Donnerstag, Juli 27, 2017

Autokartell: Besteht für Autobesitzer Handlungsbedarf? Wer hat einen Schaden? Handlungsmöglichkeiten.

 „Totalschaden: Was deutsche Autobauer jetzt blechen müssen“, so lautete der Titel des „plusminus“ Fernsehbeitrags der am Mittwoch, 26.07.17 | 21:45 Uhr gesendet wurde.

In einer Zusammenfassung schreibt plusminus: „Mehr als zehn Milliarden Euro Schadenersatz?
Sollte sich der Kartell-Vorwurf bestätigen, könnte das für die deutsche Autobranche richtig teuer werden. Frank Schwope, Auto-Analyst der NordLB meint: "Wenn es sich bewahrheitet, kann man davon ausgehen, dass Strafzahlungen vielleicht in Höhe von 3 bis 5 Milliarden auf die Hersteller zukommen. Dazu sind natürlich auch noch Schadensersatzforderungen von Zulieferern denkbar oder auch von Fahrzeugkäufern. So dass ich momentan den Schaden auf einen Betrag von mehr als 10 Milliarden taxieren würde."

Das plusminus Video können Sie hier ansehen. Das Video ist verfügbar bis 26.07.2018. http://bit.ly/2w3sRIf

Auch der SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe vom 22.07.2017, dass sich die Autohersteller Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und Daimler seit den Neunzigerjahren in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen haben - über Technik, Kosten und Zulieferer. Das belege eine Art Selbstanzeige, die der VW-Konzern bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht habe.

Stuttgarter BSZ e.V. Wirtschaftskanzlei erklärt, was betroffene Autobesitzer jetzt unternehmen können.

Absprachen über Abgasreinigung

Dem Bericht zufolge sollen sich die Konzerne unter anderem über die Technik zur Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgestimmt und damit die Basis für den Dieselskandal gelegt haben. Auf Treffen berieten sie darüber, wie groß die Tanks für AdBlue sein sollten - ein Harnstoffgemisch, mit dessen Hilfe Stickoxide in die harmlosen Bestandteile Wasser und Stickstoff aufgespalten werden. Größere Tanks wären teurer gewesen. Also verständigten sich die Autohersteller auf kleine Tanks. Die darin enthaltene Menge AdBlue reichte aber irgendwann nicht mehr aus, um die Abgase ausreichend zu reinigen.

Wer hat einen Schaden?

Autokäufer könnten geschädigt worden sein, weil sie Fahrzeuge gekauft haben, die womöglich auf einem schlechteren technischen Stand sind, als sie es sein könnten. Vor allem die Besitzer von Dieselfahrzeugen könnten einen Schaden erlitten haben: Womöglich haben sie für ein suboptimales Auto einen durch Kartellabsprachen überhöhten Preis gezahlt.

Für konkrete Aussagen zu einem Schaden durch das Autokartell ist es aber noch zu früh. Die EU-Kommission prüft die Vorgänge. Erst wenn aufgrund der Untersuchungen Kartellverstöße festgestellt werden, muss in einem weiteren Schritt geprüft werden, wie hoch der darauf beruhende Schaden ist. Dieser Schaden wird durch einen sachverständigen Wettbewerbsökonomen ermittelt.

Handlungsmöglichkeiten:

Kartellvergehen sind keine Kavaliersdelikte. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts ist ratsam, um:

  • den relevanten Sachverhalt für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu ermitteln, 
  • ggf. Geschädigten-Rechte im Kartellverfahren (bspw. auf Akteneinsicht) geltend zu machen und
  • wenn der relevante Sachverhalt ermittelt ist, außergerichtliche Vergleichsgespräche mit den             Autoherstellern vorzubereiten
  • sowie die Verjährung evtl. Schadensersatzansprüche im Blick zu halten.

Die Rechtsanwälte  bieten betroffenen Autobesitzern an,

•    sie kostenfrei über bedeutsame Entwicklungen und
•    die damit verbundenen rechtlichen Möglichkeiten zu informieren sowie
•    deren Interessen zu bündeln.
•    Für rechtsschutzversicherte Autobesitzer stellen sie zusätzlich eine kostenfreie Deckungsanfrage.

Die Anwälte dieser Kanzlei mit Niederlassungen in Stuttgart und Hamburg vertreten seit vielen Jahren konsequent die Rechte von geschädigten Verbrauchern. Insbesondere im Bank- und Kapitalanlagerecht haben sie in den vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von Massenschadensfällen mit mehreren Tausend Geschädigten erfolgreich bearbeitet. Sofern erforderlich kooperiert die Kanzlei mit kompetenten Sachverständigen. Zur effizienten Bearbeitung insbesondere der Massenschadensfälle nutzt sie  moderne Informationstechnologie.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Auto-Kartell anschließen.

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Rechtshinweis
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