Frank Asbeck verdiente mit Solarworld viel Geld, sehr viel.
Aber Solarworld hat am 11.05.2017 Insolvenz angemeldet. Eine Menge Leute haben
eine Menge Geld verloren. Zahlen tut die ganze Zeche der Steuerzahler, der nie
gefragt wurde. Als vorläufiger
Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Horst Piepenburg bestellt.
Sollte das Insolvenzverfahren regulär eröffnet werden, wäre
dies zumindest für die Anleger der Solarworld-Anleihen ein wichtiger Schritt.
„Dann können sie ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden“. Wie hoch
die Insolvenzmasse und damit auch die Insolvenzquote ausfallen wird, lässt sich
momentan noch nicht beantworten. Dennoch müssen die Gläubiger auch in einem
Insolvenzverfahren mit erheblichen Verlusten rechnen.
Für die Anleihe-Anleger kann es aber noch einen weiteren Weg
geben, um ihre Verluste zu minimieren. So kann geprüft werden, ob
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können entstanden
sein, wenn in den Emissionsprospekten fehlerhafte Angaben gemacht wurden oder
die Anleger nicht ordnungsgemäß beraten wurden. Die Anleger hätten umfassend
über die Risiken ihrer Geldanlage und besonders über ihr Totalverlust-Risiko
aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann die fehlerhafte
Anlageberatung Schadensersatzansprüche ausgelöst haben“.
Frank Asbeck war bisher Chef von Solarworld. 1998 gründete
er das Unternehmen. Vorher war er mit bei der Entstehung der Grünen beteiligt.
Schon ein gutes Rezept: Zuerst mit viel Einsatz von Ideologie die Angst vor dem
Weltuntergang verbreiten und damit die Grundlage für einen fetten,
milliardenschweren Markt schaffen.
Wobei Markt der falsche Ausdruck ist. Megasubventionsfall
passt besser. Oder Megaumverteilung von unten nach oben. Niemand, der ehrlich
Geld verdienen will, würde freiwillig in Windparks, Biogasanlagen oder
Solardächer investieren. Das geht nur, wenn mit irrsinnigen Subventionssummen
gelockt wird.
Welcher Landwirt bekäme nicht weiche Knie, winkten nicht bis
zwischen 40.000 bis 100.000 Euro nur für einen Standort eines Windrades auf
seinem Acker? Wer griffe nicht zu, wenn Solarstrom mit teilweise 50 Cent pro
Kilowattstunde bezuschusst wird?
1999 bringt Asbeck das Unternehmen an die Börse. Damals der
perfekte Zeitpunkt, Hoch-Zeit des New-Economy-Booms. Alles was grün ist und
eine neue Welt verspricht, entzückt. Das ist die Welt der grünen
Heilsversprechen, begeistert aufgenommen von all jenen, bei denen der Strom
schon immer aus der Steckdose kam, die nicht darum kämpfen mussten, etwas
aufzubauen. Von Kindern des Wirtschaftswunders und ihrer Eltern, die mit harter
Arbeit ein Land errichtet haben, indem so etwas Grundlegendes wie eine
Energieversorgung erstaunlich gut und vor allem preiswert funktioniert. Sie
berauschten sich an großen Sprüchen »Die Sonne schickt keine Rechnung!«
Fassungslos starren heute Fachleute darauf, wie ein Land aus
freien Stücken ohne Grund, ohne Not eine preiswerte, funktionierende
Energieversorgung zugrunde richtet.
Auch hier wieder die unheilvolle Rolle der Lenas und Lisas
und so weiter, die was mit Medien machen. Energie, Leistung, Arbeit,
Energiedichte sind völlige Fremdworte. Bedenkenlos schreiben sie die Festreden
von Politikern ab, die bei der Einweihung eines Windparks tönen, wie viele
Einfamilienhäuser diese tollen Dinger versorgen können. Sie vergessen dazu zu
sagen, wenn der Wind weht.
Langsam sind die Dächer derjenigen voll, die Lust auf
solarzellenbepackte Dächer haben. Es spricht sich herum, dass der Aufwand kaum
lohnt, das umso weniger, je geringer jetzt die Förderung wird.
Asbeck beklagt lautstark die Inflation chinesischer
Dumping-Solarzellen, die die Preise zerstören würden und schaffte es sogar zu
einer Zollallianz mit Amerika gegen chinesische Solarzellenanbieter. Aber auch
die konnte den Niedergang nicht aufhalten (message to Donald).
Doch jetzt ist wohl endgültig Schluss. Solarworld hat
Insolvenz angemeldet. Eine Menge Leute haben eine Menge Geld verloren.
Lesen Sie zu diesem Thema auch einen Kommentar von Ursula
Weidenfeld der im Tagesspiegel
erschienen ist:
„Was die Solarworld-Pleite über Deutschland verrät“
„Die Solarworld-Pleite ist lehrreich, denn sie fußt auf der
anmaßenden Hoffnung, deutsche Regelungskompetenz sei so vorbildlich, dass sie
zum internationalen Standard taugt.“
Hier geht’s zum Tagesspiegel Beitrag
Auch der Beitrag des aus dem Fachbereich Wissenschaft und
Technik bekannten Journalisten Holger Douglas unter dem Titel „Solarworld AG:
Schöne neue Solarwelt – Trittins Eiskugel geschmolzen“ ist sehr lesenswert.
Hier geht’s zum Beitrag:
Die Sonne liefert zu wenig Energie. Die Energiedichte der
Sonnenstrahlung ist zehnmal geringer als die des Windes und viel zu gering, um
wirkungsvoll ein Land mit Energie zu versorgen. Und das ist auch gut so. Würde
die Sonne mehr Energie liefern als jetzt, könnten wir uns nicht im Sommer auf
die Wiese zum Sonnen legen. Wir würden verbrennen.
OK, Solarzellen sind allerdings relativ harmlos, richten auf
Dächer gepappt keinen weiteren Schaden an, bereiten lediglich bei der
Entsorgung mit ihren giftigen Stoffen als Sondermüll Probleme. Windräder
dagegen zerstören ganze Landschaften, zerschreddern Vögel und Fledermäuse und
können gesundheitliche Probleme verursachen.
Der Wahnsinn lohnt nur, wenn fette Subventionen locken.
Wenn nicht, muss ein parallel dazu stehendes konventionelles
Kraftwerk anspringen und den Strom erzeugen. So müssen zwei unterschiedliche
Energieerzeugungs-Systeme aufgebaut werden, im Lande herumstehen, unterhalten
und auch bezahlt werden. Prachtvoller Gewinner also unter vielen anderen ist
Asbeck. Villa, Schlösser, darunter das alte von Gottschalk am Rhein, eigene
Jagd, für die er sich noch nicht einmal von den Grünen prügeln lassen muss. Man
sieht, mit fetten Fördergeldern kann man es zu etwas bringen.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen
der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Solar World AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solar World AG kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen