Anleger aus dem deutschssprachigen Raum sollen ca. mehr als
300 Mio. € in die sog. "Krypto"-Währung investiert haben, in der
Hoffnung, hiermit in der Zukunft sehr hohe Gewinne zu erzielen.
So berichten Anleger immer wieder davon, dass ihnen von den
Beratern teilweise immens hohe Gewinne in Aussicht gestellt werden, die z.B.
durch einen in den nächsten Jahren erfolgenden Börsengang in Asien möglich sein
sollen. In der Tat berichten Anleger auch davon, dass die Kryptpowährung auf
der Handelsplattform vor einiger Zeit teilweise das vielfache ihres Einsatzes
wert sein sollte.
Doch das System Onecoin hat Risse im Idyll bekommen, viele
Anleger sind aufgrund der Vorkommnisse der letzten Wochen sehr verunsichert und
sind nicht mehr von der Seriosität des Unternehmens überzeugt:
Medienberichten der letzten Wochen zufolge soll z.B. die
Ungarische Zentralbank der Ansicht sein, dass bei Onecoin ein Schneeballsystem
vorliegen könnte.
Vor einigen Wochen war z.B. die deutsche Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen das Unternehmen IMS International
Marketing Services GmbH mit noch nicht bestandskräftigen Verfügungen
eingeschritten, das Gelder von OneCoin-Kunden angenommen und weitergeleitet
hatte.
Auf Konten der IMS
wurden dabei wohl laut Angaben der BaFin ca. 29 Mio. € eingefroren.
Inzwischen soll es auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
gegen diverse Personen aus dem Onecoin-Umfeld geben, wobei selbstverständlich
bis zum Beweis des Gegenteils die Unschuldsvermutung gilt.
Auch teilen diverse Anleger mit, dass die Handelsplattform
xcoinx.com gegenwärtig mit der Meldung „under maintenance“ nicht oder nur
eingeschränkt erreichbar sein soll, und sogar der Handel mit OneCoins für
einige Zeit ausgesetzt worden sein soll, was ebenfalls bei diversen
One-Coin-Kunden für erhebliche Verstimmung sorgt.
So hatten z.B. mehrere Kunden von OneCoin mitgeteilt, dass
die von ihnen angelegten Gelder inzwischen laut Handelsplattform das Vielfache
des von ihnen angelegten Betrages wert sein sollen, Da nun aber der Handel wohl
ausgesetzt wurde somit die OneCoins von ihnen nicht verkauft werden können,
bringen die schönen Angaben der angeblichen Vervielfachung des angelegten
Geldes ihnen keinen Mehrwert.
Auch diese Kunden von
OneCoin fragen sich nach ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht hierzu: "Kunden von Onecoin, speziell solche, deren
Gelder über IMS einbezahlt wurden, können z.B. versuchen, auf die eingefrorenen
Gelder zuzugreifen, damit ihnen diese wieder ausbezahlt werden. Hierbei könnte
ein schnelles Vorgehen sinnvoll sein, weil z.B. bei Vollstreckungsmaßnahmen,
sofern diese erforderlich sein sollten, das sog. Prioritätsprinzip gilt."
Auch könnten Kunden von Onecoin, die von dem System nicht
mehr überzeugt sind und deren Einsatz im Wert deutlich gestiegen sein soll,
prüfen lassen, ob sie nicht z.B. den sog. "entgangenen Gewinn" von
Onecoin einfordern könnten.
Betroffene OneCoin/IMS-Kunden haben also mehrere
Möglichkeiten, um ihre Rechte zu wahren, und können sich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft OneCoin anschließen.
Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell
durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den
letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft OneCoin
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft OneCoin kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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