Münchner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei übernimmt
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren für Anleger der Venture Plus GmbH
& Co. Fonds 4 KG (V+4).
Neue Schreckensmeldung für Anleger der Venture Plus GmbH
& Co. Fonds 4 KG (V+4). Mit Beschluss vom 19.06.2017 hat das Amtsgericht
Köln das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Venture Plus Beratungs GmbH
eröffnet.
Die Venture Plus Beratungs GmbH ist die Rechtsnachfolgerin
der Venture Plus AG und Gründungsgesellschafterin des V+4. Damit kommt z.B.
eine Haftung der Venture Plus Beratungs GmbH für eventuell fehlerhafte
Prospektangaben oder eventuell fehlerhafte Aufklärung des Anlegers über Risiken
des V+4 in Betracht. Gemäß dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts müssen
die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 15.08.2017 zur Insolvenztabelle anmelden.
Die Anmeldung ist Voraussetzung dafür, dass geschädigte Anleger bei der
Verteilung der Insolvenzmasse berücksichtigt werden können.
Diese auf Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei betreut bereits zahlreiche Anleger der diversen V+ Fonds (V+
GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG)
im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sowie der
Beendigung von Ratenzahlungsbeteiligungen.
Außerdem unterstützt diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei auch
Anleger des V+4 bei der Forderungsanmeldung. Nach Auffassung dieser Kanzlei ist
der Verkaufsprospekt des V+4 - wie im Übrigen auch die Prospekte der Vorgängerfonds,
der V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG - fehlerhaft. Auf erkennbar
vorhandene Prospektfehler müssen sowohl der Anlageberater als auch die
Gründungsgesellschafterin des Fonds den Anleger hinweisen. Die
Gründungsgesellschafterin muss sich grundsätzlich sogar eine eventuell
fehlerhafte Risikoaufklärung des Vermittlers zurechnen lassen.
Die Rechtsanwälte raten daher Anlegern des V+4 vor Ablauf
der Forderungsanmeldungsfrist juristischen Rat bei einer auf Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einzuholen.
Darüber hinaus empfiehlt diese Kanzlei generell sämtlichen Anlegern
der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture
Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen und/oder von
dem Fonds trennen wollen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten
Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung
von Ansprüchen und auch im Hinblick auf einen Ausstieg aus dem Fonds beraten zu
lassen.
Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und Gründungsgesellschafter des
Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder
Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler
interessant sein.
In vielen Fällen dürften überdies eventuell vorhandene
Rechtschutzversicherungen der betroffenen Anleger die Kosten eines anwaltlichen
Tätigwerdens und eines ggf. erforderlichen Klageverfahrens übernehmen, so BSZ
e.V. Anlegerschutzanwalt Kainz weiter. Die Kanzlei bietet den Betroffenen an,
für diese kostenlos eine Deckungsanfrage bei der entsprechenden
Rechtsschutzversicherung zu stellen.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus
Beteiligungen anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Venture Plus Beteiligungen kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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