Donnerstag, Juli 06, 2017

ERFOLGREICHE SCHADENSERSATZKLAGEN DER POC-ANLEGER

Die Emissionsprospekte der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, POC Natural 1 Gas GmbH & Co. KG, POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie POC Growth 4. GmbH & Co. KG sind fehlerhaft.

Dies bestätigte das Landgericht Berlin in zahlreichen von einer Heidelberger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geführten Klageverfahren und verurteilte die jeweiligen Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz aus Prospekthaftung im weiteren Sinne. Diese müssen die von diesen Rechtsanwälten vertretenen Anleger so stellen, als hätten sie nie in die POC Fonds investiert. Für die Anleger bedeutet dies die Rückerstattung der investierten Anlagesumme abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin wurden sämtliche Anleger der POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie der POC Growth 4. GmbH & Co. KG mit fehlerhaften Prospekten beworben. Bei den übrigen POC Fonds sind vorerst nur Anleger betroffen, die sich im Jahre 2012 oder später beteiligt haben.

Der Klageweg stellt für die Anleger möglicherweise die einzige Möglichkeit, schadlos aus der riskanten POC Anlage rauszukommen. Der von der neuen Geschäftsführung entwickelte Rettungsplan („Restart 2017“) findet zwar einige Befürworter, diese sind jedoch selten bereit, den Sanierungsbeitrag an die Fondsgesellschaften zu leisten. Ohne neues Kapital wird die neue Geschäftsführung ihren Plan nicht ins Leben rufen können. Auch steht die wirtschaftliche Durchführbarkeit des Rettungsplans unter massiver Kritik.

Die Anleger der betroffenen POC Fonds können mit guten Erfolgsaussichten Ihre Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter der Fonds durchsetzen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

witt


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR DAS JAHR 2017 SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter


Keine Kommentare: