Montag, Mai 15, 2017

Solarworld AG hat Insolvenzantrag gestellt. Ein Blick auf die Anleger, die Subventionen und die Energiewende.

Frank Asbeck verdiente mit Solarworld viel Geld, sehr viel. Aber Solarworld hat am 11.05.2017 Insolvenz angemeldet. Eine Menge Leute haben eine Menge Geld verloren. Zahlen tut die ganze Zeche der Steuerzahler, der nie gefragt wurde.  Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg  bestellt.

Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, wäre dies zumindest für die Anleger der Solarworld-Anleihen ein wichtiger Schritt. „Dann können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden“. Wie hoch die Insolvenzmasse und damit auch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich momentan noch nicht beantworten. Dennoch müssen die Gläubiger auch in einem Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen.

Für die Anleihe-Anleger kann es aber noch einen weiteren Weg geben, um ihre Verluste zu minimieren. So kann geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können entstanden sein, wenn in den Emissionsprospekten fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Die Anleger hätten umfassend über die Risiken ihrer Geldanlage und besonders über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann die fehlerhafte Anlageberatung Schadensersatzansprüche ausgelöst haben“.

Frank Asbeck war bisher Chef von Solarworld. 1998 gründete er das Unternehmen. Vorher war er mit bei der Entstehung der Grünen beteiligt. Schon ein gutes Rezept: Zuerst mit viel Einsatz von Ideologie die Angst vor dem Weltuntergang verbreiten und damit die Grundlage für einen fetten, milliardenschweren Markt schaffen.

Wobei Markt der falsche Ausdruck ist. Megasubventionsfall passt besser. Oder Megaumverteilung von unten nach oben. Niemand, der ehrlich Geld verdienen will, würde freiwillig in Windparks, Biogasanlagen oder Solardächer investieren. Das geht nur, wenn mit irrsinnigen Subventionssummen gelockt wird.

Welcher Landwirt bekäme nicht weiche Knie, winkten nicht bis zwischen 40.000 bis 100.000 Euro nur für einen Standort eines Windrades auf seinem Acker? Wer griffe nicht zu, wenn Solarstrom mit teilweise 50 Cent pro Kilowattstunde bezuschusst wird?

1999 bringt Asbeck das Unternehmen an die Börse. Damals der perfekte Zeitpunkt, Hoch-Zeit des New-Economy-Booms. Alles was grün ist und eine neue Welt verspricht, entzückt. Das ist die Welt der grünen Heilsversprechen, begeistert aufgenommen von all jenen, bei denen der Strom schon immer aus der Steckdose kam, die nicht darum kämpfen mussten, etwas aufzubauen. Von Kindern des Wirtschaftswunders und ihrer Eltern, die mit harter Arbeit ein Land errichtet haben, indem so etwas Grundlegendes wie eine Energieversorgung erstaunlich gut und vor allem preiswert funktioniert. Sie berauschten sich an großen Sprüchen »Die Sonne schickt keine Rechnung!«

Fassungslos starren heute Fachleute darauf, wie ein Land aus freien Stücken ohne Grund, ohne Not eine preiswerte, funktionierende Energieversorgung zugrunde richtet.

Auch hier wieder die unheilvolle Rolle der Lenas und Lisas und so weiter, die was mit Medien machen. Energie, Leistung, Arbeit, Energiedichte sind völlige Fremdworte. Bedenkenlos schreiben sie die Festreden von Politikern ab, die bei der Einweihung eines Windparks tönen, wie viele Einfamilienhäuser diese tollen Dinger versorgen können. Sie vergessen dazu zu sagen, wenn der Wind weht.

Langsam sind die Dächer derjenigen voll, die Lust auf solarzellenbepackte Dächer haben. Es spricht sich herum, dass der Aufwand kaum lohnt, das umso weniger, je geringer jetzt die Förderung wird.

Asbeck beklagt lautstark die Inflation chinesischer Dumping-Solarzellen, die die Preise zerstören würden und schaffte es sogar zu einer Zollallianz mit Amerika gegen chinesische Solarzellenanbieter. Aber auch die konnte den Niedergang nicht aufhalten (message to Donald).

Doch jetzt ist wohl endgültig Schluss. Solarworld hat Insolvenz angemeldet. Eine Menge Leute haben eine Menge Geld verloren.

Lesen Sie zu diesem Thema auch einen Kommentar von Ursula Weidenfeld der  im Tagesspiegel erschienen ist:

„Was die Solarworld-Pleite über Deutschland verrät“
„Die Solarworld-Pleite ist lehrreich, denn sie fußt auf der anmaßenden Hoffnung, deutsche Regelungskompetenz sei so vorbildlich, dass sie zum internationalen Standard taugt.“
Hier geht’s zum Tagesspiegel Beitrag


Auch der Beitrag des aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannten Journalisten Holger Douglas unter dem Titel „Solarworld AG: Schöne neue Solarwelt – Trittins Eiskugel geschmolzen“ ist sehr lesenswert.

Hier geht’s zum Beitrag:

Die Sonne liefert zu wenig Energie. Die Energiedichte der Sonnenstrahlung ist zehnmal geringer als die des Windes und viel zu gering, um wirkungsvoll ein Land mit Energie zu versorgen. Und das ist auch gut so. Würde die Sonne mehr Energie liefern als jetzt, könnten wir uns nicht im Sommer auf die Wiese zum Sonnen legen. Wir würden verbrennen.

OK, Solarzellen sind allerdings relativ harmlos, richten auf Dächer gepappt keinen weiteren Schaden an, bereiten lediglich bei der Entsorgung mit ihren giftigen Stoffen als Sondermüll Probleme. Windräder dagegen zerstören ganze Landschaften, zerschreddern Vögel und Fledermäuse und können gesundheitliche Probleme verursachen.

Der Wahnsinn lohnt nur, wenn fette Subventionen locken.

Wenn nicht, muss ein parallel dazu stehendes konventionelles Kraftwerk anspringen und den Strom erzeugen. So müssen zwei unterschiedliche Energieerzeugungs-Systeme aufgebaut werden, im Lande herumstehen, unterhalten und auch bezahlt werden. Prachtvoller Gewinner also unter vielen anderen ist Asbeck. Villa, Schlösser, darunter das alte von Gottschalk am Rhein, eigene Jagd, für die er sich noch nicht einmal von den Grünen prügeln lassen muss. Man sieht, mit fetten Fördergeldern kann man es zu etwas bringen.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Solar World AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar World AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


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