Das wirkungsvolle Instrument gegen Kapitalvernichtung:
Kapitalanlageberichterstattung
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher besitzen Geldanlagen,
die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Auch im sogenannten grauen Kapitalmarkt
gehen viele Milliarden Euro verloren. Dies zeigt eindeutig, dass sich
Anbieterseite und Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen, sagt Horst Roosen,
Vorstand des BSZ e.V.
Die Bekämpfung dieser
Geldvernichtung hat bei dem BSZ e.V. höchste Priorität.
Es darf nicht hingenommen werden, dass sich in Deutschland
ein System etabliert, welches sich die Taschen vollstopft und dabei das Leben
seiner Opfer ruiniert. Aktiver wirkungsvoller Anlegerschutz besteht nach
Meinung des BSZ e.V. nicht darin, den Anleger mit ständigen Belehrungen und
Binsenweisheiten zu konfrontieren. Es ist nämlich nicht der Anleger, der sein
Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen!
Wirkungsvoller Anlegerschutz kann durch die Anleger selbst
praktiziert werden, in dem sie ihre Geldvernichter öffentlich beim Namen nennen
und reihenweise verklagen. Sicher wird mitunter das Geld verloren sein. Wer
aber den Verursacher des Desasters ungestraft davon kommen lässt, muss sich
nicht wundern, wenn der weiterhin die Anleger abzockt.
Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren
davonkommen ist diesen Menschen ihr mieses Handwerk zu legen. Dafür müssen die
betroffenen geschädigten Anleger konsequent Strafanzeigen erstatten und ihre
Ansprüche zivilrechtlich vor Gericht durchsetzen. Sobald über die Gerichte eine
stete Klageflut hereinbricht, wird auch so mancher Richter seine mitunter anlegerfeindliche
Einstellung neu überdenken müssen.
Der geschädigte
Anleger als das Opfer, wird mitunter in der Öffentlichkeit noch als der naive
gierige Depp, der selbst an seinem Unglück schuld ist, verunglimpft.
Mit dieser Sicht der Dinge, muss Schluss sein! Die
Geldvernichter müssen bei ihrem richtigen Namen genannt werden, Betrüger,
Abzocker - sie sind Kriminelle. Sie stehlen das Geld der Anleger, sie berauben
hart arbeitende Menschen um ihr Erspartes. Sie zerstören Existenzen und Leben! Die
Geldvernichter, vor allem wenn sie durch die Gelder ihrer abgezockten Kunden
reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein gesellschaftliches Klima der
Akzeptanz und Hochachtung für den "erfolgreichen Manager" oder auch
die am Markt erfolgreich tätigen großen und kleinen Geldinstitute. Diese
Einstellung von Teilen unserer auf Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit
verbreitet!
Von der Finanzbranche
ist es besonders schäbig ihre Vertriebsstrategie für ungeeignete Produkte gezielt auf die Gruppe
der Senioren auszurichten, empört sich Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Hier wird
offensichtlich in voller Absicht das vernichtet was in einem ganzen
Arbeitsleben mühsam und unter teilweise erheblichem Konsumverzicht angespart
wurde. Es kann nicht sein, dass sich hier die einen die Taschen voll stopfen
und die anderen staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
Durch schlechte
Anlageberatung verlieren jedes Jahr Tausende Anleger ihre Altersvorsorge und werden dadurch oft zum
Sozialfall. Meist trifft es die Menschen mit geringem Einkommen. Diese
Geldabschöpfung trägt mit dazu bei, dass die Reichen tatsächlich immer reicher
werden und der Rest der Gesellschaft sich nicht mehr politisch vertreten fühlt.
Was soll der Bürger von einem Staat halten, wo sich ein ehemaliger Minister
(„Mr. Die Rente ist sicher“) in einer Fernsehsendung bekundet, dass er die Riester Rente für ein
Betrugsmodell halte. Der Riester Rente wurde von der Politik das Etikett
„Zusatzrente für die kleinen Leute“ verliehen. In Wirklichkeit profitieren
davon Menschen mit hohem Einkommen und die Finanzbranche. Hat Blüm doch Recht?
Eine neue Qualität des Anlegerschutzes bringt die
Zusammenarbeit mit vielen Beteiligten, die das Problem
Kapitalanlageberichterstattung auf ihrer Agenda haben. Auch betroffene Anleger
sind eingeladen Ihre Erfahrungen zu schildern. Durch diese Informationskette
wird das frühzeitige Erkennen nicht gewünschter Anlagekonzepte
sichergestellt.
Die Berichterstattung des BSZ e.V. über Kapitalvernichtung
durch Falschberatung, dubiose Anlagekonzepte und Anlagebetrug wird immer
umfangreicher. Der Schutz der Anleger hat bei dem BSZ e.V. und seinen Anlegerschutzanwälten seit 19
Jahren oberste Priorität.
Es besteht leider ein
starkes Informations-Ungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und
Privatkunden.
Dieses Gefälle kann nur durch mehr Transparenz und
Information aufgewogen werden.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Beim Verkauf und Vertrieb von Finanzprodukten ist es damit allerdings oft nicht sehr gut bestellt. Oft werden hier allzu oft die Chancen der Finanzprodukte über- und die Risiken unterbetont.
Es gibt viele Möglichkeiten sein Geld zu vermehren. Es gibt
aber noch mehr Möglichkeiten sein Geld zu reduzieren oder ganz zu verlieren.
Die Banken, die Finanzvertriebe, die Versicherungen, der Finanzberater also die
ganze Finanzindustrie verspricht Kleinanlegern immer wieder dicke Gewinne. Wenn
es diese profitablen Anlagen denn gäbe, hätten die Banken schon vor 100 Jahren
ihre Schalter schließen müssen.
Abenteuerlich bis grotesk sind auch mitunter die
Erklärungsversuche der Banken und Finanzvertriebe, warum Sie denn nicht ihr
eigenes Geld einsetzen oder zumindest das Geld bei Großinvestoren einsammeln,
sondern das Geld von Kleinanlegern
vermehren wollen.
Die Antwort ist
einfach: Die Verkäufer der todsicheren Anlagen verdienen ihr Geld durch den
Verkauf dieser Anlagen und keineswegs mit den Anlagen.
Viele Kapitalanlagen sind nichts anderes als Wetten. Es hat
schon Banken gegeben die gegen Ihre eigenen Kunden gewettet haben. Da stehen
die Chancen beim Roulette zu gewinnen mitunter besser als mit der vom Finanzberater offerierten unverlierbaren
Kapitalanlage.
Die mathematische Gewinnchance Ihrer Geldanlage ist im Gegensatz zu anderen „Glücksspielen“ unbekannt. Beim Samstagslotto beträgt die
Gewinnchance 1,35%. Beim Roulettespiel sind es sogar satte 48,65%. Bei der
Gewinnausschüttung liegt das Roulette mit 97,3% weit vor den bescheidenen 50%
vom Lotto. Und im Gegensatz zu Ihrem Schiffsfonds können die Ausschüttungen
nicht zurückverlangt werden. Aber Vorsicht! Auch hier ist es so, dass immer die
Bank der Gewinner ist!
Wer bei einer solchen Abzockerei schon Geld verloren hat
oder sich einfach nur fragt: „Ist meine Kapitalanlage sicher? Oder sitze ich
auf einer Zeitbombe?“, sollte jetzt auch den zweiten und meist entscheidenden
Schritt tun und seine Anlage von einem Fachanwalt überprüfen lassen. Überprüfung schafft Sicherheit!
Zusammengefasst konzentrieren sich die Vorwürfe geschädigter
Kapitalanleger darauf, dass eine unqualifizierte, weder Anleger- noch
Anlagegerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von
Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der
Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen
Produktpalette.
Selbst bei gesicherten
und seriös scheinenden Anlagen sollte man immer davon ausgehen, dass es
möglicherweise doch eine Fehlinvestition sein könnte. Der beste Schutz
vor Anlageverlust ist ein informierter und skeptischer Verbraucher.
Der BSZ e.V. nennt
fünf zentrale Themenfelder: die Aufklärung, die Betrugsprävention, die Aufdeckung,
die Wiedergutmachung und sofern bekannt anlegerfreundliche empfehlenswerte Anlageangebote. Dies wird
durch eine robuste Berichterstattung gewährleistet.
Der zunehmend globale Charakter der Finanzmärkte ist für den
BSZ e.V. eine Herausforderung die durch
internationale Kooperationen gemeistert werden soll.
Gerade wenn viele Anleger, Rechtsanwälte und alle am
Finanzmarkt agierende Unternehmen und Personen sich zu einer Gemeinschaft
zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche
Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle
und Forum. Die Berichterstattung des BSZ e.V. aus einer Vielzahl von Quellen
hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer
Informationen zu prüfen. Es hilft den Geschädigten weitergehende Informationen
zu den jeweils betreffenden Fällen zu erhalten und sich auf
Grundlage der veröffentlichten Beiträge entsprechend zu verhalten.
