Der Widerruf eines zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Immobiliendarlehens ist immer noch möglich. Allerdings tickt die Uhr: Das Widerrufsrecht für diese Altverträge erlischt am 21. Juni 2016.
Wer diese Frist verstreichen lässt, kann den Widerrufsjoker
nicht mehr ziehen. "Wer die Chance des Darlehenswiderrufs nicht nutzt,
kann dadurch viel Geld verlieren. Gerade bei Immobiliendarlehen ist eine enorme
Zinsersparnis für die Verbraucher drin", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt
Simon Kanz.
Grundsätzlich können zwischen November 2002 und Juni 2010
geschlossene Darlehen zur Immobilienfinanzierung widerrufen werden, wenn die
Bank oder Sparkasse eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
"Wer jetzt denkt, dass so etwas der eigenen Bank nicht passiert, ist auf
dem Holzweg. Etwa 80 Prozent der Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen
aus diesem Zeitraum genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen, wie eine groß
angelegte Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg belegt. Dieses Ergebnis
deckt sich in etwa auch mit den Erfahrungen, die wir gemacht haben", so
Rechtsanwalt Kanz.
Der Fehler der Banken und Sparkassen liegt häufig darin,
dass sie die jeweils gültige Musterbelehrung nicht vollständig übernommen,
sondern - wenn auch nur geringfügig - überarbeitet haben. Dies hat in vielen
Fällen dazu geführt, dass beispielsweise die Angaben zum Beginn der
Widerrufsfrist nicht eindeutig und daher für den Verbraucher missverständlich
sind. "Im Ergebnis wurde die Widerrufsfrist dadurch nie in Gang gesetzt.
Ursprünglich galt für diese Darlehensverträge ein unbefristetes Widerrufsrecht,
das der Gesetzgeber inzwischen aber begrenzt hat. Der Widerruf ist dadurch nur
noch bis zum 21. Juni 2016 möglich", erklärt Rechtsanwalt der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Die Zeit bis dahin kann aber immer noch für den
Darlehenswiderruf genutzt werden, um so von den derzeit günstigen Zinsen zu
profitieren oder um eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung
zurückzuholen. Zu beachten ist, dass der Widerruf rechtzeitig bei der Bank oder
Sparkasse eingeht. "Wichtig ist auch eine Empfangsbestätigung durch die
Bank. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte nicht bis zum letzten Moment
gewartet werden", empfiehlt der Rechtsanwalt.
Die Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Darlehenswiderruf bieten den Fördermitgliedern der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer
Unterlagen an. Einem Widerruf sollte immer eine umfassende Prüfung der
konkreten Belehrung vorausgehen. Denn ein erfolgreicher Widerruf hängt von
einer handfesten juristischen Argumentation zur Fehlerhaftigkeit der Belehrung
ab.
Prüfen Sie die Möglichkeit eines Widerspruchs ihrer Kredit,
Lebens- oder Rentenversicherungsverträge. Sie sind sich unsicher, ob bei Ihrem
Vertrag eine Widerrufsmöglichkeit besteht? Für die kostenlose Erstberatung
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermittelt der BSZ e.V.
seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie
können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der von
Ihnen gewünschten BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen, in diesem Fall
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf.
Ein Antrag zur Aufnahme
in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Darlehenswiderruf“ kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Simon Kanz
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.05.2016 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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