Montag, Mai 08, 2017

Kapitalanlage: Vertraglich zugesicherte Leistungen werden nicht erbracht? Zinsen werden nicht ausgezahlt?

Vertrag gekündigt und Geld wird nicht ausgezahlt? Was nun?

Da oft Hunderte oder gar Tausende Anleger betroffen sind, melden sich per Werbebrief unaufgefordert viele Helfer bei den betroffenen Anlegern. Die Absender dieser Werbeschreiben kennen alle einen Weg, wie man den  Anlegern schnell helfen kann. Ob diese Versprechen gehalten werden können, darüber entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Wer die Texte solcher Angebote genau liest, stellt schnell fest, keine konkreten Aussagen, keine Fakten, keine verbindlichen Zusagen, keine Kostentransparenz, dafür wird aber dem Prinzip Hoffnung viel Platz eingeräumt. Den Empfängern solcher Angebote kann man nur in Erinnerung rufen, dass die Milch auch nachts weiß ist, sagt Horst Roosen,  Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Es gibt auch Angebote bei denen  man seine Geldansprüche auf Erfolgsbasis einziehen lassen kann.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Verluste bei Kapitalanlagen entstehen aus unterschiedlichsten Gründen. In vielen Fällen werden vertraglich zugesicherte Leistungen nicht eingehalten oder bereits fällig gewordene Zahlungen erfolgen nicht.

Wenn Sie Geld bei einer Investition verloren haben, können Sie es mitunter wieder zurückholen, aber es hängt entscheidend davon ab, warum dieser Verlust eingetreten ist.

Da der Anleger in der Regel nicht selbst beurteilen kann ob er seinen Anspruch außergerichtlich erfolgreich durchsetzen kann, übernimmt  diese Bewertung der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  für den Anleger.

Der ESK bewertet die Fälle der Anleger. Stellt sich dabei heraus, dass der Anleger berechtigte Ansprüche geltend machen könnte, kann er EXPRESS mit dem Einzug dieser Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird vorab die notwendige Bewertung vorgenommen und wenn möglich die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann

Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682



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