Anleger haben hohe Verluste zu erleiden. BSZ e.V.-Anwälte prüfen Schadensersatzansprüche. Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte mit Datum vom 08.04.2016 Insolvenz angemeldet. Vorausgegangen war, dass die BaFin im März 2016 die Produkte Nobilis Vita, Nobilis Priva und Nobilis Rent verboten hatte, weil kein ausreichender Prospekt vorgelegt wurde.
Damit drohen tausenden Anlegern hohe Verluste, die bis zum
Totalverlust reichen denn Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 65 Mio. € von
mehreren tausend Anlegern eingesammelt.
Dies sind schlechte Nachrichten für die Anleger des
Anbieters, denn nach eigenen Angaben hatte es sich die Lignum-Gruppe zum Ziel
gesetzt, „das Wertschöpfungspotenzial des einzigartigen Edelholzes Robinie
sowie der herausragenden europäischen Edelhölzer- Maulbeere, Kirsche und
Schwarznuss- in einer neuen Dimension zu erschließen, Edelholz im 21.
Jahrhundert.“
Worte, die angesichts der Insolvenz nun wie blanker Hohn für
die Anleger klingen müssen.
Die Edelhölzer sollten dabei in Bulgarien angebaut werden,
was die Anspruchsdurchsetzung nicht einfacher machen dürfte.
Weiter noch: Lignum
hatte sogar inzwischen die BaFin für die Insolvenz verantwortlich gemacht.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu:
„Die Schuldzuweisung von Lignum ist unserer Ansicht nach komplett unbegründet. Diese
Schuldzuweisungen sind oftmals nach Insolvenzen zu beobachten, um die
Verantwortung anderen zuzuweisen. Im Fall von Lignum sollte meiner Ansicht nach
Lignum die Schuld vor allem bei sich selber suchen“:
Für die Anleger ist es nun wichtig, ihre Ansprüche im
Insolvenzverfahren zu sichern sowie auch, da die Insolvenzquote wohl nur
relativ gering ausfallen wird, eventuelle
weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Hier sollten von den Anlegern Ansprüche gegen die
Verantwortlichen geprüft werden, aber auch eventuelle Ansprüche gegen die Vermittler der Anlage. Insbesondere die
Vermittler schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sofern die
Beratung nicht anleger- und objektgerecht war, können Anleger hier erfolgreich
Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler geltend machen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Lignum Sachwert Edelholz AG kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
drspä
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen?
Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Der BSZ® e.V. ist zur
Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und
Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen
dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung
können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen