Ein weiterer geschlossener Schiffsfonds (FHH Fonds Nr. 40 MS
„Antofagasta“ GmbH & Co. KG ) ist gekentert: Wie BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch berichtet, ist beim Amtsgericht in Hamburg
ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schiffsfonds FHH Fonds
Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG anhängig.
Der Fonds, der in ein Vollcontainerschiff der sog.
Panamax-Klasse investiert hat, verdient mit dem Schiff schon zu lange nicht
mehr das Geld, was prognostiziert worden war und was für die Begleichung der
laufenden Kosten zwingend benötigt wird. Nicht nur Mannschaft, Wartung und
Treibstoff wollen bezahlt werden, auch müssen hohe laufende Darlehensverbindlichkeiten
bedient werden. Denn das Schiff wurde nicht lediglich mit den Einlagen der
Anleger finanziert, sondern darüber hinaus – wie bei den meisten derartigen
Fonds – über ein erhebliches Darlehen, aus dem regelmäßige Zins- und
Tilgungsverpflichtungen folgen.
Das vorläufige Insolvenzverfahren ist eine Hiobsbotschaft
für die zahlreichen Anleger, die sich oft auf Ratschlag des Anlageberaters
ihres Vertrauens an dem Fonds beteiligt haben. In zahlreichen Fällen ohne sich
völlig darüber im Klaren zu sein, welche Risiken mit der Zeichnung einer
solchen Schiffsbeteiligung verbunden sind. Nun müssen sie erfahren, dass diese
Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können.
Dies ist umso bitterer, als dass die Anlage oftmals ein fest eingeplantes
Zubrot zur Rente liefern sollte.
Für die Anleger des Fonds stellt sich die Frage, welche
rechtlichen Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Im Einzelfall kommen Ansprüche
wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Derartige Ansprüche sind gegen
den Berater oder das Beratungsunternehmen bzw. die Bank gerichtet, welche die
Zeichnung des Schiffsfonds angeraten haben und sind darauf gerichtet, den
Erwerb der Schiffsbeteiligung rückabzuwickeln, also den Anleger so zu stellen,
als hätte er die Beteiligung nie erworben.
Anlageberater müssen ihre Empfehlung zum einen daran
ausrichten, welche Ziele und Wünsche der Anleger mit einer Geldanlage verfolgen
möchte. Wenn der Anleger beispielsweise auf der Suche nach einer sicheren
Anlage zur Altersvorsorge war, könnte die Empfehlung zur Zeichnung eines
geschlossenen Schiffsfonds juristisch zu beanstanden sein. Die Empfehlung
könnte nicht anlegergerecht gewesen sein, da diese geschlossenen Fonds Risiken
aufweisen, die bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen.
Folge: Schadensersatzansprüche gegen den Berater kommen in Betracht.
Zum anderen müssen Anlageberater vor der Zeichnung auf die
mit der Anlage verbundenen Risiken hinweisen. Neben dem Totalverlustrisiko ist
darüber aufzuklären, dass man u. U. vor Ende der Laufzeit der Beteiligung an
das eingesetzte Kapital nicht herankommt, weil ein geregelter Markt für
derartige Schiffsbeteiligungen fehlt und man daher nur schwer oder gar nicht
einen Käufer für die Beteiligung findet. Auch ist auf das Risiko hinzuweisen,
dass der Anleger Ausschüttungen möglicher Weise noch Jahre nach deren Erhalt
zurückzuzahlen hat, falls diese nicht aus Gewinnen gezahlt wurden, sondern sie
rechtlich als sog. verdeckte Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein sollten.
Gerade dies kann für Anleger im Insolvenzfall zu einem großen Problem werden.
Wurde die Beteiligung von einer Bank zur Zeichnung
empfohlen, so musste diese darüber hinaus ungefragt über sogenannte
Kick-back-Zahlungen informieren, die sie ohne Wissen der Anleger für die
Vermittlung der Fondsbeteiligung als Provision vereinnahmt hat.
Wurde über einen der vorgenannten Punkte nicht aufgeklärt,
so kommen ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. das dahinter
stehende Beratungsunternehmen / die Bank in Betracht.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch weist
darauf hin, dass Anleger, die sich falsch beraten sehen, nicht zögern sollten,
das Bestehen von Ansprüchen zeitnah prüfen und durchsetzen zu lassen.
Spätestens auf den Tag genau 10 Jahre nach Erwerb des Schiffsfonds tritt die
absolute Verjährung der geschilderten Schadensersatzansprüche ein.
Unter Umständen übernehmen bestehende
Rechtsschutzversicherungen die mit der Anspruchsprüfung und –Durchsetzung
verbundenen Kosten.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle
kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung
der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen zum Ausgleich ihres
finanziellen Schadens vermittelt.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten
lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/
FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG anschließen.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers
kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre,
wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Weitere
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind dem BSZ® e.V.
als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH
& Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 40 MS
„Antofagasta“ GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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