Die Verbindlichkeiten lagen offenbar weit über dem Wert der MS Vega Mercury. Da auch die finanzierende Bank nicht mehr mitspielte, war der Notverkauf des Containerschiffs wohl nicht mehr zu vermeiden. Für die Anleger stehen am Ende aber nur Verluste.
Wie das „fondstelegramm“ berichtet, ist der von den
Gesellschaftern bereits zuvor beschlossene Verkauf der MS Vega Mercury im
Januar über die Bühne gegangen. Von dem Erlös wird demnach für die Anleger
allerdings nichts übrigbleiben. Für sie stehen am Ende ihrer Beteiligung nur
Verluste.
Mit einer Mindestsumme von 15.000 Euro konnten sich die
Anleger an den 2008 von der Vega Reederei aufgelegten Schiffsfonds beteiligen.
Rendite warf die Beteiligung nicht ab. Schnell geriet die MS Vega Mercury in
schweres Fahrwasser. Die wirtschaftlichen Probleme führten dazu, dass 2012 ein
Restrukturierungskonzept nötig wurde, um eine drohende Insolvenz abzuwenden.
Die anhaltend schwierige Finanzlage führte schließlich dazu, dass der Verkauf
des Schiffes beschlossen wurde.
„Für die Anleger muss ihr Geld noch nicht endgültig verloren
sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Jessica Gaber. Denn wenn die Anleger
von ihrer Bank falsch beraten wurden, können Ansprüche auf Schadensersatz
geltend gemacht werden. „Banken sind zu einer anleger- und objektgerechten
Beratung verpflichtet, d.h. die Anlage muss auch zum Profil des Anlegers
passen. So sind in der Regel spekulative Schiffsfonds für in erster Linie
sicherheitsorientierte Anleger nicht geeignet“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
Allerdings seien die Risiken – und insbesondere das Totalverlust-Risiko für den
Anleger – in den Beratungsgesprächen oft verschwiegen worden.
Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso
Schadensersatzansprüche auslösen wie das Verschweigen der teilweise hohen
Provisionen, die die Banken für die Vermittlung kassiert haben. Durch diese
sog. Kick-Backs kann für die Bank ein Interessenskonflikt bestehen, der dazu
führen kann, dass aufgrund der Provision Anlagen vermittelt werden, die nicht
zum Profil des Anlegers passen. Daher müssen diese sog. Kick-Backs nach der
Rechtsprechung des BGH offengelegt werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen
Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften
Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen
anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten
Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern
sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet,
dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Vega
Mercury anschließen.
Ein Antrag zur
Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ MS Vega
Mercury kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Jessica Gaber
Direkter Link zum Kontaktformular:
cp
Hat Ihnen dieser
Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
"bitte zahlen" Button verwenden.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen