Freitag, Juli 07, 2017

MDM Group AG: Firma nicht mehr erreichbar! Börsengang abgesagt! Eile ist geboten.

Bei der MDM Group AG droht Anlegern leider der Totalverlust ihres eingesetzten Kapitals. Nachdem vor kurzem z. B. bereits die Stiftung Warentest die MDM Group AG auf ihre Warnliste gesetzt und auch die Schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA die MDM Group AG mit Datum vom 08.06.2017 auf ihre Warnliste gesetzt hatte, stellen sich vielen Anlegern weitere Fragen:

So ist die Firma seit kurzem telefonisch nicht mehr erreichbar, die Mitarbeiter Herr "Kaiser" oder "Herr Lorenz" antworten wohl seit Tagen diversen Anlegern nicht mehr, worauf die mit der Betreuung der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG betraute BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Anleger hinweist. 

Anlegern wurden auch hohe Gewinne bei einem -angeblichen- Börsengang in Aussicht gestellt, einem dieser Kanzlei vorliegenden Investmentplan sollte z.B. auf einem Investment von z.B. 150.000,- € ein Erlös in Höhe von 600.000,- € entstehen. Der "Börsengang" sollte dabei auch schon, wie diversen Anlegern mitgeteilt wurde, im Mai oder Juni statt finden.

Die Vermutungen von der Kanzlei, dass gar kein Börsengang stattfinden wird haben sich auch inzwischen leider auch bestätigt.

So teilte die MDM-Group in einer E-Mail diversen Anlegern mit:

„Sehr geehrter Kunden, sehr geehrte Kundin, 
wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen, dass der Baukonzern sich nicht an die vertraglichen Vereinbarungen hält, was den Börsengang betrifft! Wir haben sämtliche gesetzliche Schritte vorgenommen durch unsere Anwaltskanzlei und werden diese Anagelegenheit so rasch wie nur möglich regeln. Wir sind zur Zeit in Verhandlung mit New York für einen erneuten Antrag ohne Partner für einen Börsengang. Die MDM Group AG wird auf keinen Fall eine Insolvenz beantragen“.

Merkwürdig ist auch, dass an der Briefkastenadresse in Meggen kein Verantwortlicher der MDM Group mehr anzutreffen war, wie diverse Anleger den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten berichten, und auch auf dem Klingelschild schon der Name der MDM Group nicht mehr auftaucht.

Betroffene Anleger sollten daher nach Ansicht  der Rechtsanwälte umgehend tätig werden, um die von ihnen angelegten Gelder zu retten oder zurück zu fordern, Eile ist hier geboten. Alle in Betracht kommenden Möglichkeiten sollten hier geprüft werden, wie z. B. Arrestverfahren, um schnell Gelder zu sichern.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
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