Schlechte Nachrichten für Anleger für Anleger von des
Kryptowährungsunternehmensverbundes OneCoin:
Nachdem die BaFIn bereits mit Bescheid vom 05.04.2017 an die
IMS International Marketing ServiceGmbH verfügte, das unerlaubt für die OneCoin
Ltd., Dubai betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort
einzustellen und die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet hatte, hat
die BaFin ihre Maßnahmen inzwischen ausgeweitet.
Mit Datum vom
18.04.2017 teilt die BaFin folgendes mit:
„Im Anschluss an die Verfügung vom 5. April 2017 gegenüber
der IMS International Marketing Services GmbH (IMS) wies die BaFin am 18. April
2017 das Unternehmen OneCoin Ltd., Dubai, unmittelbar an, seine
Geschäftstätigkeit in Deutschland insoweit einzustellen, als es in die
Anbahnung, die Abwicklung und den Abschluss des durch IMS unerlaubt betriebenen
Finanztransfergeschäfts dadurch einbezogen ist, dass es Zahlungen auf deren Konten
veranlasst und Zahlungsanweisungen gegenüber der IMS ausspricht.
Die Verfügung gegen die OneCoin Ltd. ist von Gesetzes wegen
sofort vollziehbar. Sie ist indes noch nicht bestandskräftig.“
Dabei hatte IMS Medienberichten der letzten Tage zufolge im Auftrag
von OneCoin Ltd. in Dubai alleine zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 wohl
ca. 360 Mio. € entgegengenommen und im Auftrag von OneCoin wohl auch an Dritte
weiter geleitet. Auf Konten der IMS sind dabei wohl noch ca. 29 Mio. €
eingefroren worden.
„Inzwischen haben sich diverse Anleger von OneCoin aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz an uns gewandt fragen sich, was sie tun
sollen. Betroffene sollten schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu
verlieren und um ihre Gelder zu sichern!“
Alle Möglichkeiten der
Anleger sollten dabei geprüft werden.
So könnten auch Ansprüche gegen die jeweiligen Vermittler
geprüft werden, denn ein Vermittler schuldet immer eine anleger- und
objektgerechte Beratung, in Fällen, in denen dies nicht der Fall war, was immer
im Einzelfall geprüft werden müsste, könnten erfolgreich Ansprüche geltend
gemacht werden.
Jedem Anleger, der
bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst
frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten.
Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu
einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den
Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen
Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für
Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger
beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die
Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan
erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse
verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters
Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger
normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
- Auch
Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand
der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung
Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl
von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche
mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit
optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft „OneCoin/IMS
International Marketing Services GmbH“anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „OneCoin/IMS International Marketing
Services GmbH“ kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
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durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
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