Mittwoch, Mai 04, 2016

German Pellets GmbH: Insolvenzverfahren jetzt eröffnet

Am 01. Mai 2016 ist nunmehr das Insolvenzverfahren bei der Konzernmutter German Pellets GmbH eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde ernannt.


In einer ersten Rundmail an alle registrierten Gläubiger der German Pellets GmbH teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass in Kürze eine erste Gläubigerversammlung geplant sei, auf der die Anleihegläubiger die Möglichkeit haben, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen.

Ein gemeinsamer Interessenvertreter aller Anleihegläubiger hat Vorteile für diese, da er die Interessen aller Gläubiger bündelt, was grundsätzlich die Position der Anleihegläubiger stärkt. Er setzt aber auch voraus, dass die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren eine gemeinsame Position bzw. Strategie vertreten. Denn ist der gemeinsame Vertreter gewählt, trifft er Entscheidungen für alle Anleihegläubiger. Eine individuelle Interessenvertretung der Anleihegläubiger ist dann nicht mehr möglich.

Aufgrund der großen Bedeutung dieser Entscheidung raten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  jedem Anleihegläubiger, an der in Kürze geplanten Gläubigerversammlung teilzunehmen oder sich zumindest von einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe vertreten zu lassen.

Erst nachdem die Anleihegläubiger entschieden haben, ob sie einen gemeinsamen Vertreter wollen oder nicht, können Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Alle Anmeldungen vor der Gläubigerversammlung werden von der Insolvenzverwalterin bestritten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt bereits mehrere Anleger. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen den Anlegern bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer Rechte. Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen sie den Anlegern auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen direkt gegen Herrn Peter Leibold.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=f8a7be882f07e48b85d48d7eb8cea118

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.


Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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