Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) sind viele Lebensversicherungen mit den Lebensversicherungsunternehmen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abgeschlossen worden. Nicht zulässige Formulierungen führen dazu, dass Lebensversicherer einen Widerspruch akzeptieren und den Vertrag rückabwickeln müssen. Für den Kunden der Lebensversicherung bedeutet dies:
- das Ende des Vertragsverhältnisses
- die Rückzahlung aller Prämien
- die Rückzahlung geleisteter Rückkaufswerte
- die Entschädigung für entgangenen Nutzen des investierten
Geldes.
Es gibt in Deutschland mehr Lebensversicherungsverträge als
es Einwohner hat. Das mag darin begründet liegen, dass man den Kindern schon
einen Lebensversicherungsvertrag in die Wiege gelegt hat. Doch kaum ein
Lebensversicherungskunde weiß wirklich wie so eine Lebensversicherung wirklich
funktioniert oder kennt die tatsächlichen Kosten und Gebühren.
Jahrzehnte lang wurde der Versicherungsvetreter („Herr
Kaiser“) direkt mit der
Lebensversicherung in Beziehung gebracht. Ganze Heerscharen von
Versicherungsvertretern saßen damals in den Wohnzimmern der Bürger und
produzierten Scheine, sprich schlossen Lebensversicherungsverträge ab. Der
Absatz von Verträgen über Strukturvertriebe, hatte dann das Beratungsniveu
deutlich abgesenkt. Das Produkt als solches wurde verkompliziert, so dass die
Verkäufer zum Teil ihr eigenes Produkt nicht mehr verstanden haben. Im
Vordergrund bei den Vertretern stand so wie so immer die zu verdienende
Provision.
Die Loyalität der Berater gegenüber Ihren Arbeitgebern war in vielen Fällen alleine abhängig von der
Höhe der zu verdienenden Provision. Diese
„Berater“ sitzen heute wieder in den Wohnzimmern ihrer Kunden und erzählen,
dass man ganz erhebliche Nachzahlungen erreichen könne, man müsse nur seinen
Vertrag widerrufen. Ein Recht auf
Rückabwicklung haben alle, die zwischen 1995 und 2007 ihren Vertrag abgeschlossen
haben, sofern sie bei Vertragsabschluss nicht ordnungsgemäß über ihr
Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. (So viel zur Loyalität dem früheren
Arbeitgeber gegenüber)
Die Vertreter sind natürlich nicht im Auftrag ihrer
Versicherungsunternehmen unterwegs, sondern im Auftrag von Firmen die aus der
gegebenen Rechtslage ein Geldquelle gebastelt haben, mit der Sie an den
Mehrerlösen, die durch die Rückabwicklung entstehen beteiligt sind. Das ist ein
lukratives Massengeschäft für alle Beteiligten, nur nicht für den
Versicherungskunden. Bis zur Hälfte des Mehrerlöses, den der Versicherungskunde
durch den Widerruf von der Versicherung erhält, werden als Provision abkassiert.
Die eigentliche juristische Arbeit macht dann ein Anwalt der
sich an eine solche Firma verdingt hat.
Ob bei einem solchen Massengeschäft eine, wie eigentlich zwingend erforderlich
ausführliche Einzelfallprüfung stattfinden kann bleibt dahingestellt. Auch die
Prüfung der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit eines Vertragswiderrufs, unbedingt
auch unter der Berücksichtigung steuerlicher Folgen, kann nicht außen vor
gelassen werden.
So einfach, leicht und unkompliziert, wie ein Widerruf
bewerkstelligt werden könne findet sich nur in den Werbeaussagen interessierter
Kreise wider. Eine nicht kleine Anzahl von Versicherungsunternehmen setzt sich
einfach über das Gerichtsurteil hinweg und verweigert die Rückabwicklung. Die
dabei in das Feld geführte Begründungen der Unternehmen sind juristisch oft zweifelhaft
und mitunter auch einfach falsch.
Die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte, meist Fachanwälte für
Bank- und Kapitalmarktrecht, stehen Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lebensversicherung
bei einem Widerruf /Widerspruch kompetent und engagiert zur Seite.
Beginnend bei der kostenlosen Überprüfung der Vertragsabwicklung bis hin zur
außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsdurchsetzung.
Ausgewählte BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte bieten Ihnen eine
kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer
eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein
erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation
zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lebensversicherung.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Lebensversicherung kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
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Bildquelle: © Rike / pixelio.de
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