dieselpartikelfilter öfter gewechselt
werden müsste. Keine billige Angelegenheit, wie betroffene Automobilisten
wissen, die einen Partikelfiltertausch bezahlen mussten.
Sollten in Mercedes-Benz Fahrzeugen ähnliche Vorrichtungen
verbaut sein, dürfte dies aus gleichen Motiven geschehen sein.
3. Was ist an den
Abschaltvorrichtungen illegal?
Das Landgericht Arnsberg hat die Problematik in einem Urteil
so formuliert: Ein Käufer dürfe erwarten, dass die in der Testphase laufenden stickoxidverringernden
Prozesse auch im realen Fahrbetrieb aktiv bleiben und nicht durch den Einsatz
von Software deaktiviert bzw. nur im Testzyklus aktiviert werden. Anderenfalls
wäre die Überprüfung und Angaben von Stickoxidwerten – wenn auch nur unter Laborbedingungen
– Makulatur.
Anders ausgedrückt: Die sich in den technischen Daten zum
Fahrzeug befindlichen Stickoxidwerte, die dem Fahrzeugkäufer etwas über dessen
Umweltfreundlichkeit aussagen, hätten nichts mit dem zu tun, was im realen
Fahrbetrieb vom Auto emittiert wird. Das stellt eine illegale Täuschung der
Käufer dar.
Hinzu kommt: Nicht nur die Käufer wurden mit solchen
Abschalteinrichtungen getäuscht, sondern auch die Behörden, die die Motoren für
den Betrieb auf öffentlichen Straßen zertifiziert haben. Die tatsächlichen
Emissionswerte könnten zulässige Schadstoffgrenzen überschreiten, was dazu
führen könnte, dass die Betriebszulassung erlischt. Das Fahrzeug dürfte dann
nicht mehr gefahren werden.
Dies könnte auch zu einem Erlöschen des Haftpflichtversicherungsschutzes
führen, wie das Landgericht Arnsberg in einem Urteil vom 24.03.2017 ausführt.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die aktuelle
Diskussion über Diesel-Fahrverbote in Innenstädten. Auch von solchen
Fahrverboten könnten die in Rede stehenden Fahrzeuge betroffen sein.
Insbesondere wenn betroffene Dieselfahrzeuge nicht mehr in
den Innenstädten bewegt werden dürfen, müssen die Fahrzeugeigentümer mit
massiven Wertverlusten ihrer Fahrzeuge rechnen.
4. Welche Mercedes
Modelle sollen betroffen sein?
Derzeit stehen Diesel-Fahrzeuge unter Verdacht mit einer
illegalen Motorsteuerung ausgerüstet zu sein, bei denen Motoren des Typs OM 642
und OM 651 verbaut sind.
Der OM 642 ist ein V6- Zylinder Dieselaggregat mit 2987 ccm,
das in verschiedenen Leistungsstufen seit 2005 in PKW aller Serien („ab der
C-Klasse aufwärts), SUV und Kleintransporter eingebaut wurde.
Der OM 651 hatte seine Premiere im Jahre 2008. Es ist der
Motor, der in der Firmengeschichte in die meisten Fahrzeuge eingebaut wurde.
Das Dieseltriebwerk gibt es in zwei Ausführungen mit 1796 ccm und 2143 ccm. Die
Motoren wurden in nahezu alle Modelle von der A-Klasse über verschiedene SUV
Modelle und Transporter bis hin zur S-Klasse eingebaut.
Es wird von mehr als einer Million möglicherweise
betroffenen Fahrzeugen gesprochen, die in Europa und den USA mit den beiden
Motortypen ausgestattet verkauft wurden.
5. Welche Rechte haben
betroffene Fahrzeugkäufer?
In Deutschland kommen zwei verschiedene Anspruchsarten in
Betracht: Zum einen können Mängelgewährleistungsansprüche bestehen, zum anderen
sog. deliktische Ansprüche, insbesondere Ansprüche wegen einer vorsätzlicher
sittenwidriger Schädigung der Käufer.
Als Anspruchsgegner kommen die Fahrzeugverkäufer oder aber
der Hersteller selbst in Betracht. Eine erste Klage wurde Medienberichten
zufolge daneben bereits auch gegen den Vorstandsvorsitzenden der Daimler AG
Dieter Zetsche eingereicht. Ob letzteres nun zielführend ist in Bezug auf eine
Rückgabe des Fahrzeugs oder ob es der Kanzlei, die diese Klage eingereicht hat,
primär um die Medienaufmerksamkeit ging, muss jeder für sich selbst
beantworten.
Kaufgewährleistungsansprüche setzen zunächst voraus, dass
das Fahrzeug einen Mangel aufweist. Zahlreiche Gerichte haben in Bezug auf
Fahrzeuge des VW-Konzerns bereits bestätigt, dass Fahrzeuge, die mit einer hier
beschriebenen illegalen Abschaltvorrichtung ausgerüstet sind, mangelhaft im
Sinne des Kaufrechts sind.
Die Frage, ob Käufer dem Anspruchsgegner eine Frist zur
Mangelbeseitigung setzen müssen und wie lange diese ggf. ist, haben
verschiedene Gerichte unterschiedlich beantwortet. Teilweise wurde eine
Gelegenheit zur Mangelbeseitigung für entbehrlich gehalten, da aufgrund des
massiv gestörten Vertrauens zwischen Fahrzeughersteller und Fahrzeugfahrer eine
Nachbesserung durch den Hersteller unzumutbar erscheint. Andere Gerichte
zweifelten in Bezug auf Fahrzeuge des VW-Konzerns an der Geeignetheit der von
VW angebotenen technischen Lösung, das Auto in einen dauerhaft mangelfreien Zustand
zu versetzen.
