Freitag, April 21, 2017

ONECOIN: BAFIN FRIERT KONTEN EIN: ANLEGER SOLLTEN SCHNELL HANDELN, ANWÄLTE INFORMIEREN!

Schlechte Nachrichten für Anleger für Anleger von des Kryptowährungsunternehmensverbundes OneCoin:

Nachdem die BaFIn bereits mit Bescheid vom 05.04.2017 an die IMS International Marketing ServiceGmbH verfügte, das unerlaubt für die OneCoin Ltd., Dubai betriebene Finanztransfergeschäft mit „OneCoin“-Anlegern sofort einzustellen und die Abwicklung der unerlaubten Geschäfte angeordnet hatte, hat die BaFin ihre Maßnahmen inzwischen ausgeweitet.

Mit Datum vom 18.04.2017 teilt die BaFin folgendes mit:

„Im Anschluss an die Verfügung vom 5. April 2017 gegenüber der IMS International Marketing Services GmbH (IMS) wies die BaFin am 18. April 2017 das Unternehmen OneCoin Ltd., Dubai, unmittelbar an, seine Geschäftstätigkeit in Deutschland insoweit einzustellen, als es in die Anbahnung, die Abwicklung und den Abschluss des durch IMS unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäfts dadurch einbezogen ist, dass es Zahlungen auf deren Konten veranlasst und Zahlungsanweisungen gegenüber der IMS ausspricht.

Die Verfügung gegen die OneCoin Ltd. ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar. Sie ist indes noch nicht bestandskräftig.“

Dabei hatte IMS Medienberichten der letzten Tage zufolge im Auftrag von OneCoin Ltd. in Dubai alleine zwischen Dezember 2015 und Dezember 2016 wohl ca. 360 Mio. € entgegengenommen und im Auftrag von OneCoin wohl auch an Dritte weiter geleitet. Auf Konten der IMS sind dabei wohl noch ca. 29 Mio. € eingefroren worden.

„Inzwischen haben sich diverse Anleger von OneCoin aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an uns gewandt fragen sich, was sie tun sollen. Betroffene sollten schnell handeln, um keine wertvolle Zeit zu verlieren und um ihre Gelder zu sichern!“

Alle Möglichkeiten der Anleger sollten dabei geprüft werden.

So könnten auch Ansprüche gegen die jeweiligen Vermittler geprüft werden, denn ein Vermittler schuldet immer eine anleger- und objektgerechte Beratung, in Fällen, in denen dies nicht der Fall war, was immer im Einzelfall geprüft werden müsste, könnten erfolgreich Ansprüche geltend gemacht werden.

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

  • Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „OneCoin/IMS International Marketing Services GmbH“anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „OneCoin/IMS International Marketing Services GmbH“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

drspä

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