Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die
Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung
der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche. Nachfolgend versuchen wir betroffenen
Anlegern die erste Orientierung etwas zu
erleichtern.
Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit
Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds,
kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder
freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik
spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich
erfolgen und dient dazu, dem Anleger eine erste Orientierung über die
Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung seines rechtlichen
Anliegens zu geben, damit er auf fundierter Grundlage darüber entscheiden kann,
ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen. Außerdem wird geprüft ob für
ihn die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Streitgenossenschaft (Sammelklage)
gegeben sind.
1. Bin ich falsch
beraten worden?
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die
Erfahrung, dass schon im Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern
Ansatzpunkte für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar
sind.
Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind
hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.
Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein,
wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als "sicher"
empfohlen hat.
Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie
überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die
Bank für die Vermittlung erhalten hat.
Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für Schadensersatzansprüche
wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen als Anleger, als
beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung abhängen.
2. Welche
Handlungsoptionen habe ich?
Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer
fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie
auf die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in
der Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw.
Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage,
wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen
Fehler im Prospekt.
3. Was kostet eine
Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt
Gemäß dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) dürfen für
Verbraucher maximal 190,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer,
insgesamt also 249,90 EUR, abgerechnet werden. Für die Mitglieder einer BSZ® e.V.
Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten dieser
Ersteinschätzung!
4. Übernimmt meine
Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt
maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.
5. Wann verjährt mein
Anspruch?
Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der
Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die
Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind. Die
Verjährung ist im Einzelfall und im Hinblick auf jeden Pflichtverstoß gesondert
zu prüfen.
6. Warum soll ich
nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?
Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen
Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen.
Erfreulich vielen Kapitalanlegern
kann nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das
Risiko, bei Banken und Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu
können, ist gering. In den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von
Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen
Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ
e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!
6. Plädoyer für
maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den
Kontakt mit hochspezialisierten
Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen
kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe
Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
7. Anlageverluste können ausgeglichen werden
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in
denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach
nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen
werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust erlitten haben, bedeutet
dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig ist. Diesen Sachverhalt
sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen lassen. Er wird Sie
wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend geltend machen können.
Gehören Sie eventuell
zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten
resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?
Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Grundsätzliches zum
Schadensersatz bei Fondsanlagen
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben
Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein
für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile
verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert
wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von
Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte
entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den
Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt der
BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beitreten.
Sie können dann prüfen
lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu
realisieren ist.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche
konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie
folgt vorgehen:
- Beantragen
Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag.
Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.-
Euro nicht unterschreiten.
- Senden
Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich
(soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der
betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung
oder des – Erwerbs erhalten haben.
- Sollte
der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit
erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.
- Wenn
Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung außergerichtlicher
Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe
einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen 5%.
Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem
gewünschten Ergebnis geführt, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine
Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn
eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die
Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess
und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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