Montag, Mai 23, 2016

DARLEHEN NOCH RECHTZEITIG WIDERRUFEN. DIE UHR TICKT!

Der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens ist immer noch möglich. Allerdings tickt die Uhr: Das Widerrufsrecht für diese Altverträge erlischt am 21. Juni 2016.


Wer diese Frist verstreichen lässt, kann den Widerrufsjoker nicht mehr ziehen. "Wer die Chance des Darlehenswiderrufs nicht nutzt, kann dadurch viel Geld verlieren. Gerade bei Immobiliendarlehen ist eine enorme Zinsersparnis für die Verbraucher drin", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.

Grundsätzlich können zwischen November 2002 und Juni 2010 geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung widerrufen werden, wenn die Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. "Wer jetzt denkt, dass so etwas der eigenen Bank nicht passiert, ist auf dem Holzweg. Etwa 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen aus diesem Zeitraum genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen, wie eine groß angelegte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg belegt. Dieses Ergebnis deckt sich in etwa auch mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben", so Rechtsanwalt Kanz.

Der Fehler der Banken und Sparkassen liegt häufig darin, dass sie die jeweils gültige Musterbelehrung nicht vollständig übernommen, sondern - wenn auch nur geringfügig - überarbeitet haben. Dies hat in vielen Fällen dazu geführt, dass beispielsweise die Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig und daher für den Verbraucher missverständlich sind. "Im Ergebnis wurde die Widerrufsfrist dadurch nie in Gang gesetzt. Ursprünglich galt für diese Darlehensverträge ein unbefristetes Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber inzwischen aber begrenzt hat. Der Widerruf ist dadurch nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich", erklärt Rechtsanwalt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Die Zeit bis dahin kann aber immer noch für den Darlehenswiderruf genutzt werden, um so von den derzeit günstigen Zinsen zu profitieren oder um eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Zu beachten ist, dass der Widerruf rechtzeitig bei der Bank oder Sparkasse eingeht. "Wichtig ist auch eine Empfangsbestätigung durch die Bank. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte nicht bis zum letzten Moment gewartet werden", empfiehlt der Rechtsanwalt.

Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung ab.

Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit, Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.05.2016 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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