Bei der MDM Group AG droht Anlegern leider der Totalverlust
ihres eingesetzten Kapitals. Nachdem vor kurzem z. B. bereits die Stiftung
Warentest die MDM Group AG auf ihre Warnliste gesetzt und auch die
Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA die MDM Group AG mit Datum vom
08.06.2017 auf ihre Warnliste gesetzt hatte, stellen sich vielen Anlegern
weitere Fragen:
So ist die Firma seit kurzem telefonisch nicht mehr
erreichbar, die Mitarbeiter Herr "Kaiser" oder "Herr
Lorenz" antworten wohl seit Tagen diversen Anlegern nicht mehr, worauf die
mit der Betreuung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG betraute BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Anleger hinweist.
Anlegern wurden auch hohe Gewinne bei einem -angeblichen-
Börsengang in Aussicht gestellt, einem dieser Kanzlei vorliegenden
Investmentplan sollte z.B. auf einem Investment von z.B. 150.000,- € ein Erlös
in Höhe von 600.000,- € entstehen. Der "Börsengang" sollte dabei auch
schon, wie diversen Anlegern mitgeteilt wurde, im Mai oder Juni statt finden.
Die Vermutungen von der Kanzlei, dass gar kein Börsengang
stattfinden wird haben sich auch inzwischen leider auch bestätigt.
So teilte die MDM-Group in einer E-Mail diversen Anlegern
mit:
„Sehr geehrter Kunden, sehr geehrte Kundin,
wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen, dass der Baukonzern
sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält, was den Börsengang
betrifft! Wir haben sämtliche gesetzliche Schritte vorgenommen durch unsere
Anwaltskanzlei und werden diese Anagelegenheit so rasch wie nur möglich regeln.
Wir sind zur Zeit in Verhandlung mit New York für einen erneuten Antrag ohne
Partner für einen Börsengang. Die MDM Group AG wird auf keinen Fall eine
Insolvenz beantragen“.
Merkwürdig ist auch, dass an der Briefkastenadresse in
Meggen kein Verantwortlicher der MDM Group mehr anzutreffen war, wie diverse
Anleger den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten berichten, und auch auf dem
Klingelschild schon der Name der MDM Group nicht mehr auftaucht.
Betroffene Anleger sollten daher nach Ansicht der Rechtsanwälte umgehend tätig werden, um
die von ihnen angelegten Gelder zu retten oder zurück zu fordern, Eile ist hier
geboten. Alle in Betracht kommenden Möglichkeiten sollten hier geprüft werden,
wie z. B. Arrestverfahren, um schnell Gelder zu sichern.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group
AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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