Freitag, Juni 16, 2017

LKW-KARTELL: Kommunen und große Unternehmen können ohne Kostenrisiko klagen.

In Sachen Lkw-Kartell haben betroffene Käufer gute Chancen, um ihren Schaden von den Kartellanten wie MAN, DAF, IVECO, Mercedes und Volvo einzufordern, gegen die die EU-Kommission inzwischen eine Milliardenstrafe wegen illegaler Preisabsprachen festgelegt hatte.

Hier könnte nach Ansicht, einer mit der Führung der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft  LKW-Kartell“ betrauten BSZ e.V. Vertrauenskanzlei,  ein Schaden von ca. 15 % pro Lkw geltend gemacht werden, was bedeutet, dass bei einem durchschnittlichen Preis von ca. 85.000,- € pro Lkw der Schaden pro Lkw bei ca. 10.000,- – 12.000,- € liegen könnte.

Da viele Unternehmen jedoch mehrere Lkw oder gar mehrere Hundert oder Tausend erworben haben, könnten die Schäden sich unter Umständen auch auf mehrere Millionen Euro pro Unternehmen belaufen.

Für viele Unternehmen oder auch z. B. Kommunen ist jedoch wichtig, keine hohen Kosten bei einem Vorgehen gegen die Kartellanten zu haben, die insbesondere bei einem größeren Lkw-Bestand erheblich sein können, da alleine ein wettbewerbsökonomisches Gutachten mit ca. 100.000 – 300.000,- € zu Buche schlägt.

Der mit der Führung der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft  LKW-Kartell“ betraute BSZ e.V. Vertrauensanwalt hierzu:

„Interessant für die betroffenen größeren Unternehmen und Kommunen dabei, dass es oftmals ab 50 Lkw die Möglichkeit gibt, dass überhaupt keine Kosten entstehen, d. h., keine Kosten für Anwälte und Gerichtskosten, aber auch gar keine Kosten für ein Gutachten, insbesondere bei den hohen Kosten für ein wettbewerbsökonomisches Gutachten ein großer Vorteil. Somit besteht für viele größere Geschädigte die Möglichkeit, ihren Schaden wirklich komplett ohne Kostenrisiko geltend zu machen.“

Außerdem könnten, worauf die Anwälte hinweisen, juristisch verantwortliche Vertreter der öffentlichen Hand – wie z. B. Kämmerer – prüfen, ob nicht eine Klage gegen die Kartellanten sogar geboten ist, denn spätestens im Rahmen von z. B. Rechnungsprüfungen könnte z. B. dargelegt werden müssen, warum zu viele Steuergelder für Lkw-Einkäufe ausgegeben wurden, und man aber nichts hiergegen unternommen hat.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt hierzu: „Insbesondere, sofern überhaupt keine Kosten entstehen, sollte hier geprüft werden, warum auf ein Vorgehen verzichtet worden ist, denn dann besteht keinerlei Risiko“.

Auf eine weitere Möglichkeit möchten die BSZ e.V. Vertrauensanwälte hinweisen:

Inzwischen hat sich herausgestellt, dass es auch Unternehmen gibt, die Forderungen in Sachen Lkw-Kartell ab einem Lkw-Bestand von z. B. 50 Lkw aufkaufen, ein großer Vorteil z. B. für Kommunen oder Unternehmen, die nichts mehr unternehmen wollen, sondern mit dem Thema „abschließen wollen“. So können Geschädigte doch noch aus ihrem Schaden umgehend und vollkommen ohne Klage Geld erhalten.

Doch Achtung: Geschädigte sollten nach Ansicht der Anwälte umgehend tätig werden, da in diversen Fällen demnächst Verjährung einzutreten droht.

Durch das Lkw-Kartell geschädigte Unternehmen/Kommunen mit mehr als 50 Lkw, die keine Kosten mehr übernehmen wollen, können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW Kartell kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810

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