Am 01. Mai 2016 ist nunmehr das Insolvenzverfahren bei der Konzernmutter German Pellets GmbH eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau Rechtsanwältin Bettina Schmudde ernannt.
In einer ersten Rundmail an alle registrierten Gläubiger der
German Pellets GmbH teilte die Insolvenzverwalterin mit, dass in Kürze eine
erste Gläubigerversammlung geplant sei, auf der die Anleihegläubiger die
Möglichkeit haben, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen.
Ein gemeinsamer Interessenvertreter aller Anleihegläubiger
hat Vorteile für diese, da er die Interessen aller Gläubiger bündelt, was
grundsätzlich die Position der Anleihegläubiger stärkt. Er setzt aber auch
voraus, dass die Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren eine gemeinsame
Position bzw. Strategie vertreten. Denn ist der gemeinsame Vertreter gewählt,
trifft er Entscheidungen für alle Anleihegläubiger. Eine individuelle
Interessenvertretung der Anleihegläubiger ist dann nicht mehr möglich.
Aufgrund der großen Bedeutung dieser Entscheidung raten die
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte jedem
Anleihegläubiger, an der in Kürze geplanten Gläubigerversammlung teilzunehmen
oder sich zumindest von einem Vertreter der rechtsberatenden Berufe vertreten
zu lassen.
Erst nachdem die Anleihegläubiger entschieden haben, ob sie
einen gemeinsamen Vertreter wollen oder nicht, können Forderungen zur
Insolvenztabelle angemeldet werden. Alle Anmeldungen vor der
Gläubigerversammlung werden von der Insolvenzverwalterin bestritten.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertritt bereits
mehrere Anleger. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte helfen den Anlegern bei der
Durchsetzung und Wahrung ihrer Rechte. Unabhängig vom Insolvenzverfahren helfen
sie den Anlegern auch bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen direkt
gegen Herrn Peter Leibold.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets GmbH kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllbcoc
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=f8a7be882f07e48b85d48d7eb8cea118
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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