Donnerstag, Mai 12, 2016

OLG Celle bestätigt Rückabwicklung einer „Schrottimmobilie“

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 10.05.2016 bestätigte der 4. Senat des OLG Celle das Urteil des Landgericht Hannover, wonach die Bauträgergesellschaft, hier die Projekt Rentenvorsorge, den Kauf einer sanierungsbedürftigen und denkmalgeschützten Immobilien in Magdeburg rückabwickeln muss.


Dem Kläger steht nun der anteilige Kaufpreis abzüglich von Mieteinnahmen Zug um Zug gegen Übertragung der erworbenen Immobilie zu.

Bereits das Landgericht vertrat die Auffassung, dass die im Rahmen des notariellen Kaufangebotes enthaltene Bindungsfrist, als auch die sogenannte Fortgeltungsklausel, die Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und unwirksam sind.

Der dortige Kläger hatte ein Kaufangebot mit entsprechenden Klauseln abgegeben. Erst nach Ablauf der Bindungsfrist wurde das Kaufangebot von der Bauträgergesellschaft angenommen. Im Rahmen des Verfahrens hatte sich die Bauträgergesellschaft darauf gestützt, dass für die verspätete Annahme besondere Gründe vorlagen. Auch hatte sich die Bauträgergesellschaft darauf berufen, dass es sich bei den Klauseln nicht um AGB Klauseln handelt und diese im Übrigen nicht unwirksam sein.

Sowohl das Landgericht als auch nun das Oberlandesgericht Celle folgten dieser Auffassung nicht und verurteilten die Projekt Rechtenvorsorge zur Rückabwicklung des damals geschlossenen Kaufvertrages.

Diese Entscheidung zeigt einmal mehr, dass betroffene Immobilienerwerber in jedem Fall ihre notariellen Urkunden durch einen Fachanwalt prüfen lassen sollten. Sind nämlich etwaige Klauseln in notariellen Verträgen unwirksam und/oder Fristen bereits abgelaufen bevor die Annahme erklärt wird, bestehen sehr gute Chancen, auf Rückabwicklung zu klagen. Insbesondere, wenn es sich um nicht wirtschaftliche sanierungs- und denkmalgeschützte Steuersparmodelle handelt.

In der Regel wurden diese Steuersparmodelle zu Bauträgerpreisen verkauft. Im Nachhinein stellt sich dann aber heraus, dass nach Fertigstellung der Sanierungsarbeiten zwar Steuervorteile gewährt werden, der tatsächliche Wert der Immobilie aber meist nur bei der Hälfte bzw. einem Drittel des gezahlten Kaufpreises liegt und somit trotz der erzielten Steuervorteile die gesamte Investition unter Berücksichtigung der zu zahlenden Darlehensraten wirtschaftlich nachteilig ist und aufgrund der hohen Belastung durch die Darlehen zu erheblichen Verlusten führt.

In jedem Fall sollten betroffene Erwerber berücksichtigen, dass die zehnjährige Höchstfrist bezüglich der Verjährung läuft. Erwerber, welche z. B. die Immobilie im August 2006 erworben haben, müssten bis spätestens August 2016 Klage eingereicht haben.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schrottimmobilien/Immobilienrückabwicklung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

aw

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können die Sach- und Rechtslage ändern.




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