Anleger des geschlossenen Fonds Tegel-Center KG werden zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufgefordert. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten Kommanditisten.
Bereits Ende April 2016 wurden die Anleger des Berliner
Immobilienfonds Tegel-Center KG von der Fondsverwaltung zur Rückzahlung von
erhaltenen Ausschüttungen aufgefordert. In dem Schreiben wird behauptet, die
Rechtslage sei eindeutig. Außerdem werden weitere, unter Umständen auch
gerichtliche Schritte durch eine Verwertungsgesellschaft und weitere Kosten für
die Anleger angedroht.
Hintergrund ist der von der Fondsverwaltung verhandelte
Verkauf der Fondsimmobilie, der nicht zu einer vollen Deckung des bei der
Helaba ausstehenden Darlehenssaldos geführt hat. Obwohl insoweit angeblich eine
Einigung erzielt worden sei wird den Anlegern angedroht, dass sie in Kürze auf
Rückzahlung der vollständigen, von ihnen bisher erhaltenen Ausschüttungen in
Anspruch genommen werden, werden sie nicht zuvor freiwillig die Hälfte der
erhaltenen Ausschüttungen zahlen.
Nach Auffassung der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB verbietet sich für die Anleger eine vorschnelle
Zahlung. „Gerade das angekündigte Vorgehen über eine Verwertungsgesellschaft
erscheint mir problematisch.“ meint BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz Braun. Der
Kapitalmarktrechtler rät den Anlegern, sich vor einer freiwilligen Zahlung die
genaue Höhe und den Rechtsgrund der Forderung im Detail nachvollziehbar
erklären zu lassen. „Es ist keineswegs so, dass Ausschüttungen per se auf
erstes Anfordern zurückzuzahlen sind. Hier kommt es darauf an, wer sie fordert
und, aus welchem Grund.“ In jedem Fall macht es Sinn, anschließend auch einen
spezialisierten Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft TEGEL-CENTER KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft TEGEL-CENTER KG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Franz Braun
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 18.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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