Damit Anlageberatung
für die Verbraucherinnen und Verbraucher
nicht immer öfter zu einem Glücksspiel wie Roulette“ wird, sollten auch
die seriösen Finanzdiensleister ein Interesse daran haben, dass dubiose
Angebote und unseriöse Anbieter vom Markt verschwinden sagt Horst Roosen,
Vorstand des BSZ e.V.
Anlageberatung muss sich am Bedarf der Kundinnen und Kunden
orientieren. Deshalb muss sie unabhängig sein und nicht auf Provisionen für den
Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen. Deshalb sind Anlegerschutzvereine wie
der BSZ e.V. extrem wichtig da sie den Finanzmarkt aufmerksam wie ein Wachhund
beobachten und bei Gefahr sofort Alarm schlagen. Wer diese Vereine unterstützt,
hilft aktiv mit den Markt von Schrottanlagen zu bereinigen.
Schon so lange es den
Grauen Kapitalmarkt gibt, sind
auch die Debatten über die wirksamste Bekämpfungsmethode des Grauen
Kapitalmarkts ein immer wieder gern genommenes Thema vieler
Verbraucherschützer. Zum Anlass wird dann immer gerne ein aktuelles Ereignis
wie zum Beispiel das Debakel um Prokon wo 75.000 Anleger betroffen waren,
genommen.
Sogenannte Experten tragen dann mit sorgenvoller Mine vor,
dass jährlich Anleger hierzulande zwischen 50 und 98 Milliarden Euro
"durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte
Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente"
verlören.
Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V. haben diese Debatten bei der die
Grundidee scheinbar Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“ ist, keinen hohen
Stellenwert. Es gibt eine ganze Reihe Themen die viel wichtiger sind. Dazu
gehören an erster Stelle mehr Informationen für die Verbraucher und besserer
rechtlicher Schutz bei betrügerischen Finanzangeboten.
Es nutzt wenig wenn durch solche Betroffenheitsdebatten
Feindbilder geschaffen werden, auf die man mit dem Finger zeigen kann. Hier
also der Graue Kapitalmarkt. Das führ nur zu einer weiteren Verunsicherung der
Anleger. Die grundlegenden Strukturen des Anlagemarkts in Deutschland, dazu
gehört in erster Linie auch die Vorsorge
für den Ruhestand sind gesund!
Die Begriffe Finanz
TÜV und Finanzwächter zeichnen sich als besonders hohle Worthülsen aus, die
Verbraucher in einer trügerischen Sicherheit wähnen sollen", sagt Horst
Roosen, So assoziiert der unbedarfte Bürger mit dem TÜV regelmäßig Sicherheit,
mit einem "Wächter“ seinen persönlichen Schutz. Doch das Gegenteil wird wohl eher der Fall
sein, suggeriert es doch, dass dem Risiko sein Geld in den Sand setzen zu
können nun ein Riegel vorgeschoben sei.
Doch dies wird wohl angesichts des immer mehr sich staatlichen Handelns
entziehenden Finanzmarkts eine Illusion
bleiben und von einem Rückgang der Geldvernichtung bei Kleinanlegern ist
Deutschland noch weit entfernt.
Der BSZ ® e.V. kann
Verbrauchern nur raten: Seien Sie vorsichtig, wenn markige Worte aus dem
Mündern der politisch Verantwortlichen und deren beauftragten Experten
verlauten. Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken.
Es sind hauptsächlich
die Anlegerschutzvereine wie der BSZ e.V. die mit ihrer Tätigkeit zur
Stabilität des Finanzmarktes Deutschland beitragen und das Vertrauen in einen seriösen deutschen
Finanzmarkt stärken und Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und
Gesetze schützen.
Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten hinterher!
Die breit gestreute und immer wiederholte Botschaft des
Finanzmarktes und der Banken an die Anleger lautet: Werfen Sie kein gutes Geld dem schlechten
hinterher!
Mit dieser miesen Masche sorgen Banken, Finanzvertriebe und Initiatoren von
Kapitalanlagen dafür, dass sich bei den
Anlegern die Klage-Unlust verfestigt. Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 %
der Anleger gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen!
Wo aktiver Anlegerschutz wie bei dem BSZ e.V. betrieben wird, sind
natürlich die Abmahnanwälte nicht weit.
Abmahnungen sind nicht nur eine
nervige sondern auch eine kostenintensive Sache, aber in den üblichen Dosen
inzwischen Alltag. Doch wenn Abmahnungen hauptsächlich mit dem Zweck Einnahmen
zu generieren gezielt an Anlegerschützer verschickt werden, ist dies nicht nur
für die betroffenen Anlegerschützer übel, sondern auch für die Anleger.
So wurde aktuell auch wieder der BSZ
e.V. Opfer einer solchen Aktion. Der BSZ e.V. ist mit einem
Unterlassungsbegehren konfrontiert in dem ein Anwalt eine bereits mit der
Staatsanwaltschaft konfrontiertes
Unternehmen vertritt. Man muss sich wirklich fragen, ob ein Organ der
öffentlichen Rechtspflege – also der Abmahnanwalt – nicht verpflichtet werden
kann, zu prüfen ob er mit seiner Tätigkeit ein unredliches Geschäftsmodell
unterstützt. Vom kleinen Anlageberater erwartet man, dass er sein Angebot
kritisch prüft und hinterfragt, ehe er es seinen Kunden anbietet.
Damit ist das Geschäft für die Abmahnkanzlei aber noch nicht gelaufen.
Da es praktisch unmöglich ist, im
Internet Texte vollständig zu löschen, tut sich für den Abmahner eine weitere
lukrative Einnahmequelle auf. Es gibt Kanzleien die Hunderte manche sogar
Tausende von Unterlassungserklärungen erwirkt haben. Das ist für diese „seriösen
Wirtschaftskanzleien“ der eigentliche Goldklumpen. Mit speziellen Programmen
wird täglich geprüft, ob gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde. Ist
dies der Fall wird eine Vertragsstrafe meist 5000.- Euro für jeden einzelnen
Verstoß in Rechnung gestellt und auch beigetrieben.
Dieses Abmahnunwesen mit seinen abstrusen Kosten ist eine aus dem Ruder
gelaufene Paralelljustiz die den Anlegerschutz aushebelt.
Es gibt in Deutschland
Anlageunternehmen die schon jahrelang im Fokus der Kritik des Anlegerschutzes
stehen. Aber dort ist der Abmahnkrieg so perfektioniert worden, dass selbst
große Wirtschaftszeitungen eingeknickt sind. So werden mittlerweile viele große Anlagepleiten in Deutschland durch
diese Abmahnschlachten künstlich verlängert. Die Anleger sollten sich
einmal fragen, mit welchem Geld diese Schlachten finanziert wurden.
Es ist wichtig, dass in Deutschland
ein unabhängiger und nicht staatlich organisierter Anlegerschutz die
Verbraucher informiert und fachkundige Hilfe vermitteln kann. Es ist zwingend
die Forderung nach einer politischen Lösung zu stellen. Aber welcher
Berufsstand ist in unserer Regierung überdurchschnittlich stark vertreten?
Natürlich die Juristen!!
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte einmal darüber nachdenken ob es der
Reputation seines Unternehmens nicht dienlicher sein kann, wenn er auf die
Abmahnkeule verzichtet und sich stattdessen der Möglichkeit der
Gegendarstellung bedient. Die Gegendarstellungen müssen ohne Prüfung des
Wahrheitsgehalts veröffentlicht werden, wenn der Gegendarsteller durch einen
öffentlich verbreiteten Text in seinen Rechten beeinträchtigt ist. In die
Gegendarstellung kann der in seinen Rechten Verletzte die volle Güte seines
Angebotes hineinpacken. Die Gegendarstellung ist eine der seltenen Ausnahmen
zum vermeintlichen Grundsatz, dass man gegen Rechtsverletzungen nur mit
Abmahnung und Gericht vorgehen kann.
Diese wünschenswerte Vorgehensweise
ist aktiver Verbraucherschutz, denn hier wird nicht durch finanzielle Nötigung
eine Nachricht unterdrückt, sondern dem Verbraucher werden zwei Sichtweisen auf
einen Sachverhalt aufgezeigt und er kann daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Seit der Gründung des BSZ e.V. im Jahre 1998 haben wir viele
Verbraucherschutzorganisationen kommen und gehen sehen, sagt Horst Roosen
Vorstand des BSZ e.V. Einige sind der normalen und üblichen „Marktbereinigung“
zum Opfer gefallen. Es sind aber auch Verbraucherschützer durch den
Abmahnwahnsinn zur Aufgabe gezwungen worden. Traurig ist auch, dass der
Anlegerschutz in Deutschland ein so schlechtes Ansehen hat. Dies rührt nach
meiner Beobachtung, sagt Roosen, an der kräftigen Lobbyarbeit interessierter
Kreise, die finanziell bestens ausgestattet, dafür sorgt, dass möglichst keine
Veränderungen eintreten.
