Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hatte per Mandatsbescheid vom 10.04.2016 die Nennwerte diverser Verbindlichkeiten, wie Anleihen, drastisch herab gesetzt, auf teilweise nur noch 46,02 % oder sogar noch weniger.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: „Das ist ein
schwerer Schock für die Anleger. Wir haben bereits die Klagen für deutsche
Anleger in Frankfurt am Main eingereicht, In den Klagen fordern wir
selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwerts zzgl. der
vertragsgemäßen Zinsen.
Wir werden in der nächsten Zeit weitere Klagen vorbereiten.
Wir sind der Ansicht, dass die Maßnahmen der FMA rechtswidrig ist, unter
anderem, weil das BaSAG unserer Ansicht nach bereits europarechtswidrig ist.“
So ist nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts bereits
fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von
Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt anwendbar ist, da es sich bei
der Heta um gar keine Bank handelt, weil sie im Jahr 2014 ihre Bankkonzession
verloren hat. Dr. Späth & Partner haben daher in den Klageverfahren auch die
Vorlage an den EuGH beantragt, um diverse Fragen verbindlich klären zu lassen,
allerdings nur hilfsweise, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.
Erste Termine für die von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei eingereichten
Klagen sind bereits in einigen Wochen vor dem Landgericht Frankfurt am Main
anberaumt. Die Anwälte hoffen, dann eventuell bereits vollstrecken zu können.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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