Sich reich sparen, das funktioniert in der heutigen Zeit der
Null-Zins-Politik nicht mehr. Zudem
braucht unsere Wirtschaft den Konsum wie der Mensch Essen und Trinken.
"Schnelles und risikoloses Geld" ist leider eine
Illusion, auf die viel zu viele Menschen zu gerne hereinfallen. Um diese
Erfahrung sind viele Anleger mit manchen Anlagemodellen reicher und auf Ihrem
Konto ärmer geworden. Der Traum vom
Reichtum mit über dem Marktdurchschnitt liegenden Renditen lässt bei vielen
Menschen eine Sicherung durchbrennen, die es dem „Kapitalmarkt“ leicht macht,
bei Anlegern viel Geld einzusammeln. Ein Markt in dem die Manipulation in so
manchen Fällen zur Regel gehört macht die Anleger zu bloßem Kanonenfutter.
Dafür rackern sich die Anleger jahrelang ab, gehen morgens früh aus dem Haus
und abends müde ins Bett, nur in der Hoffnung ein Vermögen anhäufen zu können,
von dem sie zu einem großen Teil nichts haben, weil sie ihr Geld nicht
ausgeben. Stattdessen helfen sie lieber den Banken und Versicherungen, den
Aktien- und Immobilienfonds, den Bausparkassen und Investmenthäusern, auf deren
Konten sich ihr Vermögen häuft.
Dazu werden die
deutschen Anleger vom Gesetz wenig geschützt.
Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich
auch immer hinter diesem Begriff verbirgt. Der Anleger ist nur der
Geldlieferant, kann auch kaum dem Kapitalmarkt als zugehörig betrachtet
werden und kann somit vernachlässigt
werden.
Das in privater Hand befindliche Vermögen ist in der Regel
nicht für ein bestimmtes Ziel angespart worden, sondern aus Prinzip. Weil
sparen eine „Tugend“ sein soll. „Das zeigt sich auch darin, dass sieben von
zehn Ruheständlern Ihr Vermögen nicht ausgeben, sondern weiter sparen und versuchen
das Vermögen auszubauen,“ sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit
1998 aktiv im Anlegerschutz tätig. Stolz
ist man auch noch auf sein erspartes Vermögen, weil es schlussendlich durch
persönlichen Konsumverzicht angehäuft
wurde.
Wenn alle Verbraucher weniger Geld ausgeben und mehr aufs
Konto packen, schwächen sie die Wirtschaft, senken die Umsätze, vernichten
Arbeitsplätze und schmälern letztlich ihr eigenes Einkommen. Sie sparen sich
nicht reich, sondern arm. Zumal Hunderttausende von Anlegern auf zweifelhaften
Anlagen sitzen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu
ahnen. Aus diesem Grunde sind
Organisationen und auch Interessengemeinschaften wie zum Beispiel der BSZ Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V., die in diesem Bereich
ermitteln, aufklären und praktische Hilfe anbieten, hilfreich und auch dringend
notwendig. Ansonsten würden wohl noch viel mehr Anleger ihr Geld bei dubiosen
Kapitalanlagemodellen verbrennen.
Ist der Kapitalanleger
ein Lebewesen dem man mehrmals das Fell über die Ohren ziehen kann?
Nirgendwo wird Unwissenheit so bestraft wie in
Geldangelegenheiten. Jedes Jahr verlieren Anleger in Deutschland
Milliardenbeträge durch dubiose Geldanlagen. Es sind gut klingende Inserate
oder was noch viel schlimmer ist: die Empfehlung aus dem Bekannten- oder
Verwandtenkreis mit der Meinung, das >non plus ultra< im Anlagedickicht
gefunden zu haben. Auch in den Medien finden sich überwiegend Jubelartikel über
die renditeträchtigen Angebote der Finanzbranche. Jahr für Jahr werden
Milliardenbeträge für windige Anlagemodelle aufgewendet, die eigentlich
sinnvoller investiert werden könnten.
Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
verzeichnet in letzter Zeit immer wieder
Anfragen von geschädigten Kapitalanlegern, die von Firmen kontaktiert wurden
welche deren scheinbar wertlose Beteiligungen bzw. Aktien kaufen wollen.
Die Masche, bekannt
unter dem Namen „Recovery Room Operation“,
Menschen die bereits anderen Betrügern zum Opfer gefallen sind, ein
zweites Mal über den Tisch zu ziehen ist nicht neu.
Der Kontakt erfolgt in der Regel via e-Mail oder Telefon. Es
wird Hilfe angeboten das verlorene Geld gegen eine Gebühr zurückzuholen oder
die Aktien bzw. Beteiligungen aufzukaufen.
Die Betrüger sitzen meist in kurzfristig angemieteten Büros. Sie sind
darauf geschult, bereits betrogene Personen zu neuen Investments zu überreden.
Die am Telefon genannten Namen sind meist falsch. Spätestens nach 2 Monaten ist
das Büro wieder leer und die Masche wird an anderer Stelle fortgesetzt. Dieser kriminellen Vorgehensweise liegt die
aus den USA stammende Erkenntnis zugrunde, dass ein Anleger trotz erlittenem
Totalverlust zu einem erneuten Investment überredet werden kann. Das Opfer wird
nicht selten bis zum totalen Ruin ausgenommen.
Mit den Adressen von
geschädigten Anlegern wird aus diesem Grunde ein reger Handel betrieben.
Von diesen Machenschaften ahnt der Anleger natürlich
nichts. Er ist dann in der Regel auch angenehm überrascht,
wenn er von einem angeblichen Broker einen Anruf erhält, der ihm ein nicht
abzulehnendes Angebot zu unterbereiten hat. Dann wird gelogen und getäuscht,
dass sich die Balken biegen: Da ist von einer geplanten feindlichen Übernahme
des betreffende Unternehmens die Rede. Dadurch ergebe sich nun die einmalige
Chance einen weit über dem Kurs der Aktie liegenden Preis zu erzielen. Oder aber es wir der Tausch der Aktien
angeboten, meist gegen solche bekannter Gesellschaften. Dieser Deal wird mit
Steuerabschreibung erklärt.
Bei Annahme des verlockend klingenden Angebots fordert der
Anrufer einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises als Sicherheit auf ein
Bankkonto einzuzahlen. Nach Durchführung des Geschäfts soll die
Sicherheitsleistung zurückgezahlt werden. Das Geld ist natürlich weg und eine
Rückführung in der Regel nicht mehr möglich.
Es wäre besser gewesen wenn sich der Anleger zunächst einmal
die Frage gestellt hätte, warum sollte jemand versuchen, ihm zu helfen, indem
erhebliche Beträge für wertlose Firmenbeteiligungen gezahlt werden sollen? Da
hilft auch im Nachhinein die Feststellung, dass der Anrufer einen so
sympathischen und fachkundigen Eindruck gemacht hat nicht mehr weiter.
Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Anbieter eventuell
der werblichen Unterstützung durch
Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe
und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das
Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen
Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden
natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen
mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen
„Finanzberatern“ massiv zur Neukundenwerbung genutzt. Gerne bietet man da eine
kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für
welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater
das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat.
Als Anleger sollte man sich
nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier
im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der
beste Schutz: Misstrauen!
Wenn Ihnen jemand
"Ihr Geld in sechs Monaten verdoppeln will", denken Sie daran,
wenn es zu gut klingt um wahr zu sein, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass
Sie ihr Geld verlieren.
Der beste Schutz davor Opfer eines Anlagebetruges zu werden
ist es, Fragen zu stellen. Und zwar so lange bis es Ihnen leicht fällt „Nein“
zu sagen! Haben Sie es bemerkt? Sonst ist es umgekehrt. Der „Berater“ fragt
Sie, - denn er will Sie ja gerade davon abhalten Fragen zu stellen. Der Unterschied zwischen einem seriösen
Anlageberater und einem Betrüger ist, dass renommierte Unternehmen Ihnen
empfehlen, Fragen zu stellen, um so viele Informationen wie möglich zu
erhalten, damit auch die Risiken klar
werden und Sie sich voll und ganz mit
Ihrer Investitionsentscheidung auseinandersetzen können.
