Am 5.November 2015 hatten wir den Beitrag „Vom eigenen
Anwalt geschädigt? Verjährungshemmung nicht gelungen?“ (http://bit.ly/1NmhvA3) veröffentlicht. Seit
dem stehen bei dem BSZ e.V. die Telefone nicht mehr still und eine Flut e-Mails
ist angekommen.
Da einige Anwälte mehr an Umsatz und Profit interessiert
sind als an Recht und Gerechtigkeit, sind sie für ihre Mandanten oft ein
Risiko. Auch das
Alleinvertretungsprivileg der Anwälte wirkt sich schädlich auf die Qualität der
Rechtsfindung aus, da jeglicher Leistungsdruck auf die Anwälte entfällt. Wegen
der Erfolgsunabhängigkeit anwaltlicher Honorierung fördert dies im Ergebnis
noch mal die Schludrigkeit anwaltlicher Tätigkeit. Das beweist in der
gerichtlichen Praxis der fachliche Murks, der zum Nachteil der unwissenden
Mandanten in Zivilprozessen anwaltsseitig geboten wird.
An erster Stelle der
Beschwerden stehen aber Kommunikationsprobleme.
(Anwalt ist nicht erreichbar, Anwalt ruft nicht zurück,
Sekretärin wimmelt mich immer ab, Anwalt lässt sich verleugnen usw.
Überraschend dicht gefolgt von Kompetenzproblemen. (Anwalt
kennt sich im Fall nicht aus, kennt bereits ergangene Urteile nicht, kann oder
will die realen Chancen nicht einschätzen.
Durchgehend wird auch
die Gebührenrechnung bemängelt bzw. nicht verstanden.
Warum der Anwalt als selbständiger Dienstleister, einen
besonderen Berufsschutz genießt und dadurch Einkommensprivilegien wie kein
anderer Berufsstand hat, bleibt Außenstehenden verschlossen. Zumal der Anwalt
keine hoheitlichen Aufgaben ausführt. Er ist nichts anderes als ein
Dienstleister im freien Wettbewerb des Marktes. Im System einer freien
Marktwirtschaft ist eine Berechtigung zu staatlicher Festsetzung von Anwaltsgebühren
jedenfalls so wenig begründbar, wie zugunsten des Bäckers der Brotpreis
staatlich vorgeschrieben werden darf. Wer den Dienstleister Anwalt beansprucht,
der soll mit diesem frei eine Honorarregelung treffen können, fordert der BSZ®
e.V. Die guten Anwälte werden dabei möglicherweise noch höhere Honorare
bekommen, doch Wettbewerb fördert andererseits nur die Qualität des
Rechtssystems. Das muss nicht notwendig eine stete Benachteiligung der weniger
Zahlungskräftigen sein, denn nicht immer sind - wie in jedem Beruf! - die
Teuersten zugleich die Besten.
In jedem Fall rät Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V. ist es lohnenswerter, Rechtsstreitigkeiten zu
vermeiden, als sie zu gewinnen. Ist der Besuch beim Anwalt aber sinnvoll und
auch notwendig, dann sollte man bei der Auswahl des Anwaltes schon sehr
kritisch sein. Viele Anwälte leisten gute Arbeit; sie sind faire Dienstleister
und das Preis Leistungsverhältnis stimmt. Aber diese Anwälte sind nicht leicht
zu finden.
Im Gespräch mit unzufriedenen Mandanten stellt sich dann oft
heraus, das es sich nicht alleine um ein bestimmtes Problem handelt, oft sind
es zwei oder mehr Gründe die massiven Anlass zur Unzufriedenheit geben.
Um für Sie erfolgreich
tätig zu sein, ist absolute Grundvoraussetzung, dass der Anwalt das
entsprechende Fachgebiet beherrscht.
Nahezu paranoid skeptisch sollten Sie gegenüber Anwälten
sein, die nach dem Grundsatz „der Kunde hat immer Recht“ handeln. Denn dieser
Anwalt ist möglicherweise eher daran interessiert, den eigenen Gewinn zu
maximieren, als den größtmöglichen Nutzen für den Mandanten aus seiner Arbeit
zu ziehen.
Fordern Sie während des gesamten Verfahrens absolute
Offenheit des Anwalts bezüglich seines Honorars und der laufenden Kosten.
Fragen Sie ob er genügend Zeit hat, Ihren Auftrag innerhalb angemessener Zeit
auszuführen. Sie sind der Kunde und so sollten Sie sich auch verhalten. Zögern
Sie nicht zu fragen. Fragen Sie den Anwalt. Fragen Sie seine Mandanten. Stellen
Sie Ansprüche. Seien Sie wählerisch.
Alleine durch bestehende Kommunikationsprobleme, denken
viele Mandanten, dass sie einen schlechten Anwalt haben, der ihre Interessen
nicht ordentlich vertritt und der überhaupt kein Interesse am übertragenen Fall
zeigt. Bei dem BSZ e.V. ist man der
Meinung, dass ein Anwalt seine Mandanten zeitnah zurückrufen sollte und die
anstehenden Fragen umfassend beantworten sollte.
Viel Arbeit ist kein
Grund für Unhöflichkeit.
Dass Mandanten zu der Meinung kommen, ihrem Anwalt mangele
es an der notwendigen Kompetenz, liegt
meist an der unzureichenden Unterrichtung, welche Schritte der Anwalt
unternehmen will und was damit erreicht werden soll bzw. kann.
Es macht überhaupt
keinen Sinn seinen Anwalt zu verklagen, nur weil man mit ihm unzufrieden ist.
Stattdessen sollte man das Gespräch suchen und die
erfolgreiche Erledigung des anstehenden Falls in den Vordergrund stellen.
Selbstverständlich machen Anwälte auch Fehler. Ob er seine
Mandanten darüber informiert steht allerdings auf einem anderen Blatt. Auch das
Eingeständnis einen Fehler begangen zu haben fällt so manchem Juristen doch
erheblich schwer.
Wenn Sie der Meinung sind Ihr Anwalt hat Sie nicht richtig
vertreten oder gar handwerkliche Fehler festgestellt haben, dann sollten Sie
nicht zögern den dadurch entstandenen Schaden bei dem Anwalt geltend zu
machen. Ist das nicht zielführend,
sollten Sie Ihren Anspruch gerichtlich geltend mach.
Vom eigenen Anwalt Geschädigte sollten sich auch nicht von
der Tatsache beeindrucken lassen, dass der Anwalt einen besonderen Berufsschutz
genießt, und die Durchsetzung eines Anspruchs schwierig sein kann. Die strengen Sorgfaltsanforderungen für die
anwaltliche Tätigkeit führen aber auch dazu, dass der Anwalt laufend der Gefahr ausgesetzt ist,
schadensauslösende Sorgfaltspflichtverletzungen zu begehen, und dadurch
wiederum seinem Mandanten bei schuldhafter Pflichtverletzung aus dem
anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag haftet.
Wer bei dem falschen
Anwalt gelandet ist und finanziellen Schaden erlitten hat, sollte prüfen
lassen, ob er seinen Anwalt dafür haftbar machen kann.
Die Hürden für Regressprozesse gegen den Anwalt sind zwar sehr hoch - so muss der
Mandant z.B. beweisen, dass zwischen dem
Fehler seines Anwalts und seinem Schaden ein Ursachenzusammenhang besteht –
aber mit der richtigen fachkundigen Betreuung durch einen in diesem
Rechtsgebiet versierten Anwalt, gelingt es meistens den Sachverhalt zu klären
und entsprechende Ergebnisse zu erzielen.
Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die BSZ e.V.
Vertragsanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V.
empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Anwaltshaftung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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