Nach einem Urteil des Landgerichts München I ist der
Emissionsprospekt des Lebensversicherungsfonds Hannover Leasing Life Invest
Deutschland I fehlerhaft. In dem aktuellen Fall erhält der Anleger seine
Einlage abzüglich bereits erhaltener Ausschüttungen gegen die Abtretung seiner
Anteile zurück.
Für betroffene Anleger stehen die Chancen nunmehr gut um Schadensersatzansprüche
erfolgreich durchsetzen zu können.
Gehören Sie eventuell zu
den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten
resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?
Dabei können die Aussichten, mit versierter anwaltlicher
Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, grundsätzlich
als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Das gilt für die Mehrheit aller
Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-,
Immobilien- oder andere Fonds. Die Zahl der für eine Rückabwicklung in Frage
kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch überschaubar.
Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Grundsätzliches zum
Schadensersatz bei Fondsanlagen
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie
ist vollständig rückabzuwickeln.
Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der
Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn
zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine
Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der
aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen
sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf
Prozentpunkten über Basiszins.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt der BSZ®
e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beitreten. Sie
können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes
finanzielles Risiko zu realisieren ist.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung
an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die
schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor
oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine
Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung
der Beratungssituation hilfreich.
4. Wenn Sie über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten
angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die
Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen
und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem
Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden,
finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene
Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten
vor Gericht zu vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag
in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte
Fördermitglieder zahlen 5%.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die
Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie
können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles
Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös,
ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Hier können Sie den
Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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