In Sachen Lkw-Kartell haben betroffene Käufer gute Chancen,
um ihren Schaden von den Kartellanten wie MAN, DAF, IVECO, Mercedes und Volvo
einzufordern, gegen die die EU-Kommission inzwischen eine Milliardenstrafe
wegen illegaler Preisabsprachen festgelegt hatte.
Hier könnte nach Ansicht, einer mit der Führung der „BSZ
e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell“
betrauten BSZ e.V. Vertrauenskanzlei, ein
Schaden von ca. 15 % pro Lkw geltend gemacht werden, was bedeutet, dass bei
einem durchschnittlichen Preis von ca. 85.000,- € pro Lkw der Schaden pro Lkw
bei ca. 10.000,- – 12.000,- € liegen könnte.
Da viele Unternehmen jedoch mehrere Lkw oder gar mehrere
Hundert oder Tausend erworben haben, könnten die Schäden sich unter Umständen
auch auf mehrere Millionen Euro pro Unternehmen belaufen.
Für viele Unternehmen oder auch z. B. Kommunen ist jedoch
wichtig, keine hohen Kosten bei einem Vorgehen gegen die Kartellanten zu haben,
die insbesondere bei einem größeren Lkw-Bestand erheblich sein können, da
alleine ein wettbewerbsökonomisches Gutachten mit ca. 100.000 – 300.000,- € zu
Buche schlägt.
Der mit der Führung der „BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell“ betraute BSZ e.V. Vertrauensanwalt
hierzu:
„Interessant für die betroffenen größeren Unternehmen und
Kommunen dabei, dass es oftmals ab 50 Lkw die Möglichkeit gibt, dass überhaupt
keine Kosten entstehen, d. h., keine Kosten für Anwälte und Gerichtskosten,
aber auch gar keine Kosten für ein Gutachten, insbesondere bei den hohen Kosten
für ein wettbewerbsökonomisches Gutachten ein großer Vorteil. Somit besteht für
viele größere Geschädigte die Möglichkeit, ihren Schaden wirklich komplett ohne
Kostenrisiko geltend zu machen.“
Außerdem könnten, worauf die Anwälte hinweisen, juristisch
verantwortliche Vertreter der öffentlichen Hand – wie z. B. Kämmerer – prüfen,
ob nicht eine Klage gegen die Kartellanten sogar geboten ist, denn spätestens
im Rahmen von z. B. Rechnungsprüfungen könnte z. B. dargelegt werden müssen,
warum zu viele Steuergelder für Lkw-Einkäufe ausgegeben wurden, und man aber
nichts hiergegen unternommen hat.
Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt hierzu: „Insbesondere, sofern
überhaupt keine Kosten entstehen, sollte hier geprüft werden, warum auf ein
Vorgehen verzichtet worden ist, denn dann besteht keinerlei Risiko“.
Auf eine weitere Möglichkeit möchten die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte hinweisen:
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass es auch Unternehmen
gibt, die Forderungen in Sachen Lkw-Kartell ab einem Lkw-Bestand von z. B. 50
Lkw aufkaufen, ein großer Vorteil z. B. für Kommunen oder Unternehmen, die
nichts mehr unternehmen wollen, sondern mit dem Thema „abschließen wollen“. So
können Geschädigte doch noch aus ihrem Schaden umgehend und vollkommen ohne
Klage Geld erhalten.
Doch Achtung: Geschädigte sollten nach Ansicht der Anwälte umgehend
tätig werden, da in diversen Fällen demnächst Verjährung einzutreten droht.
Durch das Lkw-Kartell geschädigte Unternehmen/Kommunen mit
mehr als 50 Lkw, die keine Kosten mehr übernehmen wollen, können sich gerne der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell anschließen.
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW-Kartell
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft LKW Kartell kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
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Telefon: 06071-9816810
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