Deutsche Anleger sollten handeln! Fristen nicht versäumen! BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!
Die BSZ e.V.-Vertrauens-Kanzlei Dr. Späth
& Partner, die bereits Anleihegläubiger mit einem Volumen in Höhe von ca. 2
Mio. € vertritt, hatte in der letzten Zeit für diverse HETA-Anleger bereits
Klagen in Höhe von über 500.000,- € in Frankfurt am Main eingereicht.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), hierzu:
„Wir haben die Klagen für Privatanleger
eingereicht, aber auch für einen institutionellen Investor. In den Klagen
fordern wir selbstverständlich die Auszahlung von 100 % des Nominalwertes zzgl.
der vertragsgemäßen Zinsen.
Wir werden in der nächsten Zeit weitere
Klagen vorbereiten. Wir sind eindeutig der Ansicht, dass das Landgericht Frankfurt
am Main für die Klagen deutscher Anleger zuständig ist und deutsche Anleger
daher nicht in Österreich klagen müssen. Auch sind wir positiv gestimmt, dass
die Klagen erfolgreich sein werden"
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA
hatte auch mit Datum vom 10.04.2016 einen weiteren Bescheid -einen
Vorstellungsbescheid- in Sachen HETA erlassen, in dem die Fälligkeiten
sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel bis zum Ablauf des 31.05.2016
aufgehoben werden, gegen den Beschwerde eingelegt werden kann.
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte, die bereits
für einige Anleger Beschwerde einlegen werden, weisen darauf hin, dass die
Beschwerde binnen 4 Wochen ab Kundmachung des Vorstellungsedikts zu erheben
ist. Anleger sollten daher diese Frist im Auge behalten, da sie bereits in
einigen wenigen Tagen ablaufen könnte.
Vorausgegangen war, dass die österreichische
Finanzmarktaufsicht FMA per Mandatsbescheid vom 01.03.2015 vorgesehen hatte,
dass die HETA bis zum 31. Mai 2016 keine Schulden mehr begleichen muss, wovon
vor allem Anleihegläubiger und Inhaber von Schuldscheindarlehen betroffen sein
dürften. Insgesamt könnte es Schätzungen zufolge um Forderungen zwischen ca.
8-10 Milliarden Euro gehen.
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth
hierzu: „Es ist bereits fraglich, ob das BaSAG, das Bundesgesetz über die
Sanierung und Abwicklung von Banken, auf das sich die FMA beruft, überhaupt
anwendbar ist, da es sich bei der HETA um gar keine Bank handelt, weil sie im
Jahr 2014 ihre Bankkonzession verloren hatte. Auch ist das BaSAG unserer
Ansicht nach europarechtswidrig. Wir haben daher in unseren Klageverfahren auch
die Vorlage an den EuGH beantragt, um diverse Fragen verbindlich klären zu
lassen".
Erste Termine für die von den BSZ
e.V.-Vertrauensanwälten eingereichten Klagen sind bereits in einigen Wochen vor
dem Landgericht Frankfurt am Main anberaumt.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus
einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA anschließen.
Ein
Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft HETA kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
drspä
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und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von
Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten
erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei,
veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird
gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser
Text gibt den Beitrag vom 05.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen
des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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