Freitag, Juli 07, 2017

Venture Plus Beratungs GmbH insolvent

Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei übernimmt Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (V+4).

Neue Schreckensmeldung für Anleger der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (V+4). Mit Beschluss vom 19.06.2017 hat das Amtsgericht Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Venture Plus Beratungs GmbH eröffnet.

Die Venture Plus Beratungs GmbH ist die Rechtsnachfolgerin der Venture Plus AG und Gründungsgesellschafterin des V+4. Damit kommt z.B. eine Haftung der Venture Plus Beratungs GmbH für eventuell fehlerhafte Prospektangaben oder eventuell fehlerhafte Aufklärung des Anlegers über Risiken des V+4 in Betracht. Gemäß dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts müssen die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 15.08.2017 zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass geschädigte Anleger bei der Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden können.

Diese auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei betreut bereits zahlreiche Anleger der diversen V+ Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG) im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie der Beendigung von Ratenzahlungsbeteiligungen.

Außerdem unterstützt diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei auch Anleger des V+4 bei der Forderungsanmeldung. Nach Auffassung dieser Kanzlei ist der Verkaufsprospekt des V+4 - wie im Übrigen auch die Prospekte der Vorgängerfonds, der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG - fehlerhaft. Auf erkennbar vorhandene Prospektfehler müssen sowohl der Anlageberater als auch die Gründungsgesellschafterin des Fonds den Anleger hinweisen. Die Gründungsgesellschafterin muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.

Die Rechtsanwälte raten daher Anlegern des V+4 vor Ablauf der Forderungsanmeldungsfrist juristischen Rat bei einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.

Darüber hinaus empfiehlt diese Kanzlei generell sämtlichen Anlegern der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds beraten zu lassen.

Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kainz weiter. Die Kanzlei bietet den Betroffenen an, für diese kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden Rechtsschutzversicherung zu stellen.

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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Beteiligungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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