Samstag, Mai 13, 2017

ÜBERNAHME VON 68 CONTI-SCHIFFEN DURCH CPO HOLDING: AUSWIRKUNG AUF SCHADENERSATZANSPRÜCHE DER ANLEGER

Im März teilte die Conti Holding den Anlegern ihrer noch bestehenden 68 Container-Bulker und Tankschifffonds mit, dass sich die Eigentümer der Conti-Gruppe dazu entschlossen hätten, die Unternehmensgeschicke bis Herbst 2017 an den Hamburger Reeder Claus-Peter Offen zu übertragen.

Tatsächlich titelte das Hamburger Abendblatt am 10.03.2017, dass Offen 68 Schiffe von Conti übernehme. In dem Bericht heißt es weiter, dass das von Claus-Peter Offen 1971 gegründete Hamburger Unternehmen, die CPO Holding, mitten in der seit 2008 andauernden Branchenkrise damit zu einer der größten deutschen Reedereien aufsteige. Für die angeschlagenen Fondsgesellschaften könnte dies ein Hoffnungsschimmer sein, da die CPO nach Angaben des Hamburger Abendblatts ebenfalls eine Charterreederei sei, deren Schiffe unter anderem für Maersk, Hapag-Lloyd und Hamburg Süd fahren würden.

Für die Anleger stellt sich allerdings auch die Frage, wie sich die Übernahme auf Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen der Conti-Gruppe wegen Prospektfehler auswirkt.

Conti hatte in den Jahren 2009 bis 2011 alleine 11 sogenannte Bulker-Schifffonds aufgelegt, obwohl eine bereits bestehende und weiter sich verschärfende Überkapazität auf dem Bulkerschifffahrtmarkt bekannt war. Finanziert wurden diese Schiffe durch die HSH Nordbank über deren Verluste aus über 3.200 Schiffsfinanzierungen berichtete Panorama 3 am 09.05.2017 unter dem Titel „HSH-Nordbank: Steuergeld für Pleiteschiffe“. Nach diesem Bericht soll die HSH Nordbank bis Februar 2018 abgewickelt oder verkauft werden, für den Steuerzahler bliebe demnach dennoch ein Verlust von mindestens 17 Milliarden aus den „faulen Schiffskrediten“ übrig.

Da sich mögliche Schadenersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Angabe zur Markterwartung im Prospekt gegen die Gründungsgesellschafter, also Unternehmen der Conti-Gruppe, richten, sollten sich betroffene Anleger anwaltlich beraten lassen.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Conti Holding anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Conti Holding anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Conti Holding kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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