Ebenfalls unterschiedlich wurde die Frage beantwortet, ob
sich VW-Käufer auf die vom Hersteller für einige Modelle angebotene, vom
Kraftfahrbundesamt genehmigte Mangelbeseitigungsmaßnahmen einlassen müssen.
Etliche Gerichte haben dies verneint, da die (Spät-)folgen dieser
Fahrzeugmodifikation in Bezug auf Dauerhaltbarkeit, Verbrauch etc. nicht
absehbar seien. Andere Gerichte haben dies wegen dem gestörten
Vertrauensverhältnis zwischen Fahrzeughersteller und –Eigentümer verneint.
Das Kaufrecht sieht verschiedene Rechtsfolgen vor: Zumeist
streben die Käufer eine Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises
an. Dabei müssen sie sich Abzüge für die bisherige Nutzung des Autos abziehen
lassen.
Daneben kommt auch die Nachlieferung eines mangelfreien
Fahrzeugs in Betracht. Einige Gerichte haben sogar einen Anspruch auf Lieferung
eines vergleichbaren, mangelfreien Neufahrzeugs ohne Nutzungsabzug
zugesprochen.
Das Problem für viele betroffene Fahrzeugeigentümer ist die
relativ kurze Verjährungsfrist von 2 Jahren, bei Annahme einer arglistigen
Täuschung ggf. auch drei Jahre.
Für viele betroffene Mercedes-Fahrer kommen in diesem Fall
dann nur deliktische Ansprüche in Betracht. Im Falle einer vorsätzlichen
sittenwidrigen Täuschung, die diverse Gerichte bei VW-Fällen bejaht haben,
tritt eine Verjährung drei Jahre ab Kenntnis, spätestens aber nach 10 Jahren
ein. Auch mit Hilfe eines deliktischen Anspruchs kann die Rückzahlung des
Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs erreicht werden, wobei für die Nutzung
des Fahrzeugs Abzüge vorzunehmen sind.
6. Gilt das auch für
Käufer von Gebrauchtfahrzeugen?
Auch zu Fahrzeugen, die gebraucht erworben wurden, finden
sich Urteile, nach denen die gleichen Ansprüche wie bei Neuwagenkäufen zugesprochen
wurden.
7. Was ist mit
Leasingfahrzeugen?
Hier sollte zunächst geschaut werden, was bezüglich der
Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen im individuellen Leasingvertrag
geregelt ist und ob das Fahrzeug direkt vom Hersteller oder einem Drittanbieter
geleast wurde.
Einige Juristen vertreten die Ansicht, dass der
Leasingnehmer verpflichtet sein könnte, Mängelgewährleistungsrechte
durchzusetzen. Der Knackpunkt liegt darin, dass der Leasinggeber dies nach der
Fahrzeugrückgabe nicht mehr tun kann, da dem dann eine Anspruchsverjährung
entgegen stehen würde.
Wer sein Auto geleast hat, sollte vor diesem Hintergrund
eine juristische Einzelfallklärung herbeiführen, mindestens aber mit dem
Leasinggeber eine Einigung hierzu erzielen.
7. Was sollten betroffene
Fahrzeughalter jetzt tun?
Da es verschiedene Anspruchsgrundlagen und verschiedene
Anspruchsgegner gibt, sollten sich Fahrzeugbesitzer, die sich getäuscht fühlen
und über die Geltendmachung von Ansprüchen nachdenken, zeitnah juristisch
beraten lassen.
Wer von seinem Autohersteller wegen des Abgasskandals in die
Werkstatt gerufen wird, sollte dem nicht ohne weiteres nachkommen, sondern sich
zunächst rechtlich beraten lassen. Eine Nachbesserung könnte dazu führen, dass
Gewährleistungsansprüche entfallen, da Gerichte die Auffassung vertreten
können, dass das Fahrzeug nach einem Rückruf evtl. als mangelfrei anzusehen
sein könnte.
Anwälte können den Fahrzeugkäufer informieren, welche
Ansprüche in Betracht kommen und ob und wie lange es sich ein Fahrzeugkäufer
evtl. leisten kann abzuwarten, ob aus dem Verdacht, Daimler habe illegale
Abschaltvorrichtungen in Dieselfahrzeuge verbaut, Gewissheit wird.
Sofern der Fahrzeugbesitzer über eine
Rechtsschutzversicherung verfügt, sollte diese von Anfang an mit Hilfe des
eigenen Anwalts in die Prüfung und Geltendmachung der Ansprüche eingebunden
werden. Derartige Versicherungen übernehmen oft die Kosten der Durchsetzung der
oben skizzierten Ansprüche.
Die Autoren dieses Beitrags, BSZ e.V. Vertrauensanwälte,
haben deutschlandweit auf diesem Gebiet rechtliche Erfahrungen durch die
Vertretung zahlreicher vom Diesel-Abgasskandal betroffener Kunden des VW‑Konzerns
gesammelt. Auf diese Erfahrung könnten gegebenenfalls auch Mercedes-Diesel
Eigentümer zurückgreifen.
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BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
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Interessen der Betroffenen einsetzen.
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werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
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Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mercedes
Diesel anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Mercedes Diesel kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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