Bei der Spielbank sind die Regeln, Risiken und Chancen eindeutig und klar. Bei ihrer Hausbank wissen Anleger oft nicht, dass ihre Kapitalanlage nichts anderes als eine riskante Wette ist.
Tipp von dem BSZ e.V.:
Sie haben nicht gewusst, dass Ihre Kapitalanlage eine Wette
ist? Dann sollten Sie Ihren „Wetteinsatz zurückfordern!“
Die Finanz-Gangster in Schlips und Kragen richten in der
Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher
und Bankräuber zusammen. Jahr für Jahr gehen Milliarden Euro durch dubiose
Geldanlagen verloren. Auch die Banken, Sparkassen, Versicherungen und die
Finanzdienstleistungsunternehmen tragen dazu kräftig bei.
Immer wieder können es sich Prominente und auch Politiker
nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und
Beteiligungsmodelle zu rühren, empört man sich bei dem BSZ® e.V. Wenn dann die
Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten
leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“
vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.
Bei dem BSZ e.V. vertritt man den Standpunkt: “Wer mit
seinem Namen Kunden fängt, muss auch die Konsequenzen mit tragen! Wer seinen
Namen hergibt oder seine Stimme, ohne eine Ahnung zu haben, ohne zu wissen, was
im Einzelnen läuft, der muss auch für die Schäden, die dort angerichtet werden,
letztendlich haften. Und das heißt, den Anlegern das Geld bezahlen.“ Mit dieser
Haftung wäre den Prominenten aus Wirtschaft und Politik der Raffzahn schnell
gezogen, wenn die paar Hunderttausend, die sie eingesteckt haben, mit einigen
Millionen Schadensersatz aufgewogen würden. Dann wären nämlich nicht die
betrogenen Anleger die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück schuld sind,
sondern diejenigen die das Desaster mit verursacht haben.
In der Presse kann man oft lesen wie Anleger belogen,
manipuliert und einfache Leute wie auch die High-Society mit ebenso „amüsanten“
wie unglaublichen Anlageversprechen um gigantische Beträge gebracht werden. Auf
diese gleichzeitig exotischen und kriminellen Anlagebetrüger hat die
einschlägige Presse scheinbar gewartet. Da wird keineswegs die Frage gestellt
warum Kleinanleger in Deutschland immer wieder von Banken und
Finanzdienstleistungsunternehmen über den Tisch gezogen werden können und ihr
Kapital und in vielen Fällen damit auch ihre Alterssicherung verlieren.
Stattdessen wird ausführlich beschrieben wie die Finanzgangster mit obszönen
Festen und einem exotischen Fuhrpark teuerster Luxussportwagen das Geld der
Anleger verprasst haben. Diese Art der Berichterstattung war zum Beispiel bei
dem S&K Anlageskandal zu beobachten.
Die betrogenen Anleger treten dabei in den Hintergrund,
mitunter werden Sie auch als die gierigen Deppen die selbst an Ihrem Unglück
schuld sind dargestellt. Was die betroffenen Anleger dabei empfinden findet
keine Beachtung. Auch gibt es keine erkennbaren politischen Bemühungen für die
Rückgabe verlorener Gelder für geschädigte Anleger.
Die geschädigten Anleger überlegen sich natürlich, wie sie
wieder an ihr in den Sand gesetztes Geld herankommen. Hier bieten sich viele
Helfer an. Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so
manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe
zuteil wird.
Hilfe für geschädigte Kapitalanleger zum Nulltarif ist nicht
kostenlos!
Die Angebote klingen verlockend. Professionelle Hilfe für 0
Euro! Beim Rechtsanwalt um die Ecke müsste man locker mehrere hundert Euro
hinblättern.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man
bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum
Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro
Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten und
die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.
Eine Liste mit Anwälten, welche die angepriesenen Wundertaten
zum Nulltarif erbringen, ist bei keinem dieser Angebote zu finden. Erstrittene
Urteile, vorteilhafte Vergleiche zu Gunsten der geschädigten Anleger –
Mangelware oder ganz Fehlanzeige.
Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss der Betroffenen ist
nicht damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare
Schäden gibt. Wir raten in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der
Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf
Umwege verzichten.
Der BSZ® e.V. rät geschädigten Anlegern, jeglichen Kontakt
mit dem Vermittler und allen in die Sache involvierten Personen zu meiden.
Gerade diese Leute beherrschen oft sehr meisterhaft ein
Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Die Anleger sollten
sich weder durch Versprechungen noch von Drohungen beeindrucken lassen.
So manches „Sonderangebot" zur Wiederbeschaffung des
verlorenen Geldes entpuppt sich als Verschwendung von Zeit und Geld. Zur
Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals, Urteile vorzulegen, die
Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die Unbelehrbarkeit weniger
Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen den Eindruck nahe, als
sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu entscheiden, weil
mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines Erfolg versprechenden
Vortrags fehlten.
Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit
vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden
konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein
verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem
partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht.
Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen
Vorbereitung jedes einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und
nicht nur Tage.
Hochqualifizierte
Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine
Fördermitgliedschaft beim BSZ e.V. entschließen, eine hoch qualifizierte
Erstberatung von einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder einzelne Fall ist anders
und muss individuell betrachtet werden, dies ist durch die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier eine
fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in welcher Höhe erfolgreich
Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Der BSZ e.V. und die mit ihm zusammen arbeitenden Kanzleien
betreuen schon seit über 17 Jahren erfolgreich Tausende von geschädigten
Anlegern. Hierbei konnten vom BSZ e.V. große Erfolge für die Geschädigten
erzielt werden.
Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften
geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem
Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus den Förderbeiträgen ihrer
Mitglieder.
Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem
Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen.
Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum
Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf
Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen
gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht
ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft
mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die
Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen
Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für
die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur
Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern
auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren
Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=5bbc5e02d0c6b26ef8827a1615e0cc18
Bildquelle: © Bernhard Friesacher / www.pixelio.de
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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