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Unterstützung bei der Einführung digitaler Währungen?
Bekannte Wirtschafts-
und BSZ® e.V. Vertrauenskanzlei gründet Expertenteam für
Cryptocurrencies (Bitcoin, Ether, Light Coin, Ripple, etc.) und Blockchain.
Bitcoin, Ether, Ripple
und Monero dürften die bekanntesten Vertreter virtueller Währungen sein, die derzeit
die Aufmerksamkeit der Medien in ihren Bann zieht. Nach diversen weltweiten Finanz-
und Bankenkrisen vertrauen immer weniger Verbraucher und Unternehmer den
staatlich kontrollierten Geldströmen und suchen nach werthaltigen Alternativen.
Gold war lange Zeit eine interessante Option. Es ist begrenzt verfügbar,
praktisch fälschungssicher, staatlich unkontrolliert und die Ausgabe nur schwer
zu manipulieren.
Doch mittlerweile gibt
es auch Alternativen, die diese Voraussetzungen erfüllen. Cryptocurrencies,
oder sog. „virtuelle Währungen“.
Bitcoins, ein
Vertreter dieser neuen virtuellen Währung wurden zwischenzeitlich vom
Bundesfinanzministerium rechtlich und
steuerlich als Rechnungseinheit im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG)
anerkannt.
Kryptowährungen existieren nach frei geschaffenen, staatlich unregulierten
Verfahren, haben aber inzwischen aufgrund milliardenschwerer Umsätze auch eine
gewisse marktwirtschaftliche Bewertung erreicht.
Die Gesamtmenge an Bitcoins ist derzeit
technisch auf 21 Mio. Stück begrenzt und lässt sich nur schwer einfach
ausweiten.
Da Bitcoins auch in
Bruchteilen gehandelt werden, sog. Milli-Bitcoins oder Micro-Bitcoins, ist die
Geldmenge aller Bitcoins auf etwas über 2 Billiarden Bitcoin-Zahlungseinheiten
fixiert
Je nach Angebot und
Nachfrage steigt oder fällt der Umrechnungskurs
der Bitcoins, dessen aktueller Stand z.B. via www.bitcoin.de in Erfahrung
gebracht werden kann. Der Wert eines Bitcoin liegt derzeit bei ca. € 2.000,00.
Bei Cryptocurrencies
auf Blockchainbasis handelt sich um neue „Währungen“, denen viel Potenzial und noch mehr Dynamik zugesprochen wird.
Diese
Wirtschaftskanzlei hat diesen Trend erkannt und berät bereits jetzt Unternehmen
und Start-Ups, die in diesen Bereich einsteigen, oder ausweiten möchten. Die
Leistungen dieser Kanzlei können selbstverständlich auch mit Bitcoins, oder
sonstigen Cryptocurrencies bezahlt werden.
Eine politische Bedeutung haben Bitcoins
bereits erfahren durch den Skandal um die Veröffentlichung von geheimen
US-Diplomatendepeschen, die von Bradley Manning übergeben und durch Wikileaks veröffentlicht wurden.
Eine aufgrund des
Whistle-Blowing angestrengte Blockade von Spenden an Wikileaks, durch Mastercard, Visa und Paypal, konnte
mittels des Einsatzes von Cryptocurrencies
– vorbei am staatlich regulierten Bankensystem – umgangen werden.
Cryptocurrencies sind
gerade am Beginn ihrer Entwicklung und dennoch im Volumen von mehr als 70 Mrd.
Euro im Einsatz. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich frühzeitig
über die Möglichkeiten und rechtlichen Unabwägbarkeiten informieren.
Für viele an virtueller Währung Interessierte kommt nun
das BSZ e.V. Angebot einer kostenlosen Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte
wie gerufen.
Das ab sofort gültige
BSZ® e.V.- Angebot „kostenlose Erstberatung durch BSZ®
e.V. Vertrauensanwälte“ ermöglicht
jedermann leichteren Zugang zu
rechtlicher Beratung!
Und so funktioniert das Angebot:
- Werden
Sie Fördermitglied der BSZ e.V. Gemeinschaft „kostenlose Erstberatung durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte“.
- Sie
leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst
bestimmen können, der in diesem Fall 50.- Euro nicht unterschreiten
sollte. Die Fördermitgliedschaft
ist zeitlich nicht begrenzt.
- Sie
nennen dem BSZ e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift
und Kommunikationsdaten.
- Nach
Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48
Stunden den Anruf eines BSZ e.V. Vertrauensanwaltes mit dem Sie Ihre
Fragen innerhalb einer kostenlosen Erstberatung erörtern können.
- Für
die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den „bitte zahlen Button“ verwenden.
- Sie
können unter dem Stichwort “virtuelle Währung“ auf unser Bankkonto
überweisen:
- Bank:
Postbank Frankfurt/M
- IBAN:
DE55500100600548200608 BIC: PBNKDEFF
- oder
per Post (Schein im Briefumschlag)
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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