Gescheiterte
Kapitalanlagen mit verheerenden Folgen für die Anleger.
Wenn Verbraucher Ihr erspartes Geld mit einer miesen
Kapitalanlage in Gefahr gebracht haben oder gar der Totalverlust droht und sie sich nicht dagegen wehren, finden sie
sich schnell als Opfer wieder.
Opfer eines Anlagebetrugs oder einer Anlagepleite erleiden
nicht nur einen finanziellen Schaden. Die emotionalen Schäden wiegen oft viel
schwerer. Selbst schwere gesundheitliche Probleme können die Folge sein. Das Vertrauen in das eigene Urteil, und das
Vertrauen in andere, wird nachhaltig erschüttert. Sehr schlimm ist es für
Betroffene die von einem unredlichen „Anlageberater“ aus dem eigenen Bekanntenkreis über den Tisch
gezogen wurden. Viele dieser Opfer fühlen sich ausgenutzt, verraten und
isoliert.
Bei älteren Menschen, die nicht mehr im Berufsleben stehen
und damit in der Regel keine Chance haben, den erlittenen Verlust
auszugleichen, wird die finanzielle Sicherheit zerstört und damit auch ihre
Unabhängigkeit. Es ist gerade oft dieser Personenkreis der die Schuld an dem
finanziellen Fiasko bei sich selbst sucht. Oft sind es auch noch nahe Angehörige
die mit Vorwürfen und Zweifel am Urteilsvermögen des Opfers dieses Empfinden
verstärken.
Die Opfer von
Kapitalanlagebetrug und gescheiterten Kapitalanlagen kommen aus allen
Bevölkerungs- und Bildungsschichten. Obwohl Anlage Opfer nicht allein sind, da
es in der Regel Hunderte oft Tausende weitere Geschädigte gibt, bleiben sie oft
isoliert und wehren sich nicht. Von den
geschädigten Anlegern klagt tatsächlich nur eine kleine Minderheit gegen die
Initiatoren, Berater, Vermittler, Finanzvertriebe oder Banken. Warum ist das
so?
Es liegt im Interesse der Finanzlobby, dass bei dem Anleger
der Eindruck entsteht, die gescheiterte Kapitalanlage sei das kleinere Übel.
Die Branche hält auch den Standardspruch geschädigter Anleger hoch: "Kein
GUTES Geld dem schlechten Geld hinterher werfen". Da werden
Anlegerschutzvereine und Anlegerschutzanwälte als gierige Abzocker, welche die
gebeutelten Anleger ausnehmen wollen dargestellt. Die Saat geht auf! Da wird
der Frust über den erlittenen Kapitalverlust auf die Anlegerschützer
übertragen. Die Anfeindungen erreichen da mitunter jakobinische Dimensionen. Hier wird nicht etwa die
Abzockerei der Finanzmärkte thematisiert sondern das angebliche Unwesen des
Anlegerschutzes. Da wird ein mieses Bild des Anlegerschutzes gezeichnet,
welches dermaßen zu gesellschaftlichem Konsens geworden ist, dass sich die
Frage stellt von wem sich die über den Tisch gezogenen Anleger überhaupt noch
helfen lassen wollen.
Bei dem BSZ e.V. versteht man, dass Opfer von mieser
Anlageberatung und Kapitalanlagebetrug in vielen Fällen vor einem finanziellen
Fiasko stehen und am Boden zerstört sind und meist auch nicht mehr wissen wem sie eigentlich noch
Vertrauen entgegen bringen können. Viele Betroffene wurden von ihren eigenen
Hausbanken in die Pleite hineinberaten.
Die Geldvernichter dagegen, vor allem wenn sie durch die
Gelder ihrer abgezockten Kunden reich wurden, sind (leider) eingebettet in ein
gesellschaftliches Klima der Akzeptanz und Hochachtung für den
"erfolgreichen Manager" oder auch die am Markt erfolgreich tätigen
großen und kleinen Geldinstitute. Diese Einstellung von Teilen unserer auf
Erfolg getrimmten Gesellschaft ist weit verbreitet! Die geschädigten Anleger
interessieren dabei nicht!
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu
einer BSZ® e.V. Interessengemeinschaft oder der Erteilung des Mandats an einen
Rechtsanwalt einen "Ball ins Rollen bringen", den sie nicht mehr
aufhalten können: Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor,
dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen.
Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob
er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in
diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in
Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer
eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich
eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall
muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus
der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche
Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch
unbenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu
betreiben.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen
Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für
Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger
beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die
Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan
erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse
verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters
Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger
normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Der aktuelle BSZ e.V.
Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum
noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an
erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger
rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten,
Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds,
sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl
solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das
führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es
der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken
ihrer Kundschaft beteiligt haben
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risikodurchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S & K anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S &K kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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