Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB reicht erste Klage gegen Peter Leibold als Prospektverantwortlichen ein.
Wie die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde Anfang Mai
mitteilte, wird der Brennstoff-Hersteller German Pellets zerschlagen. Das
Stammwerk am Sitz der Konzernmutter in Wismar soll demnach von dem New Yorker
Finanzinvestor Metropolitan Equity Partners (MEP) übernommen werden. Die beiden
Werke in Ettenheim und Herbrechtingen gehen an den baden-württenbergischen
Faserstoff-Hersteller Rettenmaier.
Dies sind gute Nachrichten zumindest für die Beschäftigten,
da somit ein Großteil der rund 300 Arbeitsplätze in Deutschland gesichert zu
sein scheint.
Für die Anleihegläubiger sieht es hingegen nicht so gut aus.
Trotz des Verkaufs der drei Werke an neue Investoren werden die
Anleihegläubiger nach derzeitigem Stand weitestgehend leer ausgehen. Bereits
Ende April signalisierte die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit, so
dass die Insolvenzquote wohl eher gering ausfallen dürfte.
Vor diesem Hintergrund ist jedem Anleihegläubiger nur
dringend zu raten, direkt gegen Herrn Peter Leibold vorzugehen!
Die BSZ e.V. Rechtsanwälte haben nunmehr auch für ihre
Mandanten Klage gegen Herrn Peter Leibold direkt aus Prospekthaftung im engeren
Sinne eingereicht. Wie wir bereits wiederholt berichteten, sind nach Ansicht
der Kanzlei die Prospekte für alle herausgegebenen Anleihen fehlerhaft, da
wesentliche Risiken in den Prospekten nicht oder falsch dargestellt wurden.
Auch sehen die Rechtsanwälte Peter Leibold als Prospektverantwortlichen für die
fehlerhaften Prospekte.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte fordern daher Herrn Peter
Leibold direkt zur Zahlung des vollständigen Erwerbspreises Zug-um-Zug gegen
Übernahme der Anleihen auf. Parallel prüfen die Rechtsanwälte Ansprüche gegen
andere mögliche Prospektverantwortliche.
Die BSZ e.V. Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere
Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen sie auch bei der Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere
Prospektverantwortliche.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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