Samstag, Mai 14, 2016

Kapitalanleger: Schnauze voll – Taschen leer!

Wenn sich die Kleinanleger auch weiterhin widerstandslos ausplündern lassen, ist eine immer extremere Kapitalkonzentration nur noch eine Frage der Zeit. Schon jetzt befindet sich die Hälfte aller Geldvermögen bei nur etwa 10% der Bevölkerung.

Der BSZ e. V. glaubt nicht daran, dass man Anleger durch Anlegerschutzgesetze vor Verlusten oder falschen Anlageentscheidungen schützen kann. Kein Anlageberater ist klüger als seine Kunden! „Es ist nicht der Anleger der vor sich selbst geschützt werden muss. Es ist die Finanzbranche die vor ihren unseriösen Mitbewerbern und deren miesen Produkten und kriminellen Vertriebsmethoden geschützt werden sollte“, sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.

Es ist nicht die Aufgabe des Staats, seinen Bürgern vorzuschreiben wo und wie sie ihr Geld anlegen. Sehr wohl ist es Aufgabe des Staates die Milliardenfache Vermögensvernichtung durch miese Finanzprodukte, verlogene Finanzberatung, mafiose Finanzstrukturen und eine Anlegerfeindliche Rechtsprechung  zu beenden. Dazu gehört aber auch, dass die Regierung die unheimliche Nähe zur Finanz- und Versicherungsbranche beendet. Statt die Bürger zu animieren, Privat vorzusorgen, sollte sie wieder das staatliche Rentensystem stärken und künftig darauf verzichten in die Rentenkasse zu greifen!

Es ist an der Zeit dubiosen Anbietern auf dem grauen Kapitalmarkt das Handwerk zu legen und auch darüber nachzudenken, wie Opfer von Kapitalanlagebetrügereien entschädigt werden können. Es sind aber nicht nur die Anbieter auf dem grauen Kapitalmarkt die sich als Geldvernichter einen Namen machen, sondern auch Banken, Sparkassen und Finanzvertriebsgesellschaften. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Kleinanleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Im Hinblick darauf, dass jeder Bürger dem Staat gegenüber über sein Eigentum genau Abrechnung zu legen hat – besonders auch wenn es sich um Kapitalanlagen handelt , kümmert sich dieser Staat herzlich wenig darum, wenn die Ersparnisse seiner Bürger in die nicht so transparente Taschen der Finanzindustrie umgeleitet werden.  Die soziale Kontrolle durch Gesetzgebung, Behörden und Justiz ist sehr verbesserungswürdig.

Die Anlegerschutzvereine, welche ganz bewusst keine staatliche Förderung durch die Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchten, wie zum Beispiel der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , bewahren sich dadurch ihre absolute Unabhängigkeit und müssen auf keine Hand die sie füttert Rücksicht nehmen. Das hat natürlich auch Nachteile: Die Arroganz mit der die „Gemeinnützigen“ die nicht Gemeinnützigen bedenken, ist leicht abzuhaken. Wenn allerdings die Organe der Rechtspflege – sprich Abmahnanwälte- die Abmahnkeule auspacken, verschiebt sich das Bild ganz erheblich zum Nachteil der nicht geförderten Vereine, denn die verfügen in aller Regel über keine prall gefüllte Kriegskasse.

Aus 17 Jahren Tätigkeit im Anlegerschutz ist es für den BSZ e.V. nicht mehr verwunderlich, dass in Deutschland jedes Jahr Milliarden Euro von Anlegergeld verbrennen.  Wenn zum Beispiel bei dem BSZ e.V. Zweifel an einem Anlagekonzept aufkommen und er darüber berichtet um interessierte Anleger aufmerksam zu machen, kommt in vielen Fällen eine Abmahnung einer Abmahnkanzlei. Der Streitwert ist in der Regel so hoch angesetzt, dass die gerichtliche Klärung meist gescheut wird. Also zahlt man der Kanzlei ihr fettes Honorar (oft mehrere Tausend Euro) unterschreibt eine Unterlassungserklärung und löscht den Beitrag im Internet.

Die meisten Anleger  werden ihren Beratern auch weiterhin vertrauen. Zumal viele Anleger  auch nicht das Wissen oder die Zeit haben, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt ,,funktioniert". Das erklärt auch warum es in Deutschland mehr Lebensversicherungsverträge als Einwohner gibt. 

Das Desaster setzt sich für den geprellten Anleger nahtlos fort, wenn er nun versucht sein in den Sand gesetztes Kapital über den Rechtsweg wieder zu erlangen. Wer seine Ansprüche vor einem deutschen Gericht durchsetzen möchte, muss sich auf einen langwierigen und kostspieligen Prozess mit ungewissem Ausgang einrichten berichtet Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.

Der beste Anlegerschutz ist, wenn sich die geschädigten Anleger wehren und zwar ohne eigenes finanzielles Risiko! Nur durch die massenhafte Rückforderung des angelegten Geldes wird sich die miese Abzockerei von Kleinanlegern von selbst erledigen. Statt über seine Verluste zu jammern, oder immer weitere Verbraucherschutzgesetze zu fordern sollten die  ausgeplünderten Kapitalanleger die ergaunerten Milliardenbeträge zurückfordern. Denn der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen. Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ schnell ändern.

95% der abgezockten Anleger wehren sich aber nicht! Schuld daran sind hohe Anwalts und Gerichtskosten. Und der Ausgang einer Gerichtsverhandlung ist immer ungewiss. Also halten die geschädigten Anleger, zur Freude der Banken, die Füße still. Diese Situation bewirkt aber, dass sich nichts ändert und die Anleger weiterhin ausgenommen werden.

Den geschädigten Anlegern rät der BSZ e.V. niemals selbst an die Personen oder Institutionen die in den Vorgang involviert sind heranzutreten. Sie sollten weder Polizei noch Rechtsanwalt spielen. Seien Sie besonders vorsichtig bei Vermittlern. Sie beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein, manche lassen sich aber auch gerne vor einen Karren spannen, wo nur eigene wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielen.  Lassen Sie sich nicht durch Versprechungen hinhalten. Machen Sie sich schlau, ob es bereits eine  Gemeinschaft geschädigter Anleger gibt. Wenn ja, achten Sie darauf, dass hier mehrere Kanzleien eingebunden sind. Die Frage, ob und wann  und wo und  gegen wen eine Strafanzeige erstattet wird, sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ausführlich besprechen.

Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und informiert sich, bevor es zu spät ist.

Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist. Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden für weitere Anleger verhindert werden.

Mit Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz. Dafür danken wir ihnen schon jetzt.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet seinen Fördermitgliedern über BSZ Vertrauensanwälte kostenlos die Prüfung von Schadensersatzansprüchen und die Durchführung erster außergerichtlicher Schritte. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, drei Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Der Anleger welcher fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für seine Anlage tatsächlich bestehen, kann sich gerne der BSZ e.V. Solidargemeinschaft anschließen.

Hier können  Sie online den Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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