Die Emissionsprospekte der POC Growth 2. GmbH & Co. KG,
POC Natural 1 Gas GmbH & Co. KG, POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie
POC Growth 4. GmbH & Co. KG sind fehlerhaft.
Dies bestätigte das Landgericht Berlin in zahlreichen von einer
Heidelberger BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geführten Klageverfahren und
verurteilte die jeweiligen Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz aus
Prospekthaftung im weiteren Sinne. Diese müssen die von diesen Rechtsanwälten
vertretenen Anleger so stellen, als hätten sie nie in die POC Fonds investiert.
Für die Anleger bedeutet dies die Rückerstattung der investierten Anlagesumme
abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen.
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin wurden sämtliche
Anleger der POC Growth 3. Plus GmbH & Co. KG sowie der POC Growth 4. GmbH
& Co. KG mit fehlerhaften Prospekten beworben. Bei den übrigen POC Fonds
sind vorerst nur Anleger betroffen, die sich im Jahre 2012 oder später
beteiligt haben.
Der Klageweg stellt für die Anleger möglicherweise die
einzige Möglichkeit, schadlos aus der riskanten POC Anlage rauszukommen. Der
von der neuen Geschäftsführung entwickelte Rettungsplan („Restart 2017“) findet
zwar einige Befürworter, diese sind jedoch selten bereit, den Sanierungsbeitrag
an die Fondsgesellschaften zu leisten. Ohne neues Kapital wird die neue
Geschäftsführung ihren Plan nicht ins Leben rufen können. Auch steht die
wirtschaftliche Durchführbarkeit des Rettungsplans unter massiver Kritik.
Die Anleger der betroffenen POC Fonds können mit guten
Erfolgsaussichten Ihre Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter der Fonds
durchsetzen.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich
wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw.
geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am
Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt
werden muss. Prinzipiell gilt:
Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren –
fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in
diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat
nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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