Ist die Kapitalanlage gegen die Wand gefahren, scheuen sich
geschädigte Anleger ohne Rechtschutzversicherung ihrem bereits verloren
geglaubten Geld schlechtes hinterher zu werfen. Hohe Gerichts- und
Anwaltskosten sowie unsichere Erfolgsaussichten halten daher viele Anleger von
einer an sich Erfolg versprechenden Rechtsverfolgung ab.
In der Regel muss sich der Geschädigte Kapitalanleger um die
Wiedererlangung seines verlorenen Geldes
selbst kümmern. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind für eine eventuelle
strafrechtliche Verfolgung zuständig. Um dem geschädigten Kapitalanleger sein
investiertes Geld wieder beschaffen zu können, spielt der Faktor Zeit eine ganz
wesentliche Rolle.
Ohne Eigeninitiative
und Zusammenschluss der Betroffenen ist
kaum damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare
Schäden gibt.
Auch so manches „Sonderangebot" entpuppt sich mitunter
als Verschwendung von Zeit und Geld.
Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals,
Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die
Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen
den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu
entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines
Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.
Betroffen sind oft auch Verfahren, denen Werbung mit
vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden
konnten.
Ein
marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein
verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem
partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg basiert auf dem Zufluss vieler
Informationen und auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen
Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Mitunter kämpfen (auch „renommierte“) Anlegerschutzkanzleien
um Mandanten, wie der Hund um den Knochen in dem Sie Anlegerschutzvereine als
Mandantenschaufel diffamieren oder Kollegen des gezielten Mandantenfangs
bezichtigen. Wobei der oft erhebliche Zustrom von Mandanten in die eigene
Kanzlei natürlich nur der „eigenen Kompetenz“ zuzuschreiben ist.
Dabei erweisen sich diese Kanzleien gegenseitig und nicht
zuletzt dem Anlegerschutz einen Bärendienst.
Mitunter wird auch die Erstattung einer Strafanzeige als
Rekrutierungsinstrument missbraucht. Der
geschädigte Anleger wird kaum erkennen, dass dies oft nur ein medienwirksamer
Schnellschuss mit wenig Substanz ist. Wird die Anzeige dann abgewiesen, ist das
natürlich wieder Munition für den anderen Anwalt.
Für betroffene Anleger bestehen immer gute Gründe die
Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
Es wird leider von
vielen Menschen als die einfachste Lösung empfunden, einen Verlust einfach
hinzunehmen und schnell zu vergessen.
„Allerdings sollte man sich vor Augen halten, dass man viel
Zeit und Geld in diese Angelegenheit investiert hat weil einem damals die
Entscheidung sehr wichtig war“, gibt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und
seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, zu bedenken.
Die bessere Idee ist, sorgfältig prüfen zu lassen was passiert ist und
die Situation rechtlich bewerten zu lassen.
Der Rat des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft die Situation zu klären und kann Licht
ins Dunkle bringen. Es wird sich dann zeigen, ob es aussichtsreich erscheint
und sinnvoll ist, in dieser Angelegenheit noch einmal Geld in die Hand zu
nehmen. Wer hier allerdings den falschen Ratgeber kontaktiert, dem kann es
durchaus passieren, dass er sein gutes Geld dem schlechten hinterher wirft.
Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise
Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in
vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt
Horst Roosen. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung
übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.
Der beste
Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen sagt Roosen.
Nur durch massenhafte Klagen wird sich diese Abzockerei von
selbst erledigen. Wenn klar wird, dass
man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten
Fällen. Eine erste Adresse ist immer der Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Wenn dieser noch mit einer Interessengemeinschaft für
geschädigte Anleger kooperiert, bestehen ideale Voraussetzungen für ein
positives Ergebnis.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen
beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind als BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte willkommen!
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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