Mittwoch, Juni 14, 2017

S&K-Fond Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2: Wie leidgeprüfte Anleger nochmals die Dummen sein sollen.

Diese Frage stellt sich derzeit eine größere Anzahl von Anlegern des S&K-Fond Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2, welche unangenehme Post seitens des Insolvenzverwalters erhalten.

Zusammen mit dem S&K Real Estate Value Added sollen in beiden Fonds bis zu 62 Millionen € an Anlegegeldern stecken. Mehre 1.000 private Investoren haben sich wahrscheinlich daran beteiligt und von diesen will nun der Insolvenzverwalter die in der Vergangenheit erfolgten Ausschüttungen in Höhe von rund 15 Millionen € teilweise zurückholen.

U.a. stützt der Insolvenzverwalter seine Forderung darauf, dass bei der Verteilung der Ausschüttungen die Investoren unterschiedlich bedacht worden seien, was gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung verstoße. Eine zwischen die Anleger und die Beteiligungsgesellschaft geschaltete Treuhandgesellschaft sei nie ins Handelsregister eingetragen worden, weshalb die Anleger streng genommen nie wirklich Gesellschafter wurden.

Schließlich handle es sich auch bei den Ausschüttungen nicht um Gewinne, sondern um Zahlungen aus einem Schneeballsystems, welche umgeschichtet worden seien. Die Auszahlungen solcher Scheingewinne seien im Falle der Insolvenz nach Ansicht des Insolvenzverwalters anfechtbar.

Wenig tröstlich dann die Ansicht des Insolvenzverwalters, dass diejenigen Anleger, welche Ausschüttungen erhalten haben, diese nicht komplett abschreiben müssten. Gleich nach der Rücküberweisung könnten sie ja ihrerseits eine Forderung in gleicher Höhe zur Insolvenztabelle anmelden. Dass dies natürlich den Anleger noch mehr verärgern muss in Anbetracht nicht nur der Dauer eines solchen Verfahrens, sondern auch der Tatsache, dass bekanntermaßen die Quoten in einem Insolvenzverfahren erfahrungsgemäß sich als sehr bescheiden darstellen dürften, braucht nicht weiter thematisiert werden.

Zumindest gibt es eine Hoffnung für diejenigen Anleger, welche von dem Insolvenzverwalter eine Forderung auf Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen bereits zugestellt erhielten. Das Amtsgericht Northeim hat einem der betroffenen S&K - Investoren Recht gegeben. Ein Selbstläufer wird das Ganze für den Insolvenzverwalter also möglicherweise nicht, so dass es sich für jeden Betroffenen empfiehlt, rechtlichen Rat einzuholen. Eine gewisse Zurückhaltung ist allerdings soweit angebracht, als man nicht nur das Urteil des Amtsgerichts Northeim im Auge haben darf, denn jedes Amtsgericht kann prinzipiell erst einmal auch anders entscheiden und es ist auch hier noch nicht bekannt, ob das Urteil bereits Rechtskraft erlangt hat.

Es bleibt nur zu hoffen, dass weitere Urteile zugunsten betroffener Anleger ausgehen werden. Zumindest ist positiv, dass das Gericht davon ausging, dass die Einwendungen des Insolvenzverwalters nicht verfangen und auch die Ausschüttungen nicht von den Anlegern unentgeltlich erlangt wurden, wie vom Insolvenzverwalter behauptet, sondern diese eine Verbindlichkeit der Insolvenzschuldnerin darstellten, auf welche der Anleger aus dem Gesellschaftsvertrag einen Anspruch habe.

Dem BSZ ist es gelungen, einen in Kapitalanlagefällen renommierten Rechtsanwalt für die Betreuung betroffener Anleger zu gewinnen. Der BSZ Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Axel Widmaier in Heidelberg, vereint viele Jahre anwaltliche Erfahrung im Bereich Kapitalanlagenrecht und insbesondere auch bei den damit zusammenhängenden steuerrechtlichen Fragen. Er berät u.a. geschädigte Anleger über die steuerlichen Konsequenzen, u.a. bei der Rückabwicklung eines Vertragsverhältnisses bzw. im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie der Rückforderung von an Anleger erfolgten Ausschüttungen.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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