Vertrag gekündigt und Geld wird nicht ausgezahlt? Was nun?
Da oft Hunderte oder gar Tausende Anleger betroffen sind,
melden sich per Werbebrief unaufgefordert viele Helfer bei den betroffenen
Anlegern. Die Absender dieser Werbeschreiben kennen alle einen Weg, wie man den
Anlegern schnell helfen kann. Ob diese
Versprechen gehalten werden können, darüber entscheidet im Zweifelsfall ein
Gericht.
Wer die Texte solcher Angebote genau liest, stellt schnell
fest, keine konkreten Aussagen, keine Fakten, keine verbindlichen Zusagen,
keine Kostentransparenz, dafür wird aber dem Prinzip Hoffnung viel Platz
eingeräumt. Den Empfängern solcher Angebote kann man nur in Erinnerung rufen,
dass die Milch auch nachts weiß ist, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig.
Es gibt auch Angebote
bei denen man seine Geldansprüche auf
Erfolgsbasis einziehen lassen kann.
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung und Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht steht geschädigten
Kapitalanlegern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Verluste bei Kapitalanlagen entstehen aus
unterschiedlichsten Gründen. In vielen Fällen werden vertraglich zugesicherte
Leistungen nicht eingehalten oder bereits fällig gewordene Zahlungen erfolgen
nicht.
Wenn Sie Geld bei
einer Investition verloren haben, können Sie es mitunter wieder zurückholen,
aber es hängt entscheidend davon ab, warum dieser Verlust eingetreten ist.
Da der Anleger in der Regel nicht selbst beurteilen kann ob
er seinen Anspruch außergerichtlich erfolgreich durchsetzen kann,
übernimmt diese Bewertung der ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
für den Anleger.
Der ESK bewertet die Fälle der Anleger. Stellt sich dabei
heraus, dass der Anleger berechtigte Ansprüche geltend machen könnte, kann er
EXPRESS mit dem Einzug dieser Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur
€ 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird vorab die notwendige Bewertung vorgenommen
und wenn möglich die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem
Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Bei Erfolg zahlt das
Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen
Kosten) an den Auftraggeber aus.
Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne
Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber
erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes
Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder
ablehnen kann
Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche
Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug
durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch
telefonisch anmelden.
Direkter Link zum Anmeldeformular:
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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