Als Geldanlage oder Altersvorsorge stehen Immobilien hoch im
Kurs. Das gilt umso mehr in Zeiten niedriger Zinsen. Doch genau das machen sich
auch Betrüger zunutze und drehen den arglosen Käufern mehr oder weniger
wertlose Schrottimmobilien an.
Wohnungsnot in Großstädten und Ballungszentren und
gleichzeitig ein anhaltendes Niedrigzinsangebot. Da hört sich ein
vermeintliches Schnäppchenangebot für eine Immobilie verlockend an. Genau
dieses Szenario machen sich Betrüger immer wieder zunutze. Erst wenn der
Kaufvertrag bereits unterschrieben ist, stellt sich heraus, dass die Immobilie
nur einen Bruchteil ihres Preises wert ist. In einigen Fällen gehen die
Verkäufer besonders dreist vor. Sie drehen den arglosen Käufern beispielsweise
eine Wohnung, die nur 40.000 Euro wert ist für 100.000 Euro an. Für den Käufer
wird die Schrottimmobilie dann oft zum finanziellen Fass ohne Boden. Die
Wohnung ist sanierungsbedürftig, Mieteinnahmen lassen sich kaum erzielen und oft
genug muss auch noch ein Kredit bedient werden.
„Hinzu kommt, dass sich die Betroffenen auch oft schämen,
wenn sie sich so hinters Licht haben führen lassen. Dazu gibt es jedoch keinen
Grund. Denn die Verkäufer gehen mit allen Tricks vor. Außerdem bestehen in
solchen Fällen auch gute Aussichten, aus dem Kaufvertrag wieder
herauszukommen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn: Bei
einer sittenwidrigen Überteuerung ist der Kaufvertrag nichtig. Von
Sittenwidrigkeit kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Kaufpreis fast
doppelt so hoch ist wie der Verkehrswert der Wohnung.
Nicht immer liegt eine solch hohe Differenz zwischen
Kaufpreis und Verkehrswert der Immobilie. Aber auch dann gibt es Möglichkeiten
aus der Schrottimmobilie wieder herauszukommen. „Wird eine Immobilie als
Kapitalanlage angeboten treffen den Vermittler auch Informationspflichten. So
muss er den Verbraucher z.B. über die bestehenden Risiken oder hohe Provisionen
aufklären. Werden diese Aufklärungspflichten verletzt, können
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
Außerdem kann auch die Bank, die den Immobilienkauf
finanziert hat, in der Haftung stehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie
die Kreditvergabe von einer vorherigen Besichtigung der Immobilie abhängig
gemacht hat und den Verbraucher nicht vor dem überteuerten Preis warnt.
„Es lassen sich verschiedene rechtliche Möglichkeiten
finden, um den finanziellen Schaden aus dem Kauf einer Schrottimmobilie
wenigstens zu minimieren“, so die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen
einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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