„Totalschaden: Was
deutsche Autobauer jetzt blechen müssen“, so lautete der Titel des „plusminus“
Fernsehbeitrags der am Mittwoch, 26.07.17 | 21:45 Uhr gesendet wurde.
In einer Zusammenfassung schreibt plusminus: „Mehr als zehn
Milliarden Euro Schadenersatz?
Sollte sich der Kartell-Vorwurf bestätigen, könnte das für
die deutsche Autobranche richtig teuer werden. Frank Schwope, Auto-Analyst der
NordLB meint: "Wenn es sich bewahrheitet, kann man davon ausgehen, dass
Strafzahlungen vielleicht in Höhe von 3 bis 5 Milliarden auf die Hersteller
zukommen. Dazu sind natürlich auch noch Schadensersatzforderungen von
Zulieferern denkbar oder auch von Fahrzeugkäufern. So dass ich momentan den
Schaden auf einen Betrag von mehr als 10 Milliarden taxieren würde."
Das plusminus Video können Sie hier ansehen. Das Video ist verfügbar
bis 26.07.2018. http://bit.ly/2w3sRIf
Auch der SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe vom
22.07.2017, dass sich die Autohersteller Volkswagen, Audi, Porsche, BMW und
Daimler seit den Neunzigerjahren in geheimen Arbeitskreisen abgesprochen haben
- über Technik, Kosten und Zulieferer. Das belege eine Art Selbstanzeige, die
der VW-Konzern bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht habe.
Stuttgarter BSZ e.V. Wirtschaftskanzlei erklärt, was
betroffene Autobesitzer jetzt unternehmen können.
Absprachen über
Abgasreinigung
Dem Bericht zufolge sollen sich die Konzerne unter anderem
über die Technik zur Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgestimmt und damit
die Basis für den Dieselskandal gelegt haben. Auf Treffen berieten sie darüber,
wie groß die Tanks für AdBlue sein sollten - ein Harnstoffgemisch, mit dessen
Hilfe Stickoxide in die harmlosen Bestandteile Wasser und Stickstoff
aufgespalten werden. Größere Tanks wären teurer gewesen. Also verständigten
sich die Autohersteller auf kleine Tanks. Die darin enthaltene Menge AdBlue
reichte aber irgendwann nicht mehr aus, um die Abgase ausreichend zu reinigen.
Wer hat einen Schaden?
Autokäufer könnten geschädigt worden sein, weil sie
Fahrzeuge gekauft haben, die womöglich auf einem schlechteren technischen Stand
sind, als sie es sein könnten. Vor allem die Besitzer von Dieselfahrzeugen
könnten einen Schaden erlitten haben: Womöglich haben sie für ein suboptimales
Auto einen durch Kartellabsprachen überhöhten Preis gezahlt.
Für konkrete Aussagen zu einem Schaden durch das Autokartell
ist es aber noch zu früh. Die EU-Kommission prüft die Vorgänge. Erst wenn
aufgrund der Untersuchungen Kartellverstöße festgestellt werden, muss in einem
weiteren Schritt geprüft werden, wie hoch der darauf beruhende Schaden ist.
Dieser Schaden wird durch einen sachverständigen Wettbewerbsökonomen ermittelt.
Handlungsmöglichkeiten:
Kartellvergehen sind keine Kavaliersdelikte. Die
Einschaltung eines Rechtsanwalts ist ratsam, um:
- den
relevanten Sachverhalt für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen zu
ermitteln,
- ggf.
Geschädigten-Rechte im Kartellverfahren (bspw. auf Akteneinsicht) geltend
zu machen und
- wenn
der relevante Sachverhalt ermittelt ist, außergerichtliche
Vergleichsgespräche mit den
Autoherstellern vorzubereiten
- sowie
die Verjährung evtl. Schadensersatzansprüche im Blick zu halten.
Die Rechtsanwälte bieten betroffenen Autobesitzern an,
• sie kostenfrei
über bedeutsame Entwicklungen und
• die damit
verbundenen rechtlichen Möglichkeiten zu informieren sowie
• deren Interessen
zu bündeln.
• Für rechtsschutzversicherte
Autobesitzer stellen sie zusätzlich eine kostenfreie Deckungsanfrage.
Die Anwälte dieser Kanzlei mit Niederlassungen in Stuttgart
und Hamburg vertreten seit vielen Jahren konsequent die Rechte von geschädigten
Verbrauchern. Insbesondere im Bank- und Kapitalanlagerecht haben sie in den
vergangenen zehn Jahren eine Vielzahl von Massenschadensfällen mit mehreren
Tausend Geschädigten erfolgreich bearbeitet. Sofern erforderlich kooperiert die
Kanzlei mit kompetenten Sachverständigen. Zur effizienten Bearbeitung
insbesondere der Massenschadensfälle nutzt sie
moderne Informationstechnologie.
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rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
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