Freitag, Mai 12, 2017

FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG ist insolvent – Anleger fürchten Verluste

Ein weiterer geschlossener Schiffsfonds (FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG ) ist gekentert: Wie BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch berichtet, ist beim Amtsgericht in Hamburg ein vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG anhängig.

Der Fonds, der in ein Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse investiert hat, verdient mit dem Schiff schon zu lange nicht mehr das Geld, was prognostiziert worden war und was für die Begleichung der laufenden Kosten zwingend benötigt wird. Nicht nur Mannschaft, Wartung und Treibstoff wollen bezahlt werden, auch müssen hohe laufende Darlehensverbindlichkeiten bedient werden. Denn das Schiff wurde nicht lediglich mit den Einlagen der Anleger finanziert, sondern darüber hinaus – wie bei den meisten derartigen Fonds – über ein erhebliches Darlehen, aus dem regelmäßige Zins- und Tilgungsverpflichtungen folgen.

Das vorläufige Insolvenzverfahren ist eine Hiobsbotschaft für die zahlreichen Anleger, die sich oft auf Ratschlag des Anlageberaters ihres Vertrauens an dem Fonds beteiligt haben. In zahlreichen Fällen ohne sich völlig darüber im Klaren zu sein, welche Risiken mit der Zeichnung einer solchen Schiffsbeteiligung verbunden sind. Nun müssen sie erfahren, dass diese Risiken bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen können. Dies ist umso bitterer, als dass die Anlage oftmals ein fest eingeplantes Zubrot zur Rente liefern sollte.

Für die Anleger des Fonds stellt sich die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten sich Ihnen bieten. Im Einzelfall kommen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht. Derartige Ansprüche sind gegen den Berater oder das Beratungsunternehmen bzw. die Bank gerichtet, welche die Zeichnung des Schiffsfonds angeraten haben und sind darauf gerichtet, den Erwerb der Schiffsbeteiligung rückabzuwickeln, also den Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nie erworben.

Anlageberater müssen ihre Empfehlung zum einen daran ausrichten, welche Ziele und Wünsche der Anleger mit einer Geldanlage verfolgen möchte. Wenn der Anleger beispielsweise auf der Suche nach einer sicheren Anlage zur Altersvorsorge war, könnte die Empfehlung zur Zeichnung eines geschlossenen Schiffsfonds juristisch zu beanstanden sein. Die Empfehlung könnte nicht anlegergerecht gewesen sein, da diese geschlossenen Fonds Risiken aufweisen, die bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals reichen. Folge: Schadensersatzansprüche gegen den Berater kommen in Betracht.

Zum anderen müssen Anlageberater vor der Zeichnung auf die mit der Anlage verbundenen Risiken hinweisen. Neben dem Totalverlustrisiko ist darüber aufzuklären, dass man u. U. vor Ende der Laufzeit der Beteiligung an das eingesetzte Kapital nicht herankommt, weil ein geregelter Markt für derartige Schiffsbeteiligungen fehlt und man daher nur schwer oder gar nicht einen Käufer für die Beteiligung findet. Auch ist auf das Risiko hinzuweisen, dass der Anleger Ausschüttungen möglicher Weise noch Jahre nach deren Erhalt zurückzuzahlen hat, falls diese nicht aus Gewinnen gezahlt wurden, sondern sie rechtlich als sog. verdeckte Einlagenrückgewähr zu qualifizieren sein sollten. Gerade dies kann für Anleger im Insolvenzfall zu einem großen Problem werden.

Wurde die Beteiligung von einer Bank zur Zeichnung empfohlen, so musste diese darüber hinaus ungefragt über sogenannte Kick-back-Zahlungen informieren, die sie ohne Wissen der Anleger für die Vermittlung der Fondsbeteiligung als Provision vereinnahmt hat.
Wurde über einen der vorgenannten Punkte nicht aufgeklärt, so kommen ebenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. das dahinter stehende Beratungsunternehmen / die Bank in Betracht.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Hendrik Bombosch weist darauf hin, dass Anleger, die sich falsch beraten sehen, nicht zögern sollten, das Bestehen von Ansprüchen zeitnah prüfen und durchsetzen zu lassen. Spätestens auf den Tag genau 10 Jahre nach Erwerb des Schiffsfonds tritt die absolute Verjährung der geschilderten Schadensersatzansprüche ein.

Unter Umständen übernehmen bestehende Rechtsschutzversicherungen die mit der Anspruchsprüfung und –Durchsetzung verbundenen Kosten.


Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Weitere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind dem BSZ® e.V. als BSZ® e.V. Vertrauensanwälte willkommen!

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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