Bei dem BSZ e.V. findet man das Abmahnunwesen als eine gründlich aus dem
Ruder gelaufene Paralleljustiz die erheblich eingeschränkt werden sollte.
Es ist zwingend die Forderung nach
einer politischen Lösung zu stellen. Wenn das geltende Recht einen Missstand
legalisiert, wenn die bloße Anwendung des Rechts nicht ausreicht, eine solche
asoziale Handlungsmöglichkeit zu bekämpfen, dann muss das geltende Recht
überprüft werden. Wenn tatsächlich Wettbewerbs- und Urheber- Rechtsverstöße
lückenlos verfolgt werden sollen, dann gehört diese Aufgabe nicht in private
Verfügungsgewalt. Wenn die allzu verlockenden Spitzengebühren für
Abmahntätigkeit wegfallen sollen, dann dürfen keine selbsterfundenen
Streitwerte und Vertragsstrafen der Abmahner mehr von den Gerichten einfach durchgewinkt
werden.
Für ein stärkeres gemeinsames Engagement für den
Kapitalanlegerschutz wurde vom BSZ e.V. in Zusammenarbeit mit dem ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, einer Prozessfinanzierungsgesellschaft,
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht
der Solidarservie „ohne eigenes finanzielles Risiko“ etabliert.
Die BSZ® e.V. Solidargemeinschaft informiert mit dieser
gemeinsamen Initiative Kapitalanleger über Risiken bei der Kapitalanlage und über unseriöse Anbieter bzw.
Anlagemodelle. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das
Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Darüber hinaus bietet der BSZ e.V.
Solidar-Service seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos
die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster
außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperationsgemeinschaft
Solidarservice.
Aus diesem Grunde wurde der Solidarservice „ohne eigenes
finanzielles Risiko“ geschmiedet. Die
Beteiligten des Solidarservice treten ein für verbraucherorientierte Beratung
im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreuen
geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form
von Interessengemeinschaften -, um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen
Erfolg zu verhelfen. Der Kreis der Betroffenen besteht überwiegend aus
Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche
Verluste erlitten haben.
Kein Anleger sollte
die Augen vor dem Anlagedesaster verschließen.
Es nutzt nichts die Sache unter den Teppich zu kehren. Wer
das tut, verschlechtert seine Situation erheblich. Alleine wer jetzt schnell
die richtigen Schritte einleitet reduziert die Gefahr sein Geld endgültig zu
verlieren um die Hälfte. Wahrscheinlich ist man auch nicht der einzige
Betroffene und jeder Tag den die miese Anlage unentdeckt bleibt, produziert
neue geschädigte Anleger. Es dient also nicht nur dem eigenen Interesse
möglichst schnell zu reagieren, sondern es ist auch praktizierter
Anlegerschutz darüber Öffentlichkeit
herzustellen. Die Geldvernichter können sonst nicht gerichtlich belangt werden
und die Anleger erhalten auch ihr Geld nicht zurück, wenn die Geschädigten keine
rechtlichen Schritte einleiten. Jeder einzelne Anleger hilft damit auch
Anderen!
Je schneller gehandelt
wird umso kleiner ist die Gefahr, dass die noch vorhandenen Anlegergelder
verschoben werden und für immer verschwinden.
Die Initiatoren oder Verkäufer der miesen Anlage versuchen
natürlich Zeit zu gewinnen und versprechen ihren Kunden „den Himmel auf Erden“.
Es ist deshalb für betroffene Anleger nicht sinnvoll bei ihren Schädigern Hilfe holen zu wollen. Damit macht man den
Bock zum Gärtner.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und
Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung
zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder
beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch dubiose Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die objektive
Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es sich
keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von Anfang
an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten Anlageberatung. Die
Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine sinnvolle Investition
im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in der investiert wurde,
handelte.
Wer verlässlich wissen möchte, welche konkreten
Möglichkeiten bei seiner Kapitalanlage tatsächlich bestehen, kann gerne den
Beitritt zu einer „BSZ e.V. Interessengemeinschaft beantragen.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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