Mittwoch, Mai 17, 2017

Kann man sich reich sparen? Kann man mit Kapitalanlagen arm werden?

Sich reich sparen, das funktioniert in der heutigen Zeit der Null-Zins-Politik nicht mehr.  Zudem braucht unsere Wirtschaft den Konsum wie der Mensch Essen und Trinken.

"Schnelles und risikoloses Geld" ist leider eine Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese Erfahrung sind viele Anleger mit manchen Anlagemodellen reicher und auf Ihrem Konto ärmer geworden.  Der Traum vom Reichtum mit über dem Marktdurchschnitt liegenden Renditen lässt bei vielen Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem „Kapitalmarkt“ leicht macht, bei Anlegern viel Geld einzusammeln. Ein Markt in dem die Manipulation in so manchen Fällen zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.

Dafür rackern sich die Anleger  jahrelang ab, gehen morgens früh aus dem Haus und abends müde ins Bett, nur in der Hoffnung ein Vermögen anhäufen zu können, von dem sie zu einem großen Teil nichts haben, weil sie ihr Geld nicht ausgeben. Stattdessen helfen sie lieber den Banken und Versicherungen, den Aktien- und Immobilienfonds, den Bausparkassen und Investmenthäusern, auf deren Konten sich ihr Vermögen häuft.

Dazu werden die deutschen Anleger vom Gesetz wenig geschützt.

Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich auch immer hinter diesem Begriff verbirgt. Der Anleger ist nur der Geldlieferant, kann auch kaum dem Kapitalmarkt als zugehörig betrachtet werden  und kann somit vernachlässigt werden.

Das in privater Hand befindliche Vermögen ist in der Regel nicht für ein bestimmtes Ziel angespart worden, sondern aus Prinzip. Weil sparen eine „Tugend“ sein soll. „Das zeigt sich auch darin, dass sieben von zehn Ruheständlern Ihr Vermögen nicht ausgeben, sondern weiter sparen und versuchen das Vermögen auszubauen,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.  Stolz ist man auch noch auf sein erspartes Vermögen, weil es schlussendlich durch persönlichen  Konsumverzicht angehäuft wurde. 

Wenn alle Verbraucher weniger Geld ausgeben und mehr aufs Konto packen, schwächen sie die Wirtschaft, senken die Umsätze, vernichten Arbeitsplätze und schmälern letztlich ihr eigenes Einkommen. Sie sparen sich nicht reich, sondern arm. Zumal Hunderttausende von Anlegern auf zweifelhaften Anlagen sitzen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.  Aus diesem Grunde sind Organisationen und auch Interessengemeinschaften wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., die in diesem Bereich ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten, hilfreich und auch dringend notwendig. Ansonsten würden wohl noch viel mehr Anleger ihr Geld bei dubiosen Kapitalanlagemodellen verbrennen.

Ist der Kapitalanleger ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann?

Nirgendwo wird Unwissenheit so bestraft wie in Geldangelegenheiten. Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Es sind gut klingende Inserate oder was noch viel schlimmer ist: die Empfehlung aus dem Bekannten- oder Verwandtenkreis mit der Meinung, das >non plus ultra< im Anlagedickicht gefunden zu haben. Auch in den Medien finden sich überwiegend Jubelartikel über die renditeträchtigen Angebote der Finanzbranche. Jahr für Jahr werden Milliardenbeträge für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. verzeichnet in letzter Zeit  immer wieder Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden welche deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen.

Die Masche, bekannt unter dem Namen „Recovery Room Operation“,  Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.

Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.  Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden. Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt.  Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.

Mit den Adressen von geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben.

Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich nichts.  Er ist  dann in der Regel auch angenehm überrascht, wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht, dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen.  Oder aber es wir der Tausch der Aktien angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit Steuerabschreibung erklärt.

Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.

Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem erhebliche Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da hilft auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so sympathischen und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.

Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter eventuell der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen „Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!

Wenn Ihnen  jemand  "Ihr Geld in sechs Monaten verdoppeln will", denken Sie daran, wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie ihr Geld verlieren.

Der beste Schutz davor Opfer eines Anlagebetruges zu werden ist es, Fragen zu stellen. Und zwar so lange bis es Ihnen leicht fällt „Nein“ zu sagen! Haben Sie es bemerkt? Sonst ist es umgekehrt. Der „Berater“ fragt Sie, - denn er will Sie ja gerade davon abhalten Fragen zu stellen.  Der Unterschied zwischen einem seriösen Anlageberater und einem Betrüger ist, dass renommierte Unternehmen Ihnen empfehlen, Fragen zu stellen, um so viele Informationen wie möglich zu erhalten, damit auch die  Risiken klar werden und Sie sich voll und ganz  mit Ihrer Investitionsentscheidung auseinandersetzen können. 

Ist die Kapitalanlage gegen die Wand gefahren, scheuen sich geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren geglaubten Geld schlechtes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von einer an sich Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.

In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die Wiedererlangung  seines verlorenen Geldes selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz wesentliche Rolle.

Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss  der Betroffenen ist kaum damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare Schäden gibt.

Auch so manches „Sonderangebot" entpuppt sich mitunter als Verschwendung von Zeit und Geld.

Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.

Betroffen sind oft auch Verfahren, denen Werbung mit vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden konnten.

Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.

Der rechtliche Erfolg basiert auf dem Zufluss vieler Informationen und auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.

Mitunter kämpfen (auch „renommierte“) Anlegerschutzkanzleien um Mandanten, wie der Hund um den Knochen in dem Sie Anlegerschutzvereine als Mandantenschaufel diffamieren oder Kollegen des gezielten Mandantenfangs bezichtigen. Wobei der oft erhebliche Zustrom von Mandanten in die eigene Kanzlei natürlich nur der „eigenen Kompetenz“ zuzuschreiben ist.

Dabei erweisen sich diese Kanzleien gegenseitig und nicht zuletzt dem Anlegerschutz einen Bärendienst.

Mitunter wird auch die Erstattung einer Strafanzeige als Rekrutierungsinstrument missbraucht.  Der geschädigte Anleger wird kaum erkennen, dass dies oft nur ein medienwirksamer Schnellschuss mit wenig Substanz ist. Wird die Anzeige dann abgewiesen, ist das natürlich wieder Munition für den anderen Anwalt.

Für betroffene Anleger bestehen immer gute Gründe die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer BSZ e.V.  Interessengemeinschaft beizutreten.

Es wird leider von vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.  

Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und die Situation rechtlich bewerten zu lassen.

Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht  hilft die Situation zu klären und kann Licht ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.

Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von selbst erledigen.  Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein positives Ergebnis.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810


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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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