Freitag, Mai 13, 2016

German Pellets: Klagen gegen Peter Leibold

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB reicht erste Klage gegen Peter Leibold als Prospektverantwortlichen ein.


Wie die Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde Anfang Mai mitteilte, wird der Brennstoff-Hersteller German Pellets zerschlagen. Das Stammwerk am Sitz der Konzernmutter in Wismar soll demnach von dem New Yorker Finanzinvestor Metropolitan Equity Partners (MEP) übernommen werden. Die beiden Werke in Ettenheim und Herbrechtingen gehen an den baden-württenbergischen Faserstoff-Hersteller Rettenmaier.

Dies sind gute Nachrichten zumindest für die Beschäftigten, da somit ein Großteil der rund 300 Arbeitsplätze in Deutschland gesichert zu sein scheint.

Für die Anleihegläubiger sieht es hingegen nicht so gut aus. Trotz des Verkaufs der drei Werke an neue Investoren werden die Anleihegläubiger nach derzeitigem Stand weitestgehend leer ausgehen. Bereits Ende April signalisierte die Insolvenzverwalterin Masseunzulänglichkeit, so dass die Insolvenzquote wohl eher gering ausfallen dürfte.

Vor diesem Hintergrund ist jedem Anleihegläubiger nur dringend zu raten, direkt gegen Herrn Peter Leibold vorzugehen!

Die BSZ e.V. Rechtsanwälte haben nunmehr auch für ihre Mandanten Klage gegen Herrn Peter Leibold direkt aus Prospekthaftung im engeren Sinne eingereicht. Wie wir bereits wiederholt berichteten, sind nach Ansicht der Kanzlei die Prospekte für alle herausgegebenen Anleihen fehlerhaft, da wesentliche Risiken in den Prospekten nicht oder falsch dargestellt wurden. Auch sehen die Rechtsanwälte Peter Leibold als Prospektverantwortlichen für die fehlerhaften Prospekte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte fordern daher Herrn Peter Leibold direkt zur Zahlung des vollständigen Erwerbspreises Zug-um-Zug gegen Übernahme der Anleihen auf. Parallel prüfen die Rechtsanwälte Ansprüche gegen andere mögliche Prospektverantwortliche.

Die BSZ e.V. Rechtsanwälte vertreten bereits mehrere Anleger. Sie helfen Ihnen bei der Durchsetzung und Wahrung Ihrer Rechte. Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen sie auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen direkt gegen Herrn Peter Leibold und andere Prospektverantwortliche.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

cllbcoc

Direkter Link zum Kontaktformular:

Hat Ihnen dieser Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den "bitte zahlen" Button verwenden.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Keine Kommentare: