Geschädigte Anleger können sich über leere Briefkästen nicht beklagen. In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich unaufgefordert Werbeschreiben um Mandate zu finden. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt haben, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt.
Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen wie zum Beispiel
bei Schiffsfonds, viele Anleger betroffen sind, ist zu beobachten, wie die
Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte
angeworfen wird. Sogenannte "Experten" wollen da mittels
Briefwerbung angeblich wichtige Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen.
Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren
Schadensfällen Betroffene mit angeblich
wichtigen Informationen bombardieren. Entgegen dem vermittelten
Eindruck, man teile selbstlos wichtige Erkenntnisse im Interesse der
Geschädigten mit, handelt es sich auch bei diesen Briefen um nichts anderes als den Versuch der Akquise
möglichst vieler weiterer Mandanten. Der BSZ e.V. kennt keine Anwaltskanzlei
die solche kostenintensiven Mailingaktionen
aus Nächstenliebe durchführt. Also Vorsicht! Das Versprechen, schneller
und erfolgreicher Hilfe bei der Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll
lediglich den Anleger zum Mandanten machen.
Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen Aufforderung die
Gefolgschaft verweigert.
Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos
zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger,
handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den
Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist
unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den
Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur
angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge
und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben
abhandeln lassen.
Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man
Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die
Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel wird niemand Schaden erleiden, der solche
„Informationsrundschreiben“ unbeachtet
lässt. Besonders Aufmerksam sollte man werden wenn Sonderpreise angeboten
werden. Qualifizierte Anlegerschutzanwälte die ihre Expertise bereits in vergleichbaren
Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben arbeiten in der Regel nicht
zum Discounttarif.
Oft melden sich Anleger bei dem
BSZ e.V. die solche Werbung mit vollmundigen Ankündigungen erhalten hatten, im
nachhinein aber feststellen mussten, dass keine der Aussagen erfüllt werden konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon
früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung
und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte
nicht. Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes
einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. rät zur
Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man
bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum
Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro
Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und
die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.
Es ist durchaus richtig und
absolut notwendig, dass Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine mit einer
breiten Öffentlichkeitsarbeit, an Kapitalanleger, auf Gefahren und mögliche
Schieflagen von Kapitalanlagen hinweisen. Jedem
Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur
empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann
letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er
rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen
beschafft hätte.
Hunderttausende von Anlegern sitzen auf zweifelhaften Anlagen wie auf
einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.
Es ist durchaus sinnvoll einer
Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte
dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit
den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich
nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der
Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.
Dem geschädigten Anleger können jedoch Schadensersatzansprüche gegen die
Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die
Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest
den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In
dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ®
Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu
einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus
zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist
hierfür Anlaufstelle und Forum.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten Hilfen zur Wiederbeschaffung verlorener Gelder und Informationen zu Aktionen gegen Kapitalanlageverluste und zur Vertiefung des Finanzwissens. Aufgabe der BSZ Interessengemeinschaften ist es, Informationen zu sammeln, zu bündeln und sie dann in Projekte gegen Kapitalvernichtung zu investieren. Die BSZ Interessengemeinschaften bündeln die Kräfte vieler Personen die mit Kapitalanlagen Geld verloren haben. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften sind das beste Instrumentarium um den Kampf gegen wirtschaftsstarke Initiatoren dauerhaft, unabhängig und sicher aufzunehmen.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten Hilfen zur Wiederbeschaffung verlorener Gelder und Informationen zu Aktionen gegen Kapitalanlageverluste und zur Vertiefung des Finanzwissens. Aufgabe der BSZ Interessengemeinschaften ist es, Informationen zu sammeln, zu bündeln und sie dann in Projekte gegen Kapitalvernichtung zu investieren. Die BSZ Interessengemeinschaften bündeln die Kräfte vieler Personen die mit Kapitalanlagen Geld verloren haben. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften sind das beste Instrumentarium um den Kampf gegen wirtschaftsstarke Initiatoren dauerhaft, unabhängig und sicher aufzunehmen.
Der BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V. veröffentlicht seit über fünfzehn Jahren auf
seinen Webseiten www.fachanwalt-hotline.eu
und www.rechtsboerse.de
Berichte und Meldungen von
Anlegerschutzanwälten. Diese Berichterstattung aus einer Vielzahl von Quellen
hilft dem Verbraucher seine Entscheidungen auf der Grundlage vieler verfügbarer
Informationen zu prüfen. Auch für viele Kanzleien, Behörden und die Medien sind
die BSZ Berichte für eigene Untersuchungen von Geschäftspraktiken wertvoll und
hilfreich. Die Berichterstattung des BSZ e.V. ist in hohem Maße auch von
Informationen aus Verbraucherkreisen und Mitarbeitern oder Ex-Mitarbeitern von
Unternehmen angewiesen. Diese Informationen stellen sich sehr oft als sehr
hilfreich dar und sind mitunter Auslöser dafür, dass Ermittlungen aufgenommen
werden. Der BSZ e.V. garantiert seinen Informanten absolute Vertraulichkeit.
Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der
Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit
fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen
den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen
zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit
sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und
ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Kontaktformular:
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Bildquelle: © RainerSturm / www.pixelio.de
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Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen.
Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ
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Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben,
dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne
eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver
Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag
vom 20.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind
nicht berücksichtigt.
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