Für Kapitalanleger die glauben,
dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige
Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist
der Rechtsweg meist die beste Option.
Der BSZ® e.V.
Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens
vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei
Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und
Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Der BSZ® e.V. ist seit vielen Jahren eine der
ersten Adressen für Kapitalanleger, die auf der Suche nach dem richtigen
Rechtsanwalt für ihr Problem sind. Vielfach konnten die BSZ- Anwälte den
Anlegern im Rahmen von Interessengemeinschaften helfen, durch Bündelung von
Interessen und der Recherche der Hintergründe deren Ausgangsposition gegenüber
meist übermächtige Gegner wie Banken und Versicherungen zu stärken und diesen
in ihrem Kampf zum Erfolg verhelfen.
Wir wissen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®
e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig, dass hohe Anwalts- und
Gerichtskosten für nicht wenige Anleger zu einer manchmal nicht zu
überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine
Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des
Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang
zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die
Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und
verliert, dessen Existenz ist bedroht.“
Geschädigte Kapitalanleger
werden zwar immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das
verloren gegangene Geld einzuklagen. „Sicher ist das allerdings nicht,“ warnt
Roosen. Sicher kann sich der betroffene
Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt
mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der
Richter gesprochen hat. Aus den vorgenannten Gründen hat der BSZ® e.V. jetzt die
Fördergemeinschaft Solidarservice eingerichtet die in erste Linie geschädigte Kapitalanleger
anspricht die kaum noch über finanziellen Spielraum zur Rechtsdurchsetzung
ihrer Ansprüche verfügen. Notwendig wurde dies, vor dem Hintergrund, dass manch
Anleger keinen Anwalt zur Bearbeitung seines Falls bewegen konnte.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen.
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche
konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie
folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen
sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung
verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen
besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit
der Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen 5%.
Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem
gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Es geht im Solidar-Bereich des BSZ® e.V. nicht
darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit
angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte
und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen
Dritten, also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien
empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche
Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen.
Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.
Manche Anlegerkanzleien werben mit der Vielzahl der
Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie
sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ Anlegerschutzanwälte
investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der durch Betrug ,
Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung ,
Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen geschädigt worden ist.
Kapitalanleger die ernsthaft rechtlichen Rat benötigen,
nutzen das BSZ e.V. Solidar Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 %
ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine
kostenlose Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ® e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Anmeldformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
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