Weitere Schadensersatzklage gegen Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, hat im Mandantenauftrag Schadensersatzansprüche eines Anlegers im Schiffsfonds HTB Achte Hanseatische Schiffsfonds GmbH & Co. KG rechtshängig gemacht. Vor dem Landgericht Köln wurde Klage eingereicht gegen die Privatbank Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA. Das Gericht hat bereits das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Viele Zeichner auch dieser Beteiligung sehen sich angesichts
ihres enttäuschenden Verlaufs geschädigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der
angepriesenen Investition erweist sich in der Realität als problematisch. Im
rechtlichen Sinne wird zudem schon dann von einem Schaden gesprochen, wenn der
Anleger die Beteiligung beim heutigen Kenntnisstand nicht gezeichnet hätte. In
dieser Lage dürften sich die meisten Gesellschafter dieses Fonds befinden und
sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.
Und in der Tat sind die Aussichten dafür vielversprechend.
Beim Vertrieb dieser Beteiligung gegenüber einem typischen Anleger dürfte es
sich um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder
Sparkasse, wie Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA, handeln. Die
gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu
beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von
Fondsbeteiligungen. Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss beraten
wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn oft ist eine
Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte
(Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler
hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden
Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa
des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung,
verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret
relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt
werden.
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben
Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein
für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile
verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert
wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von
Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte
entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den
Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.
Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung
erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als
überdurchschnittlich gut bezeichnen. Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte,
welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, sollte wie
folgt vorgehen:
Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Schiffsfonds/ HTB Achte Hanseatische können Sie dem zuständigen BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien zusenden, die Sie
vor oder anlässlich des Fondsbeitritts erhalten haben (z. B. Durchschrift/Kopie
der Beitrittserklärung, Beitrittsbestätigung der Fondsverwaltung,
gegebenenfalls erhaltene Prospekte, Flyer, etc.). Ferner eine (soweit erinnert)
kurze Schilderung der Beratungssituation, in der das Kreditinstitut die
Empfehlung zur Zeichnung gegeben hat. Wer über eine Rechtsschutzversicherung
verfügte, als er die Beteiligung zeichnete, sollte dem Anwalt die
entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf
Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung
abklären.
Die Informationen, welche die Anwälte den Unterlagen und
Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um eine fundierte Empfehlung
aussprechen und, soweit gewünscht, Angaben zu den zu erwartenden Kosten und
Gebühren machen zu können. Die Anwälte teilen die Ergebnisse ihrer Sichtung
schriftlich mit. Kosten entstehen erst, wenn anschließend ein individuell auf
die jeweiligen Interessen zugeschnittenes und kostenmäßig abgestimmtes Mandat
erteilt wird. Die Gestaltungsmöglichkeiten, welche die Rechtsanwälte aufzeigen
können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche
Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.
Diese Empfehlung ist ohne Weiteres auf die Mehrheit aller
Fondsanlagen übertragbar, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien-
oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren
Sie uns gern entsprechend, damit die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu
geben können.
Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist ausschließlich im
Kapitalanlagenrecht tätig und vertritt nur die Anlegerseite. Mit mehr als 25 Jahren
Erfahrung in der Person des Kanzleigründers ist die renommierte Kanzlei mit
ihrem zentral gelegenen Standpunkt in Deutschland als einem der Zentren der
inländischen Wirtschaftswelt gut aufgestellt und widmet sich mit Engagement und
Kompetenz der Erhaltung vorhandenen und Wiederherstellung verlorenen Vermögens
insbesondere von Privatanlegern.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von
Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt
der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HTB Achte Hanseatische
Schiffsfonds GmbH & Co anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HTB Achte Hanseatische Schiffsfonds GmbH
& Co kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail,
Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens Graf
jg
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Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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