Im März teilte die Conti Holding den Anlegern ihrer noch
bestehenden 68 Container-Bulker und Tankschifffonds mit, dass sich die
Eigentümer der Conti-Gruppe dazu entschlossen hätten, die Unternehmensgeschicke
bis Herbst 2017 an den Hamburger Reeder Claus-Peter Offen zu übertragen.
Tatsächlich titelte das Hamburger Abendblatt am 10.03.2017,
dass Offen 68 Schiffe von Conti übernehme. In dem Bericht heißt es weiter, dass
das von Claus-Peter Offen 1971 gegründete Hamburger Unternehmen, die CPO
Holding, mitten in der seit 2008 andauernden Branchenkrise damit zu einer der größten
deutschen Reedereien aufsteige. Für die angeschlagenen Fondsgesellschaften
könnte dies ein Hoffnungsschimmer sein, da die CPO nach Angaben des Hamburger
Abendblatts ebenfalls eine Charterreederei sei, deren Schiffe unter anderem für
Maersk, Hapag-Lloyd und Hamburg Süd fahren würden.
Für die Anleger stellt sich allerdings auch die Frage, wie
sich die Übernahme auf Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen der Conti-Gruppe
wegen Prospektfehler auswirkt.
Conti hatte in den Jahren 2009 bis 2011 alleine 11
sogenannte Bulker-Schifffonds aufgelegt, obwohl eine bereits bestehende und
weiter sich verschärfende Überkapazität auf dem Bulkerschifffahrtmarkt bekannt
war. Finanziert wurden diese Schiffe durch die HSH Nordbank über deren Verluste
aus über 3.200 Schiffsfinanzierungen berichtete Panorama 3 am 09.05.2017 unter
dem Titel „HSH-Nordbank: Steuergeld für Pleiteschiffe“. Nach diesem Bericht
soll die HSH Nordbank bis Februar 2018 abgewickelt oder verkauft werden, für
den Steuerzahler bliebe demnach dennoch ein Verlust von mindestens 17
Milliarden aus den „faulen Schiffskrediten“ übrig.
Da sich mögliche Schadenersatzansprüche wegen einer
fehlerhaften Angabe zur Markterwartung im Prospekt gegen die
Gründungsgesellschafter, also Unternehmen der Conti-Gruppe, richten, sollten
sich betroffene Anleger anwaltlich beraten lassen.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle
kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung
der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
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lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/
Conti Holding anschließen.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
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wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
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kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
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