Samstag, Mai 06, 2017

SCHROTTIMMOBILIEN: HOFFNUNG FÜR GESCHÄDIGTE KÄUFER

Als Geldanlage oder Altersvorsorge stehen Immobilien hoch im Kurs. Das gilt umso mehr in Zeiten niedriger Zinsen. Doch genau das machen sich auch Betrüger zunutze und drehen den arglosen Käufern mehr oder weniger wertlose Schrottimmobilien an.

Wohnungsnot in Großstädten und Ballungszentren und gleichzeitig ein anhaltendes Niedrigzinsangebot. Da hört sich ein vermeintliches Schnäppchenangebot für eine Immobilie verlockend an. Genau dieses Szenario machen sich Betrüger immer wieder zunutze. Erst wenn der Kaufvertrag bereits unterschrieben ist, stellt sich heraus, dass die Immobilie nur einen Bruchteil ihres Preises wert ist. In einigen Fällen gehen die Verkäufer besonders dreist vor. Sie drehen den arglosen Käufern beispielsweise eine Wohnung, die nur 40.000 Euro wert ist für 100.000 Euro an. Für den Käufer wird die Schrottimmobilie dann oft zum finanziellen Fass ohne Boden. Die Wohnung ist sanierungsbedürftig, Mieteinnahmen lassen sich kaum erzielen und oft genug muss auch noch ein Kredit bedient werden.

„Hinzu kommt, dass sich die Betroffenen auch oft schämen, wenn sie sich so hinters Licht haben führen lassen. Dazu gibt es jedoch keinen Grund. Denn die Verkäufer gehen mit allen Tricks vor. Außerdem bestehen in solchen Fällen auch gute Aussichten, aus dem Kaufvertrag wieder herauszukommen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn: Bei einer sittenwidrigen Überteuerung ist der Kaufvertrag nichtig. Von Sittenwidrigkeit kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Kaufpreis fast doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.

Nicht immer liegt eine solch hohe Differenz zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie. Aber auch dann gibt es Möglichkeiten aus der Schrottimmobilie wieder herauszukommen. „Wird eine Immobilie als Kapitalanlage angeboten treffen den Vermittler auch Informationspflichten. So muss er den Verbraucher z.B. über die bestehenden Risiken oder hohe Provisionen aufklären. Werden diese Aufklärungspflichten verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.

Außerdem kann auch die Bank, die den Immobilienkauf finanziert hat, in der Haftung stehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie die Kreditvergabe von einer vorherigen Besichtigung der Immobilie abhängig gemacht hat und den Verbraucher nicht vor dem überteuerten Preis warnt.

„Es lassen sich verschiedene rechtliche Möglichkeiten finden, um den finanziellen Schaden aus dem Kauf einer Schrottimmobilie wenigstens zu minimieren“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Telefon: 06071-9816810

cp

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