Mittwoch, Mai 11, 2016

Wie man einen an sich lukrativen Widerruf seiner Lebensversicherung in die Verlustzone führen kann.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind viele Lebensversicherungen mit den Lebensversicherungsunternehmen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgeschlossen worden.  Nicht zulässige Formulierungen führen dazu, dass Lebensversicherer einen Widerspruch akzeptieren und den Vertrag rückabwickeln müssen. Für den Kunden der Lebensversicherung bedeutet dies:


- das Ende des Vertragsverhältnisses
- die Rückzahlung aller Prämien
- die Rückzahlung geleisteter Rückkaufswerte
- die Entschädigung für entgangenen Nutzen des investierten Geldes.

Es gibt in Deutschland mehr Lebensversicherungsverträge als es Einwohner hat. Das mag darin begründet liegen, dass man den Kindern schon einen Lebensversicherungsvertrag in die Wiege gelegt hat. Doch kaum ein Lebensversicherungskunde weiß wirklich wie so eine Lebensversicherung wirklich funktioniert oder kennt die tatsächlichen Kosten und Gebühren.

Jahrzehnte lang wurde der Versicherungsvetreter („Herr Kaiser“)  direkt mit der Lebensversicherung in Beziehung gebracht. Ganze Heerscharen von Versicherungsvertretern saßen damals in den Wohnzimmern der Bürger und produzierten Scheine, sprich schlossen Lebensversicherungsverträge ab. Der Absatz von Verträgen über Strukturvertriebe, hatte dann das Beratungsniveu deutlich abgesenkt. Das Produkt als solches wurde verkompliziert, so dass die Verkäufer zum Teil ihr eigenes Produkt nicht mehr verstanden haben. Im Vordergrund bei den Vertretern stand so wie so immer die zu verdienende Provision.

Die Loyalität der Berater gegenüber Ihren Arbeitgebern  war in vielen Fällen alleine abhängig von der Höhe der zu verdienenden Provision.  Diese „Berater“ sitzen heute wieder in den Wohnzimmern ihrer Kunden und erzählen, dass man ganz erhebliche Nachzahlungen erreichen könne, man müsse nur seinen Vertrag widerrufen.  Ein Recht auf Rückabwicklung haben alle, die zwischen 1995 und 2007 ihren Vertrag abgeschlossen haben, sofern sie bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. (So viel zur Loyalität dem früheren Arbeitgeber gegenüber)

Die Vertreter sind natürlich nicht im Auftrag ihrer Versicherungsunternehmen unterwegs, sondern im Auftrag von Firmen die aus der gegebenen Rechtslage ein Geldquelle gebastelt haben, mit der Sie an den Mehrerlösen, die durch die Rückabwicklung entstehen beteiligt sind. Das ist ein lukratives Massengeschäft für alle Beteiligten, nur nicht für den Versicherungskunden. Bis zur Hälfte des Mehrerlöses, den der Versicherungskunde durch den Widerruf von der Versicherung erhält, werden als Provision abkassiert.

Die eigentliche juristische Arbeit macht dann ein Anwalt der sich an  eine solche Firma verdingt hat. Ob bei einem solchen Massengeschäft eine, wie eigentlich zwingend erforderlich ausführliche Einzelfallprüfung stattfinden kann bleibt dahingestellt. Auch die Prüfung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit eines Vertragswiderrufs, unbedingt auch unter der Berücksichtigung steuerlicher Folgen, kann nicht außen vor gelassen werden.

So einfach, leicht und unkompliziert, wie ein Widerruf bewerkstelligt werden könne findet sich nur in den Werbeaussagen interessierter Kreise wider. Eine nicht kleine Anzahl von Versicherungsunternehmen setzt sich einfach über das Gerichtsurteil hinweg und verweigert die Rückabwicklung. Die dabei in das Feld geführte Begründungen der Unternehmen sind juristisch oft zweifelhaft und mitunter auch einfach falsch.

Die  BSZ e.V. Vertrauensanwälte, meist  Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung  bei einem Widerruf /Widerspruch kompetent und engagiert zur Seite. Beginnend bei der kostenlosen Überprüfung der Vertragsabwicklung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung.

Ausgewählte BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird ausschließlich von BSZ e.V. Vertragsanwälten erbracht. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch die BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.


Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass von beiden Seiten aktiver Anlegerschutz betrieben wird!

Keine Kommentare: